Insolvenz durch Spielsucht

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Conrad
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Insolvenz durch Spielsucht

Beitrag von Conrad »

Hallo Leute,
ich bin froh, dass ich in der Signatur drüben dieses Forum entdeckt habe. Ich hab schon einige Monate immer mal wieder versucht, mich anzumelden.

Ich bin Conrad, mein Insolvenzverfahren wurde gerade eröffnet. Ich habe seit vielen Jahren einen Schuldenberg, der mittlerweile im sechsstelligen Bereich ist.

Ein Großteil davon entspringt aus der Zeit meiner Spielsucht. Ich bin jetzt seit einem Jahr „clean“ und befinde mich in Therapie.

Ich habe nun Meldung vom IV erhalten, der von mir eine schriftliche Ausführung haben möchte, wie es zu meiner Schuldensituation kam. Wenn ich schonungslos ehrlich antworte, wird mir das irgendwie zu meinem Nachteil ausgelegt? Bekomme ich Probleme mit dem IV (in der Schuldnerberatung haben wir die Spielsucht natürlich thematisiert).
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Re: Insolvenz durch Spielsucht

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Hi Conrad,

gute Frage, hast du schonmal bei dem Thema "Insolvenz durch Spielsucht" geschaut?
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caffery
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Re: Insolvenz durch Spielsucht

Beitrag von caffery »

Hallo Conrad!

Schön, dass Du den Weg hierher gefunden hast.

Die Frage nach dem "Grund" des Insolvenzverwalters ist eine obligatorische Frage die sich meines Wissens grundsätzlich aus den §§ 16 bis 19 der Insolvenzordnung ergibt.
Du musst da also keinen lückelosen Aufriss über Deine gesundheitliche und wirtschaftliche Historie verfassen. Ich würde es zwar prinzipiell für unschädlich halten "schonungslos" die Wahrheit aufzutischen (Spielsucht), persönlich würde ich die Frage aber allgemeiner beantworten.
So etwa in dieser sprachlichen Art "Durch gesundheitliche Probleme geriet ich in einen Zustand der Zahlungsunfähigkeit..."
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LaliLaurens
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Re: Insolvenz durch Spielsucht

Beitrag von LaliLaurens »

Habe da auch schon Erfahrungen mit gemacht, bei Freunden, ehrlich sein aber auf geschickte Art und Weise ist denke ich der beste Weg ;)
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Conrad
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Re: Insolvenz durch Spielsucht

Beitrag von Conrad »

Moin,

ich hole das nochmal hoch, weil gefühlt gerade alles den Bach runter geht.
Mein IV wollte zunächst die Kontoauszüge der letzten 6 Monate, ich war ja schon ein Jahr spielfrei vor der Inso. Nun hatte ich im Vorfeld bei der Schuldnerberatung ein Erbe angegeben, welches ich 1,5 Jahre vor der Inso erhalten habe, das stand auch im Protokoll. Der IV möchte nun noch die Kontoauszüge aus der Zeit, um zu gucken, wo das Erbe geblieben ist. Ich habe zu der Zeit noch heftig gespielt, das ist auch auf den Auszügen ersichtlich. Ich will das nicht entschuldigen, aber ich komme in den letzten 6 Monaten meiner Spielsucht auf +-0, habe also im Endeffekt nichts vom Erbe "verspielt". Davor war ich allerdings deutlich im Minus.

Bei Vorlage der Kontoauszüge werden aber ganz sicher Fragen entstehen, ich würde dem IV oder besser den Gläubigern also gleich den Versagungsgrund auf einem Tablett liefern. Lege ich die Auszüge nicht vor, wird auch versagt. Ich hätte aber einfach nicht noch die 3 Jahre abwarten können. Es war damals sehr hart, die Offenbarung gegenüber meiner Frau, der Gang zur Suchtberatung. Ich musste auch die Finanzen angehen.

Mir ist schon klar, dass ich als spielsüchtiger Schuldner nicht gerade bemitleidenswert bin. Vielleicht hat doch jemand Tipps für mich? Ich hab jetzt eine kleine Gnadenfrist, da ich alle Auszüge bei meiner alten Bank neu anfordern muss (komme nach der Kündigung damals nicht mehr ins Online Banking).
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caffery
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Re: Insolvenz durch Spielsucht

Beitrag von caffery »

Conrad hat geschrieben: 4. Apr 2019, 11:47 Ich hätte aber einfach nicht noch die 3 Jahre abwarten können.
Wieso denn das? Das hätte doch auf der Hand gelegen bei der Geschichte...
Conrad hat geschrieben: 4. Apr 2019, 11:47 Es war damals sehr hart, die Offenbarung gegenüber meiner Frau, der Gang zur Suchtberatung. Ich musste auch die Finanzen angehen.
Deine Frau hätte darauf bestanden, einen Hochrisikoantrag zu stellen, anstatt einen vernünftigen und sicheren Weg zu gehen? Das glaube ich kaum...
Conrad hat geschrieben: 4. Apr 2019, 11:47 Vielleicht hat doch jemand Tipps für mich?
Du solltest die geforderten Auszüge aus meiner Sicht in jedem Fall vorlegen. Tust Du es nicht, wird Dir im günstigsten Falle wahrscheinlich die Kostenstundung um die Ohren fliegen. Auch wird der Verwalter den Zusammenhang natürlich in seinem Bericht verewigen, was natürlich erstrecht eine Steilvorlage für einen Versagungsantrag wäre. Da würde es schon extrem benagelter Gläubiger bedürfen, damit das glimpflich für Dich ausgeht.

Aus meiner Sicht geht es bei der Vermögensverschwendung auch darum, wofür das Geld draufgegangen ist. Wenn Du es einfach nur verzockt hättest, wäre das ein Versagungsgrund. Dazu gab es auch einschlägige Rechtsprechung.
Du könntest aus meiner Sicht also z.b. argumentieren (und nach Möglichkeit auch belegen), dass Du das Erbe zur teilweise Schuldentilgung aufgewändet hast.
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FinLaure
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Re: Insolvenz durch Spielsucht

Beitrag von FinLaure »

War Dein Konto so in den Miesen, dass es mit dem Erbe gerade ausgeglichen war? Dann wären mit dem Erbe ja Schulden bezahlt worden. Du sagst, dass beim Spiel mit dem Erbe +- 0 herauskam. Somit sehe ich auch hier keine Vermögensverschwendung.
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Conrad
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Re: Insolvenz durch Spielsucht

Beitrag von Conrad »

Ich hab mit dem Großteil des Geldes wirklich Schulden beglichen, ein anderer Teil wurde im normalen Rahmen (keine teuren Anschaffungen) ausgegeben oder eben normal verbraucht. Dennoch sind ja die Spielausgaben auf den Auszügen zu sehen.
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imker
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Re: Insolvenz durch Spielsucht

Beitrag von imker »

Kontoauszüge zeigen, soweit sie denn vorhanden sind- der IV will das Geld, das für die Spielsucht draufging, vermutlich von den Geldempfängern zurückholen.

Die Vermögensverschwendung durch Spielsucht halte ich für gedanklich einen groben Unfug.

Und dann setzt die Versagung auch Verschulden voraus bei der "Obliegenheit", das Geld zusammenzuhalten voraus, das Verschulden fehlt aber bei einer Suchtkrankheit.

Aus dem Teppich bleiben und in der Therapie mal diese Angst besprechen.
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Conrad
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Re: Insolvenz durch Spielsucht

Beitrag von Conrad »

Im Gespräch mit dem IV habe ich die Spielsucht nicht erwähnt. Dort habe ich gesagt, dass ich Schulden abgezahlt habe. Ihm geht es bisher nur darum, welche Schulden ich abgezahlt habe und an welche Gläubiger. Ich soll dies durch geeignete Belege vorzeigen wie zum Beispiel Kontoauszüge. Ich war jetzt bei den Kontoauszügen hängen geblieben. Ich habe vor allem Kreditkartenschulden beglichen und überlege gerade, ob ich erstmal versuche, ihm die jeweiligen Kreditkartenabrechnungen mit den Zahlungen vorzulegen.

Ach, aber es ist eigentlich alles nur ein Hinausschieben. Es muss doch am Ende wirklich ein Gläubiger den Antrag auf Versagung stellen und das begründen. Reicht dazu der Bericht des IV oder muss der Gläubiger dazu noch anfügen, inwiefern ihn das betrifft? Die Banken und Kreditkartenunternehmen müssen doch eine Frist einhalten nach dem ihnen der Versagungsgrund bekannt geworden ist, waren das 6 Monate? Die haben ja prinzipiell seit Jahren gesehen, was da läuft. Müssten sie dann nicht in den ersten 6 Monaten den Antrag auf Versagung stellen?

Könnte ich eigentlich das ganze Insolvenzverfahren noch abbrechen?
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Conrad
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Re: Insolvenz durch Spielsucht

Beitrag von Conrad »

Sorry übrigens, dass ich euch so volljammere. Könnte mir vielleicht zugute kommen, dass ich ein komplettes Jahr vor der Inso komplett spielfrei war und auch in dem halben Jahr davor nichts „verloren“ habe? Könnte man also mit guten anwaltlichem Beistand so einem Versagungsantrag entgegentreten. Das aus einem grob fahrlässig vielleicht nur ein fahrlässig wird?
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