Aufhebung Kontopfändung

Forumsregeln
Wichtiger Hinweis: Dieses Forum ersetzt keine Rechtsberatung! KEIN Benutzer darf und will auf dieser Plattform eine Rechtsberatung anbieten, so dass sämtliche Antworten nur als Austausch von Meinungen zu verstehen sind!
Bitte sucht einen Rechtsanwalt auf, wenn ihr rechtssichere Antworten erhalten möchtet!
Antworten
schuldino
Mitglied
Reaktionen: 0
Beiträge: 27
Registriert: 7. Dez 2019, 22:58

Aufhebung Kontopfändung

Beitrag von schuldino »

Der Sachverhalt ist folgender:

Ich habe über den GV alles gezahlt.
Den Titel habe ich.

Die Bank akzeptiert das Erledigungsschreiben vom GV nicht.

Der Vertreter will die Pfändung nicht zurücknehmen
da noch selbst ernannte Gebühren offen seien ca. 100 €, aber Kontopfändung immer noch bei 400 €.
Im Dezember hatte ich einen gewissen Geldeingang, dann auch im Januar derzeit und hoffentlich auch danach.

Welche Möglichkeiten habe ich nun die Aufhebung oder vorerst auch Unterbrechung zu erwirken?
würde Ende Januar schon etwas von meinem Geld genommen?

danke
0
Werbung
Bot
Beiträge: 263
Registriert: 26. Jan 2020

Re: Aufhebung Kontopfändung

Werbung

Hi schuldino,

gute Frage, hast du schonmal bei dem Thema "Aufhebung Kontopfändung" geschaut?
0
imker
praktischer Schuldnerberater
Reaktionen: 79
Beiträge: 1101
Registriert: 4. Okt 2018, 10:48

Re: Aufhebung Kontopfändung

Beitrag von imker »

mit dem Titel zum Vollstreckungsgericht fahren und dort auf der Rechtsantragstelle beantragen, dass ein klarstellender Beschluss ergeht mit dem Inhalt :::: der ergangenen PfÜB wird aufgehoben.
Und: klar wird auf dem Konto weiter die Pfändung dazu führen (können), dass geld zusätzlich an den Gläubiger geht.
0
schuldino
Mitglied
Reaktionen: 0
Beiträge: 27
Registriert: 7. Dez 2019, 22:58

Re: Aufhebung Kontopfändung

Beitrag von schuldino »

danke, werde ich angehen

imker hat geschrieben: 10. Jan 2023, 08:46 mit dem Titel zum Vollstreckungsgericht fahren und dort auf der Rechtsantragstelle beantragen, dass ein klarstellender Beschluss ergeht mit dem Inhalt :::: der ergangenen PfÜB wird aufgehoben.
Und: klar wird auf dem Konto weiter die Pfändung dazu führen (können), dass geld zusätzlich an den Gläubiger geht.
0
Antworten