beim Aufräumen (keine Kommentare bitte ) wiedergefunden:
Eine Inkassobude schreibt:
"...bieten Ihnen, ohne Präjudiz für die Sach- und Rechtslage, folgenden aussergerichtlichen günstigen Vergleich an:
Zum jetzigen Zeitpunkt stehen insgesamt [knapp 6000] EUR zur Zahlung aus. Wir schlagen Ihnen daher folgenden Vergleich vor: [knapp 4000] EUR, zahlbar bis zum xyz (ein Monat nach Schreiben).
Bei vollständiger Bezahlung des Vergleichs ist die Forderung erledigt und es werden keine weiteren Ansprüche mehr in dieser Sche gegen Sie geltend gemacht. Für den Fall, dass Sie bei [Gläubiger/Ex-Vermieter] erneut ein Mietobjekt anmieten, ist der erlassene Betrag spätestens bei Abschluss eines neuen Mietvertrages sofort zur Zahlung fällig."
Ist sowas überhaupt zulässig? Einerseits "alles erledigt", andererseits doch noch fällig? Vermieter ist eine städtische Genossenschaft, wo man uU in Notfällen drauf angewiesen sein könnte, aber auch die haben derzeit genug Leute, die Schlange stehen...
ein Vergleich, aber irgendwie auch nicht...
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- Bot
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Re: ein Vergleich, aber irgendwie auch nicht...
Hi insolaner,
gute Frage, hast du schonmal bei dem Thema "ein Vergleich, aber irgendwie auch nicht..." geschaut?
gute Frage, hast du schonmal bei dem Thema "ein Vergleich, aber irgendwie auch nicht..." geschaut?
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Re: ein Vergleich, aber irgendwie auch nicht...
Das war ein Angebot.
Muss man ja nicht annehmen.
Kann man ablehnen.
Oder einen Gegenvorschlag machen.
Den der andere dann wieder nicht annehmen muss.
Kann er ablehnen.
Oder wieder einen Gegenvorschlag machen.
So was nennt man "verhandeln".
Als Nicht-Jurist würde ich einen "Vergleich" mal wie "Vertrag" definieren:
Beiderseitige Willenserklärung.
... kann ich mir ja doch nicht verkneifen:
Gut, dass Du langsam mal aufräumst !
Muss man ja nicht annehmen.
Kann man ablehnen.
Oder einen Gegenvorschlag machen.
Den der andere dann wieder nicht annehmen muss.
Kann er ablehnen.
Oder wieder einen Gegenvorschlag machen.
So was nennt man "verhandeln".
Als Nicht-Jurist würde ich einen "Vergleich" mal wie "Vertrag" definieren:
Beiderseitige Willenserklärung.
... kann ich mir ja doch nicht verkneifen:
Gut, dass Du langsam mal aufräumst !
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Re: ein Vergleich, aber irgendwie auch nicht...
das ist schon klar, aber ich finde dieses "alles erledigt ... keine weiteren Ansprüche" einerseits und dann "muss doch alles bezahlt werden" schon als (kleine) Falle...
So, weiter aufraeumen... gleich
So, weiter aufraeumen... gleich
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Re: ein Vergleich, aber irgendwie auch nicht...
Ich wundere mich eher darüber, dass diese 'Inkassobude' meint, Dein Gläubiger (Vermieter, schreibst Du) würde möglicherweise nochmal einen Mietvertrag mit Dir machen.
Das kann ich mit nur schwer vorstellen.
Könnte es einen Grund geben, dass der Gläubiger ggf. mit Dir einen Vertrag abschließen MUSS ?
Das kann ich mit nur schwer vorstellen.
Könnte es einen Grund geben, dass der Gläubiger ggf. mit Dir einen Vertrag abschließen MUSS ?
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Re: ein Vergleich, aber irgendwie auch nicht...
freiwillig werden die das sicher nicht - es handelt sich aber um eine grosse städtische Genossenschaft, vielleicht müssen die ja in bestimmten Konstellationen...
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