Liebes Forum,
ich habe euch vor ein paar Tagen entdeckt und finde es toll, dass es euch gibt! Hätte ich euch doch bloß schon zu Beginn meiner Privatinsolvenz entdeckt, das hätte einiges vereinfacht...
Ich würde mich also sehr über Einschätzungen / Tipps zu meiner Situation freuen !
Ich befinde mich jetzt seit April 2021 in der PI und bin sehr bemüht, alles richtig zu machen, denn ich möchte auf keinen Fall die RSB gefährden. Bisher läuft auch alles gut - zumidest soweit ich das Einschätzen kann, und hier beginnt meine Unsicherheit bzw. mein Problem: Ich habe jetzt nach 1,5 Jahren noch nichts von meinem IV gehört bezüglich der Wohlverhaltensphase.
Im Forum habe ich schon mehrfach gelesen, dass es je nach IV auch einfach länger dauern kann. Trotzdem mache ich mir Sorgen: Könnte es damit zusammenhängen, dass ich etwas nicht richtig mache und der IV deswegen noch nichts unternommen hat, um die Wohlverhaltensphase einzleiten? Würde ich in diesem Fall überhaupt eine Nachricht bekommen oder wird einfach alles so gelassen wie es ist, und am Ende kommt es zu Komplikationen? Das möchte ich unbedingt vermeiden.
Wie gesagt, ich bemühe mich und denke auch, dass ich alle Pflichten erfülle. Das einzige, das mir in den Sinn kommt, was eine Verzögerung verursachen könnte, ist folgendes:
Ich habe zu Beginn der Insolvenz eine kleine selbstständige Nebentätigkeit ausgeführt. Für den ersten Monat der Insolvenz hat das Amtsgericht die kompletten Einnahmen verlangt, ohne Berücksichtigung der Ausgaben. Seit dem zweiten Monat funktioniert es nach Vorschlag des IV so: Der Gewinn, also Einnahmen abzl. Ausgaben, wird meinem Gehalt hinzugerechnet. Von diesem Betrag wird dann der so zusätzlich anfallende Pfändungsbetrag berechnet, den Rest des Gewinns darf ich behalten. Diese Regelung habe ich dann auch für den ersten Monat vorgeschlagen. Ich habe eine entsprechende Kalkulation aufgestellt, ans Amtsgericht gesendet und den Betrag überwiesen - und daraufhin nichts mehr gehört.
Kann ich davon ausgehen, dass es so akzeptiert wurde - oder eben nicht, und weil ich nicht den vollen Betrag überwiesen habe, könnte ich jetzt im weiteren Verlauf Probleme bekommen? Es handelt sich um 500 €, die sozusagen "bei mir geblieben sind".
Würdet ihr einfach beim IV anrufen und nachfragen? Ich bin diesbezüglich etwas zögerlich - zu Beginn habe ich gedacht, dass es im Sinne aller Beteiligten ist, dass alles korrekt und reibungslos verläuft und deswegen öfter Kontakt aufgenommen, habe aber den Eindruck dass meine Nachfragen eher als Belästigung empfunden werden. (Dass der IV kein Berater ist, ist mir bewusst und natürlich vollkommen in Ordnung.)
Viele Grüße
Kalina
Wohlverhaltensphase - Grund für Verzögerung?
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Re: Wohlverhaltensphase - Grund für Verzögerung?
Hi Kalina,
gute Frage, hast du schonmal bei dem Thema "Wohlverhaltensphase - Grund für Verzögerung?" geschaut?
gute Frage, hast du schonmal bei dem Thema "Wohlverhaltensphase - Grund für Verzögerung?" geschaut?
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Re: Wohlverhaltensphase - Grund für Verzögerung?
Dazu hörst Du auch nichts von Deinem IV, sondern das Insolvenzgericht muss einen 'Aufhebungsbeschluss' erlassen und Dir und dem IV zusenden und im Internet veröffentlichen.
Was steht denn hier zu Deinem Verfahren ?
https://www.insolvenzbekanntmachungen.de/
Eineinhalb Jahre im Status "eröffnetes Verfahren" ist jetzt aber auch nicht sooo lang.
Wohl kaum.
Vielleicht ist Dein IV einfach zu faul, seinen Bericht zu schreiben ?
Vielleicht verdient er so an Dir zu gut ?
(Im Status "eröffnetes Verfahren" bekommt er immerhin 40% von der "Insolvenzmasse",
danach nur noch 25% -glaube ich).
Du kannst ja mal bei Deinem Insolvenzgericht einen Termin zur Akteneinsicht beantragen,
dann siehst Du, was der IV bisher ans Gericht geschrieben hat.
Das Gericht ?
Wirklich ?
"Normal" zieht der IV alle Deine Einnahmen aus Deiner selbständigen Tätigkeit "zur Masse".
Und Du musst bei ihm beantragen, dass er daraus Deine Ausgaben/Kosten bezahlt.
Es sei denn, der IV hat Deine Selbständigkeit gem. InsO § 35 (2) "freigegeben":
https://dejure.org/gesetze/InsO/35.html
Das Gericht hat damit ja auch eigentlich gar nichts zu tun.
Dafür ist allein der Insolvenzverwalter zuständig.
Natürlich kannst Du / darfst Du ihn anrufen und fragen.Kalina hat geschrieben: ↑6. Nov 2022, 12:04 Würdet ihr einfach beim IV anrufen und nachfragen? Ich bin diesbezüglich etwas zögerlich - zu Beginn habe ich gedacht, dass es im Sinne aller Beteiligten ist, dass alles korrekt und reibungslos verläuft und deswegen öfter Kontakt aufgenommen, habe aber den Eindruck dass meine Nachfragen eher als Belästigung empfunden werden. (Dass der IV kein Berater ist, ist mir bewusst und natürlich vollkommen in Ordnung.)
Und genauso natürlich könnte ihn das evt. nerven (weil er eben KEIN Berater ist).
Wie ist denn der Status quo?
Bist Du im "Verbraucherverfahren" (Aktenzeichen mit "IK") oder
bist Du im "Regelinsolvenzverfahren" (Aktenzeichen mit "IN") ?
Hast Du pfändbares Einkommen aus einem Angestellten-Job ?
Überweist Dein Arbeitgeber regelmäßig was an den IV ?
Machst Du Deine nebenberufliche Selbstständigkeit zZt immer noch weiter ?
Mach Dir nicht zuviele Sorgen.
Normal läuft so etwas ja alles nach Plan.
Und wenn der IV nicht viel an Dir verdient,
dann hat er auch keine Lust auf viel Arbeit mit Dir.
Aber ruf ihn trotzdem an, wenn es Dich beruhigt.
Und / oder geh zum Gericht und lies Deine Akte.
Viel Glück!
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Re: Wohlverhaltensphase - Grund für Verzögerung?
Bisher nur das Datum der Veröffentlichung.Witwe Bolte hat geschrieben: ↑6. Nov 2022, 17:59...Was steht denn hier zu Deinem Verfahren ?
https://www.insolvenzbekanntmachungen.de/
Hmm, ich bin gerade meine Papiere nochmal durchgegangen: Es war tatsächlich der IV, der mich aufgefordert hatte, ups, sorry! Er hat mir dann aber auch schriftlich die Auskunft erteilt, dass ich beim Amtsgericht einen Antrag auf Pfandfreistellung von einem Teil der Einkünfte stellen könnte. Den von mir als pfandfrei beantragten Anteil sollte ich zurückhalten bis zur Entscheidung durch das Gericht und den Rest überweisen. Von daher habe ich ja genau das getan was er geschrieben, nur vom Gericht keine Antwort erhalten... Also frage ich wohl tatsächlich am besten freundlich nach.Witwe Bolte hat geschrieben: ↑6. Nov 2022, 17:59Das Gericht ?
Wirklich ?
"Normal" zieht der IV alle Deine Einnahmen aus Deiner selbständigen Tätigkeit "zur Masse".
Und Du musst bei ihm beantragen, dass er daraus Deine Ausgaben/Kosten bezahlt.
Es sei denn, der IV hat Deine Selbständigkeit gem. InsO § 35 (2) "freigegeben":
https://dejure.org/gesetze/InsO/35.html
Ab dem zweiten Monat wurde die Selbstständigkeit dann auch freigegeben, es handelte sich nur um das Anfangschaos.
Im Verbraucherverfahren, die selbstständige Tätigkeit war noch ein Überbleibsel bzw. Nebenjob aus Studienzeiten.Witwe Bolte hat geschrieben: ↑6. Nov 2022, 17:59 Wie ist denn der Status quo?
Bist Du im "Verbraucherverfahren" (Aktenzeichen mit "IK") oder
bist Du im "Regelinsolvenzverfahren" (Aktenzeichen mit "IN") ?
Ich habe seit September einen neuen Job. Davor wurden aus Job + Selbstständigkeit monatlich nur ca. 70 € gepfändet, ab jetzt sind es ca. 1000 € vom Job. Die Selbstständigkeit habe ich aufgegeben.Witwe Bolte hat geschrieben: ↑6. Nov 2022, 17:59 Hast Du pfändbares Einkommen aus einem Angestellten-Job ?
Überweist Dein Arbeitgeber regelmäßig was an den IV ?
Machst Du Deine nebenberufliche Selbstständigkeit zZt immer noch weiter ?
Der Pfändungsbetrag seit September könnte natürlich eine gute Erklärung dafür sein, dass der IV noch ein paar Monate wartet, bis er den Bericht schreibt... Danke, das klingt plausibel und beruhigt mich auf jeden Fall etwas . Zur Sicherheit werde ich trotzdem noch anrufen und überlege, ob ich wie von dir vorgeschlagen einen Termin zur Akteneinsicht beantrage.
Vielen lieben Dank für die Tipps und auch nervliche Beruhigung .
Liebe Grüße
Kalina
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Re: Wohlverhaltensphase - Grund für Verzögerung?
Wenn Dein IV jetzt jeden Monat 1.000,- € von Dir bekommt
(und 400,- davon verbleiben bei ihm),
dann ist da doch schon ein schönes Argument für ihn,
sich mit seinem Bericht ans Gericht nicht zu sehr zu beeilen ...
Er/sie wird vermutlich auch genügend Verfahren haben,
für die er nur die Mindestvergütung von 119,- pa bekommt,
also muss eine Mischkalkulation her, auch so ein IV muss ja sehen, wo er bleibt ...
Für Dich aber ein Grund, mal freundlich bei ihm nachzuhaken,
ob noch irgendwas offen ist, ob Du was tun kannst, wann er gedenkt, was zu tun ... usw.
Viel Glück!
(und 400,- davon verbleiben bei ihm),
dann ist da doch schon ein schönes Argument für ihn,
sich mit seinem Bericht ans Gericht nicht zu sehr zu beeilen ...
Er/sie wird vermutlich auch genügend Verfahren haben,
für die er nur die Mindestvergütung von 119,- pa bekommt,
also muss eine Mischkalkulation her, auch so ein IV muss ja sehen, wo er bleibt ...
Für Dich aber ein Grund, mal freundlich bei ihm nachzuhaken,
ob noch irgendwas offen ist, ob Du was tun kannst, wann er gedenkt, was zu tun ... usw.
Viel Glück!
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