Hallo,
Ich habe eine Frage bzgl.eines P-Kontos. Die Schuldnerberatung versucht momentan einen aussergerichtlichen Vergleich. Das erste Angebot wurde von der Mehrheit der Gläubiger abgelehnt,
Nun folgt ein zweiter Versuch. Die Gläubiger (10) sind überwiegend Inkassofirmen (vorher versch.Banken). Bisher hat noch keiner der Gläubiger einen Titel erwirkt um zu pfänden.
Nun meine Frage: Da das erste Angebot eines Vergleichs abgelehnt wurde, sollte ich direkt ein PKonto einrichten? Oder noch abwarten?
Wie sind Eure Erfahrungen? Muss ich jederzeit mit Pfaendungen rechnen?
Vielen Dank für Eure Erfahrungen.
Wann P-Konto einrichten?
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Re: Wann P-Konto einrichten?
Hi
Also wenn noch keiner der Gläubiger einen Titel erwirkt hat - was ich fast gar nicht glauben kann - dann können die auch nicht pfänden.
Achtung: solltest du mal ein Schuldanerkenntnis unterschrieben haben, dann ist das wie ein Titel.
Also wenn noch keiner der Gläubiger einen Titel erwirkt hat - was ich fast gar nicht glauben kann - dann können die auch nicht pfänden.
Achtung: solltest du mal ein Schuldanerkenntnis unterschrieben haben, dann ist das wie ein Titel.
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Re: Wann P-Konto einrichten?
Ich hatte in der gleichen Situation umgehend bei meiner Bank einen (formlosen) Antrag auf Umwandlung meines Kontos in ein P-Konto beantragt. Der Pfändungsschutz tritt ja eh erst in Kraft, wenn eine Pfändung reinkommt. Ich würde dir ganz klar dazu raten, dies jetzt zu tun. Beachte, dass man nur ein P-Konto haben darf und dass du, falls du einen erhöhten Pfändungsfreibetrag haben solltest, du zum Beispiel unterhaltspflichtig (Kinder, Ehepartner) bist, diese Erhöhung auch gleich von der Schuldnerberatung bescheinigen zu lassen.
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Re: Wann P-Konto einrichten?
Vielen lieben Dank für die Antworten. Habe ich das richtig verstanden, wenn das P-Konto bei Eingang einer Pfaendung schon besteht, kann man vermeiden, dass das Konto gesperrt wird?
Kann man dann weiter über den Freibetrag verfügen?
Kann man dann weiter über den Freibetrag verfügen?
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Re: Wann P-Konto einrichten?
Ja, im Prinzip richtig, aber wenn Du (noch) kein P-Konto hast,
dann kannst Du es ja nach Eingang einer Pfändung umgehend umwandeln
und das gilt dann auch rückwirkend,
so dass Du dann auch über Deinen Freibetrag verfügen kannst.
Im Prinzip also, Jacke wie Hose.
Ich kann mir allerdings auch nur schwer vorstellen, dass es bei zehn verschiedenen Banken als Gläubiger keine Titel (oder Abtretungen) geben soll, doch das ist im Grunde ja auch egal.
Viel Glück!
dann kannst Du es ja nach Eingang einer Pfändung umgehend umwandeln
und das gilt dann auch rückwirkend,
so dass Du dann auch über Deinen Freibetrag verfügen kannst.
Im Prinzip also, Jacke wie Hose.
Ich kann mir allerdings auch nur schwer vorstellen, dass es bei zehn verschiedenen Banken als Gläubiger keine Titel (oder Abtretungen) geben soll, doch das ist im Grunde ja auch egal.
Viel Glück!
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