Hallo,
mein Insolvenzverfahren wurde Anfang 2022 eröffnet, seit Juli 2022 befinde ich mich in der Wohlverhaltensphase.
Ich verdiene monatlich knapp 1.800 € netto, bin alleinerziehend mit zwei Kindern. Eines ist volljährig, studiert aber noch.
Insofern wird von meinem Gehalt derzeit nichts gepfändet.
Nun habe ich gerade festgestellt, dass bei mir seit Januar 2022 die falsche Steuerklasse und Kinderfreibetrag auf der Gehaltsabrechnung steht. Stk 1 und KF 0,5. Richtig wäre Stk 2 und KF 1 .
Habe auch gerade herausgefunden, dass mit Volljährigkeit meines Sohnes ich dies wohl jedes Jahr neu beim FA beantragen muss. Werde ich jetzt kurzfristig erledigen.
Ca. 70 € im Monat sind mir hierdurch die letzten Monate entgangen, welche auch noch anrechnungsfrei gewesen wären.
Generell wäre das Geld ja auch nicht verloren, sondern würde ich mit der Lohnsteuererklärung wieder bekommen. Diese macht jetzt während der Insolvenz der der Insolvenzverwalter und eigentlich fließen diese Einnahmen komplett in die Insolvenzmase, oder?
Ist das Geld also für mich verloren oder besteht die Möglichkeit die Auskehrrung an mich zu beantragen? Aber als einmalige Gesamtsumme ist das natürlich dann deutlich über meinem Freibetrag.
Falsche Steuerklasse vs Steuerrückerstattung
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Re: Falsche Steuerklasse vs Steuerrückerstattung
Hi Kuramarotini,
gute Frage, hast du schonmal bei dem Thema "Falsche Steuerklasse vs Steuerrückerstattung" geschaut?
gute Frage, hast du schonmal bei dem Thema "Falsche Steuerklasse vs Steuerrückerstattung" geschaut?
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Re: Falsche Steuerklasse vs Steuerrückerstattung
Hallo,
erstmal freue ich mich für dich, dass du so schnell in die Wohlverhaltensphase gekommen bist. Dies ist nicht selbverständlich, wie ich aus eigener Erfahrung berichten kann.
Zum Thema Steuererklärung kann ich dir sagen, dass du sie in der Wohlverhaltensphase selbst erstellen musst und der Treuhänder/Insolvenzverwalter nur den Anteil erhält, wo du auch in der Insolvenzphase warst. In deinem Falle wirst du nächstes Jahr die Hälfte deine Steuererstattung behalten können. Du würdest also auch quasi einen Teil deiner verlorenen 70 Euro wieder erhalten. Da man in der Regel sich mehr vom Staat zurückholen kann, so würde dieser Betrag sicher mehr als 70 Euro betragen. Es kommt natürlich immer darauf an, was man absetzen kann.
erstmal freue ich mich für dich, dass du so schnell in die Wohlverhaltensphase gekommen bist. Dies ist nicht selbverständlich, wie ich aus eigener Erfahrung berichten kann.
Zum Thema Steuererklärung kann ich dir sagen, dass du sie in der Wohlverhaltensphase selbst erstellen musst und der Treuhänder/Insolvenzverwalter nur den Anteil erhält, wo du auch in der Insolvenzphase warst. In deinem Falle wirst du nächstes Jahr die Hälfte deine Steuererstattung behalten können. Du würdest also auch quasi einen Teil deiner verlorenen 70 Euro wieder erhalten. Da man in der Regel sich mehr vom Staat zurückholen kann, so würde dieser Betrag sicher mehr als 70 Euro betragen. Es kommt natürlich immer darauf an, was man absetzen kann.
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Re: Falsche Steuerklasse vs Steuerrückerstattung
Dankeschön, leider sind es ja ca. 70 € pro Monat, also als Gesamtsumme bis Juli sind es knapp 500,-€ die mir durch die Lappen gehen und welche ich mit monatlicher Auszahlung halt gehabt hätte. Naja meine eigene Blödheit dass ich hier nicht aufgepasst habe.
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Re: Falsche Steuerklasse vs Steuerrückerstattung
Moin,
die 70€ wurden ja nicht korrekt berechnet, da die falschen Lohnsteuermerkmale bei der Abrechnung vorlagen.
Du musst dem Arbeitgeber dies umgehend mitteilen, am besten nachweisen und auch dem Finanzamt gegenüber.
Bei uns wurde für 3 Monate nachberechnet, da das Finanzamt falsche Merkmale übertragen hat, obwohl alle Unterlagen vorlagen. Da das Netto mit 2 Unterhaltspflichten unter dem Pfändungsfreibetrag lag und es für das Konto bezüglich Lohnzahlungen einen Blankobeschluss gibt, war die Auszahlung bei uns kein Problem.
Im schlimmsten Fall müsstest Du bei Gericht einen Antrag auf Freigabe stellen bei dem die Nachzahlung den Monaten zugerechnet wird. Nach welchem Paragraphen das funktioniert, kann ich Dir leider gerade nicht sagen.
die 70€ wurden ja nicht korrekt berechnet, da die falschen Lohnsteuermerkmale bei der Abrechnung vorlagen.
Du musst dem Arbeitgeber dies umgehend mitteilen, am besten nachweisen und auch dem Finanzamt gegenüber.
Bei uns wurde für 3 Monate nachberechnet, da das Finanzamt falsche Merkmale übertragen hat, obwohl alle Unterlagen vorlagen. Da das Netto mit 2 Unterhaltspflichten unter dem Pfändungsfreibetrag lag und es für das Konto bezüglich Lohnzahlungen einen Blankobeschluss gibt, war die Auszahlung bei uns kein Problem.
Im schlimmsten Fall müsstest Du bei Gericht einen Antrag auf Freigabe stellen bei dem die Nachzahlung den Monaten zugerechnet wird. Nach welchem Paragraphen das funktioniert, kann ich Dir leider gerade nicht sagen.
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