Der Sachverhalt ist folgender:
Ich habe über den GV alles gezahlt.
Den Titel habe ich.
Die Bank akzeptiert das Erledigungsschreiben vom GV nicht.
Der Vertreter will die Pfändung nicht zurücknehmen
da noch selbst ernannte Gebühren offen seien ca. 100 €, aber Kontopfändung immer noch bei 400 €.
Im Dezember hatte ich einen gewissen Geldeingang, dann auch im Januar derzeit und hoffentlich auch danach.
Welche Möglichkeiten habe ich nun die Aufhebung oder vorerst auch Unterbrechung zu erwirken?
würde Ende Januar schon etwas von meinem Geld genommen?
danke
Aufhebung Kontopfändung
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Re: Aufhebung Kontopfändung
mit dem Titel zum Vollstreckungsgericht fahren und dort auf der Rechtsantragstelle beantragen, dass ein klarstellender Beschluss ergeht mit dem Inhalt :::: der ergangenen PfÜB wird aufgehoben.
Und: klar wird auf dem Konto weiter die Pfändung dazu führen (können), dass geld zusätzlich an den Gläubiger geht.
Und: klar wird auf dem Konto weiter die Pfändung dazu führen (können), dass geld zusätzlich an den Gläubiger geht.
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Re: Aufhebung Kontopfändung
danke, werde ich angehen
imker hat geschrieben: ↑10. Jan 2023, 08:46 mit dem Titel zum Vollstreckungsgericht fahren und dort auf der Rechtsantragstelle beantragen, dass ein klarstellender Beschluss ergeht mit dem Inhalt :::: der ergangenen PfÜB wird aufgehoben.
Und: klar wird auf dem Konto weiter die Pfändung dazu führen (können), dass geld zusätzlich an den Gläubiger geht.
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