Finanzamt am Ende der Insolvenz
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Finanzamt am Ende der Insolvenz
Hallo,
meine Insolvenz ist am 24.01.19 geendet. Aber meine Probleme hören leider nicht gänzlich auf.
Aktuell habe ich Probleme mit der Autoversicherung und dem Finanzamt. Für die Autoversicherung habe ich eine Übergangslösung gefunden (die wollten mich nicht versichern wegen schlechter Schufa). Beim Finanzamt bin ich etwas ratlos.
Am 27.03.2019 erhielt ich Bescheid für die Steuererklärung 2018. Dort habe ich ein Guthaben in Höhe von 70,78 Euro. Dies wurde mir nicht ausgezahlt. Im Bescheid steht der Satz: „Über die Verwendung des Guthabens erhalten Sie eine besondere Mitteilung“.
Da ich nicht verstehen konnte, warum das schon wieder so ist (weil Inso vorbei und Wohlverhaltensphase seit 2016) setzte ich mich telefonisch mit dem FA in Verbindung. Der Sachbearbeiter teilte mir mit dass die Auszahlung nicht erfolgen könne, da ich mich in einem Insolvenzverfahren befinde. Das ist ja so nicht richtig. Die Insolvenz lief vom 24.01.2013 bis zum 24.01.2019 und ist somit beendet. Ich widersprach ihm also und wies ihn darauf hin, dass es zwar in 2018 noch lief, aber ich bereits in der WVP war.
Daraufhin stellte man mich zu einer Dame durch, die für die Insolvenzverfahren zuständig ist. Diese gab mir die Auskunft dass die Erstellung des Bescheides sich um zwei Tage mit der Mitteilung über das Ende der Insolvenz und der damit verbunden Restschuldbefreiung überschnitten habe. Sie würde den Vorgang noch mal an die Finanzkasse weiter leiten. Falls ich nichts mehr höre, solle ich mich doch diese Woche noch mal unter einer Nummer der Finanzkasse melden.
Das habe ich am gestern getan. Dort wurde mir erklärt es käme zu keiner Auszahlung mehr, da man das Guthaben mit der Restschuld aus den Jahren 2016 und 2017 verrechnet habe. Auf meinen Einwand, dass dies nicht sein könne, da ich die geforderten Beträge immer umgehend bezahlt habe, versicherte man mir dass es aber verrechnet wurde, dass von mir keinerlei Zahlungseingänge im besagten Zeitraum erfolgt seien. Außerdem solle ich doch froh sein, weil mir die Beträge, die damals mit in die Insolvenz flossen (Zeitraum vor der Eröffnung des Verfahrens, das FA war ein Gläubiger mit etwas über 2000 Euro) nun ja mit der Restschuldbefreiung ebenfalls entfallen seien und mein Konto somit wieder auf Null stehe.
Selbst wenn das Guthaben von 2018 mit 2016 und 2017 verrechnet worden wäre, könnte es nicht 0 auf 0 aufgehen. Der Sachbearbeiter behauptete aber genau dies.
Also habe ich mich hingesetzt und mir die Unterlagen 2016 und 2017 rausgesucht.
Es gab in 2016 (Zeitraum Wechsel von Eröffnetem Verfahren und WVP) damals eine Steuerforderung von 74 Euro, gleichzeitig aber ein Guthaben von Solidaritätszuschlag (26,95 Euro) und Kirchensteuer (30,15 Euro). Meine Treuhänderin hatte daraufhin mit dem Finanzamt telefoniert und mir mitgeteilt dass ich das Guthaben mit dem Zahlbetrag verrechnen dürfe und ich habe am 06.06.2017 die restlichen 16,90 Euro überwiesen. Somit war 2016 ausgeglichen.
Der Steuerbescheid von 2017 wies einen Zahlbetrag von 47,21 Euro auf. Diesen habe ich am 06.06.2018 überwiesen. Somit ist auch 2017 ausgeglichen.
Das Finanzamt behauptet aber das Gegenteil und behält mein Guthaben von 2018 einfach ein. Was kann ich denn tun? Klar, es sind "nur" knapp 70 Euro, aber zum einen stimmen die Behauptungen des FA einfach nicht, zum anderen ist das für mich immer noch viel Geld.
Hat jemand einen Rat?
meine Insolvenz ist am 24.01.19 geendet. Aber meine Probleme hören leider nicht gänzlich auf.
Aktuell habe ich Probleme mit der Autoversicherung und dem Finanzamt. Für die Autoversicherung habe ich eine Übergangslösung gefunden (die wollten mich nicht versichern wegen schlechter Schufa). Beim Finanzamt bin ich etwas ratlos.
Am 27.03.2019 erhielt ich Bescheid für die Steuererklärung 2018. Dort habe ich ein Guthaben in Höhe von 70,78 Euro. Dies wurde mir nicht ausgezahlt. Im Bescheid steht der Satz: „Über die Verwendung des Guthabens erhalten Sie eine besondere Mitteilung“.
Da ich nicht verstehen konnte, warum das schon wieder so ist (weil Inso vorbei und Wohlverhaltensphase seit 2016) setzte ich mich telefonisch mit dem FA in Verbindung. Der Sachbearbeiter teilte mir mit dass die Auszahlung nicht erfolgen könne, da ich mich in einem Insolvenzverfahren befinde. Das ist ja so nicht richtig. Die Insolvenz lief vom 24.01.2013 bis zum 24.01.2019 und ist somit beendet. Ich widersprach ihm also und wies ihn darauf hin, dass es zwar in 2018 noch lief, aber ich bereits in der WVP war.
Daraufhin stellte man mich zu einer Dame durch, die für die Insolvenzverfahren zuständig ist. Diese gab mir die Auskunft dass die Erstellung des Bescheides sich um zwei Tage mit der Mitteilung über das Ende der Insolvenz und der damit verbunden Restschuldbefreiung überschnitten habe. Sie würde den Vorgang noch mal an die Finanzkasse weiter leiten. Falls ich nichts mehr höre, solle ich mich doch diese Woche noch mal unter einer Nummer der Finanzkasse melden.
Das habe ich am gestern getan. Dort wurde mir erklärt es käme zu keiner Auszahlung mehr, da man das Guthaben mit der Restschuld aus den Jahren 2016 und 2017 verrechnet habe. Auf meinen Einwand, dass dies nicht sein könne, da ich die geforderten Beträge immer umgehend bezahlt habe, versicherte man mir dass es aber verrechnet wurde, dass von mir keinerlei Zahlungseingänge im besagten Zeitraum erfolgt seien. Außerdem solle ich doch froh sein, weil mir die Beträge, die damals mit in die Insolvenz flossen (Zeitraum vor der Eröffnung des Verfahrens, das FA war ein Gläubiger mit etwas über 2000 Euro) nun ja mit der Restschuldbefreiung ebenfalls entfallen seien und mein Konto somit wieder auf Null stehe.
Selbst wenn das Guthaben von 2018 mit 2016 und 2017 verrechnet worden wäre, könnte es nicht 0 auf 0 aufgehen. Der Sachbearbeiter behauptete aber genau dies.
Also habe ich mich hingesetzt und mir die Unterlagen 2016 und 2017 rausgesucht.
Es gab in 2016 (Zeitraum Wechsel von Eröffnetem Verfahren und WVP) damals eine Steuerforderung von 74 Euro, gleichzeitig aber ein Guthaben von Solidaritätszuschlag (26,95 Euro) und Kirchensteuer (30,15 Euro). Meine Treuhänderin hatte daraufhin mit dem Finanzamt telefoniert und mir mitgeteilt dass ich das Guthaben mit dem Zahlbetrag verrechnen dürfe und ich habe am 06.06.2017 die restlichen 16,90 Euro überwiesen. Somit war 2016 ausgeglichen.
Der Steuerbescheid von 2017 wies einen Zahlbetrag von 47,21 Euro auf. Diesen habe ich am 06.06.2018 überwiesen. Somit ist auch 2017 ausgeglichen.
Das Finanzamt behauptet aber das Gegenteil und behält mein Guthaben von 2018 einfach ein. Was kann ich denn tun? Klar, es sind "nur" knapp 70 Euro, aber zum einen stimmen die Behauptungen des FA einfach nicht, zum anderen ist das für mich immer noch viel Geld.
Hat jemand einen Rat?
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Re: Finanzamt am Ende der Insolvenz
Ich verstehe zwar grundsätzlich, dass du das gerne gänzlich verstehen möchtest und es dich deswegen ein bisschen ärgert. Ein "Problem" sollte aber doch wohl etwas anderes sein als eine verwehrte 70 Ören Steuernachzahlung;)
Zum Inhalt:
Hier liegt der Hase im Pfeffer:
Aus meiner Sicht ist es grundsätzlich richtig, dass Dein FA das Guthaben aufgerechnet hat. Allein wurde Dir scheinbar nicht richtig erklärt warum dies so rechtlich in Ordnung ist.
Das geht im Wesentlichen auf ein BGH-Urteil aus 2005 zurück (BGH, 21.07.2005 - IX ZR 115/04).
Hier wurde entschieden, dass Finanzämter Steuerschulden die vor Insolvenzeröffnung entstanden sind auch noch während der WVP mit Erstattungsansprüchen aufrechnen dürfen. Das ist wahrscheinlich das ganze Geheimnis...
Ich würde vorschlagen, Du freust Dich über die erteilte RSB (Glückwunsch übrigens) und beginnst nun damit Dir über freundlichere Dinge Gedanken zu machen als über die letzten 70 Ören die in Deinen Altlasten verschwunden sind die nun endlich hinter Dir liegen.
Zum Inhalt:
Hier liegt der Hase im Pfeffer:
Aus meiner Sicht ist es grundsätzlich richtig, dass Dein FA das Guthaben aufgerechnet hat. Allein wurde Dir scheinbar nicht richtig erklärt warum dies so rechtlich in Ordnung ist.
Das geht im Wesentlichen auf ein BGH-Urteil aus 2005 zurück (BGH, 21.07.2005 - IX ZR 115/04).
Hier wurde entschieden, dass Finanzämter Steuerschulden die vor Insolvenzeröffnung entstanden sind auch noch während der WVP mit Erstattungsansprüchen aufrechnen dürfen. Das ist wahrscheinlich das ganze Geheimnis...
Ich würde vorschlagen, Du freust Dich über die erteilte RSB (Glückwunsch übrigens) und beginnst nun damit Dir über freundlichere Dinge Gedanken zu machen als über die letzten 70 Ören die in Deinen Altlasten verschwunden sind die nun endlich hinter Dir liegen.
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Re: Finanzamt am Ende der Insolvenz
könnte man das jetzt salopp so ausdrücken, dass das Finanzamt gleicher ist als die anderen gleichen Gläubiger?
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Re: Finanzamt am Ende der Insolvenz
Zitat aus dem Urteil: b) In der Wohlverhaltensperiode besteht kein allgemeines Aufrechnungsverbot für die Insolvenzgläubiger.
Es ist also kein Sonderrecht des FA.
Es ist also kein Sonderrecht des FA.
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Re: Finanzamt am Ende der Insolvenz
Also verstehe ich das richtig, dass ein Gläubiger, der in der Tabelle vertreten ist, ein im Laufe der WVP entstehendes in Guthaben nicht auskehren muss, sondern auf die Schulden der Tabelle anrechnen darf???
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Re: Finanzamt am Ende der Insolvenz
Tjo, wie ich das persönlich so finde, steht ja auf einem anderen Blatt. Ich sehe hier auch eine Aushöhlung des Insolvenzverfahrens zu Gunsten "bestimmter" Gläubiger. Diese Tendenz ist aber z.b. auch deutlich in der Insolvenznovelle von 2014 zu finden. Am Rande weiß ich auch diesbezüglich noch nicht, ob ich mich wirklich auf die bevorstehende nächste große Änderung in 2022 (RSB nach 3 Jahren für alle) freuen soll. Es würde mich nicht wundern, wenn diese Entwicklung dort fortgesetzt würde.
Aber ich schweife ab...:
Im Prinzip darf bzw. dürfte dies jeder insolvenzgläubiger bei dem während der Zeit ein Guthaben entsteht. Normalerweise haben "Insolaner" aber keine laufenden Vertragsverhältnisse mit Insolvenzgläubigern während des Verfahrens.
Manche "Vertragspartner" kann man sich aber leider nicht aussuchen. Da wären wir dann beim Finanzamt. Andere Konstellationen die in der Praxis häufig auftauchen sind Jobcenter. Die rechnen ihre Insolvenzforderung auch weiter (u.U.) bis zur RSB auf. Manchmal kommt das auch bei Vermietern vor die ihre insolventen Mieter trotz Rückständen als Gläubiger weiter wohnen lassen. Die dürften auch etwa Nebenkostenguthaben weiter aufrechnen.
Es geht aber noch "schlimmer". Hier noch ein winziger Exkurs zum noch mehr aufregen;)
Ganz besonders eklatant gestaltet sich momentan die Sachlage aber bei Rentnern die Sozialversicherungsbeiträge schulden. Hier haben wir es zwar mit einer Verrechnung (kleiner Unterscheid) zu tun, das Landessozialgericht Bayern hat hier aber mit einem in meinem Augen Fehlurteil des Jahrzehnts (das man eigentlich ob seiner Blödsinnigkeit überhaupt nicht verbreiten sollte) in seiner überaus beschränkten Weisheit sogar skandalöser Weise entschieden, dass die Verrechnung vom pfändaren Teil der laufenden Rente mit deren Insolvenzforderung sogar NACH der RSB noch zulässig ist. (LSG Bayern, Urteil v. 21.03.2018 – L 13 R 25/17) -(völliger Wahnsinn!)
Anders hat das zum Glück fast zeitgleich das LSG NRW gesehen (LSG Nordrhein-Westfalen, 15.03.2018, L 19 AS 1286/17). Man kann nur hoffen, dass sich die letztere Rechtsauffassung durchsetzt. Wenn nicht, hätte ich gerne dazu Freitagsdemos für die Zukunft von Insolvenzverfahren und gegen judikative Gefälligkeit im Auftrag des Fiskus.
Aber ich schweife ab...:
Im Prinzip darf bzw. dürfte dies jeder insolvenzgläubiger bei dem während der Zeit ein Guthaben entsteht. Normalerweise haben "Insolaner" aber keine laufenden Vertragsverhältnisse mit Insolvenzgläubigern während des Verfahrens.
Manche "Vertragspartner" kann man sich aber leider nicht aussuchen. Da wären wir dann beim Finanzamt. Andere Konstellationen die in der Praxis häufig auftauchen sind Jobcenter. Die rechnen ihre Insolvenzforderung auch weiter (u.U.) bis zur RSB auf. Manchmal kommt das auch bei Vermietern vor die ihre insolventen Mieter trotz Rückständen als Gläubiger weiter wohnen lassen. Die dürften auch etwa Nebenkostenguthaben weiter aufrechnen.
Es geht aber noch "schlimmer". Hier noch ein winziger Exkurs zum noch mehr aufregen;)
Ganz besonders eklatant gestaltet sich momentan die Sachlage aber bei Rentnern die Sozialversicherungsbeiträge schulden. Hier haben wir es zwar mit einer Verrechnung (kleiner Unterscheid) zu tun, das Landessozialgericht Bayern hat hier aber mit einem in meinem Augen Fehlurteil des Jahrzehnts (das man eigentlich ob seiner Blödsinnigkeit überhaupt nicht verbreiten sollte) in seiner überaus beschränkten Weisheit sogar skandalöser Weise entschieden, dass die Verrechnung vom pfändaren Teil der laufenden Rente mit deren Insolvenzforderung sogar NACH der RSB noch zulässig ist. (LSG Bayern, Urteil v. 21.03.2018 – L 13 R 25/17) -(völliger Wahnsinn!)
Anders hat das zum Glück fast zeitgleich das LSG NRW gesehen (LSG Nordrhein-Westfalen, 15.03.2018, L 19 AS 1286/17). Man kann nur hoffen, dass sich die letztere Rechtsauffassung durchsetzt. Wenn nicht, hätte ich gerne dazu Freitagsdemos für die Zukunft von Insolvenzverfahren und gegen judikative Gefälligkeit im Auftrag des Fiskus.
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Re: Finanzamt am Ende der Insolvenz
Danke liebe Caffery, dass du mich aus meiner Schnappatmung befreit hast. Ich hatte bereits ein Schreiben an das Finanzamt fertig gemacht, welches ich nun nicht weggeschickt habe.
Du hast natürlich recht, dass die 70 Euronen kein wirkliches „Problem“ darstellen und gerade ich sollte zu genüge wissen, wie echte Probleme aussehen. Ich werde es abhaken.
Dennoch bin ich schon etwas erstaunt darüber, dass scheinbar weder Entscheidungen vom Gericht, noch die einer Finanzbehörde gelten und mitten drin einfach eine andere Entscheidung getroffen werden kann. Da wird ein BGH-Urteil aus dem Ärmel geschüttelt und angewandt, ohne dass man davon in Kenntnis gesetzt wird und etwas davon erfährt. Das Amtsgericht hatte mir in 2016 mitgeteilt, dass ein Guthaben bei der Einkommenssteuer bis zum Ende des Verfahrens in die Inso läuft, danach (also ab 4/2016) mir gehört. Das Finanzamt hat mir mitgeteilt, dass ich „über die Verwendung des Guthabens gesondert Bescheid bekomme“. Nichts davon ist geschehen.
Ich würde es auch wie insolaner sehen, dass man hierdurch einen Gläubiger bevorzugt, aber wenn das so gewollt ist, soll es mir auch egal sein.
Weiterhin hat mich geärgert, dass die Mitarbeiter des FA mich sehr von oben herab behandelt haben, falsche Behauptungen aufgestellt haben und entweder keinen Plan hatten, wie tatsächlich verfahren wurde oder mir das nicht mitgeteilt haben. Ich habe immer alles bezahlt, sogar von der Ursprungsschuld sollte ein großer Teil bezahlt sein.
Aber, „so what“. Ich wünsche euch allen schöne Ostern und ein paar sonnige Tage
Du hast natürlich recht, dass die 70 Euronen kein wirkliches „Problem“ darstellen und gerade ich sollte zu genüge wissen, wie echte Probleme aussehen. Ich werde es abhaken.
Dennoch bin ich schon etwas erstaunt darüber, dass scheinbar weder Entscheidungen vom Gericht, noch die einer Finanzbehörde gelten und mitten drin einfach eine andere Entscheidung getroffen werden kann. Da wird ein BGH-Urteil aus dem Ärmel geschüttelt und angewandt, ohne dass man davon in Kenntnis gesetzt wird und etwas davon erfährt. Das Amtsgericht hatte mir in 2016 mitgeteilt, dass ein Guthaben bei der Einkommenssteuer bis zum Ende des Verfahrens in die Inso läuft, danach (also ab 4/2016) mir gehört. Das Finanzamt hat mir mitgeteilt, dass ich „über die Verwendung des Guthabens gesondert Bescheid bekomme“. Nichts davon ist geschehen.
Ich würde es auch wie insolaner sehen, dass man hierdurch einen Gläubiger bevorzugt, aber wenn das so gewollt ist, soll es mir auch egal sein.
Weiterhin hat mich geärgert, dass die Mitarbeiter des FA mich sehr von oben herab behandelt haben, falsche Behauptungen aufgestellt haben und entweder keinen Plan hatten, wie tatsächlich verfahren wurde oder mir das nicht mitgeteilt haben. Ich habe immer alles bezahlt, sogar von der Ursprungsschuld sollte ein großer Teil bezahlt sein.
Aber, „so what“. Ich wünsche euch allen schöne Ostern und ein paar sonnige Tage
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Re: Finanzamt am Ende der Insolvenz
Das Finanzamt bucht Steuerzahlungen - egal ob Erstattungen oder Nachzahlungen - immer unter eine Steuernummer. Es ist typisch für ein InsO-Verfahren, dass sich die Steuernummer ändert. In der Regel hat man eine Steuernummer für "vor der Inso", dann bekommt der IV eine für die Zeit seiner Zuständigkeit in der Verfahrensphase und nach der Aufhebung des Verfahrens bekommst du dann ggf wieder eine eigene, neue für die WVP und danach.
Es kann sein, dass Zahlungen und Erstattungen in den Jahren auf verschiedene Steuernummern gebucht wurden und eine Verrechnung nicht so durchgeführt wurde, wie du dir das vorstellst.
Du kannst für die Steuernummern beim FA einen "Kontoauszug" anfordern. Darin sind alle Soll/Haben-Stellungen und die Zahlungen aufgelistet. Vergleiche das dann mit deinen Unterlagen.
Natürlich ist ein gedanklicher Friede richtig und wichtig. Wenn du dir aber sicher bist mit deinem Anliegen, hake ruhig nach. Du hast das Recht auf eine korrekte Rechnung und korrekte Zahlen.
Der Typ von caffery geht in diesem Sinne in eine andere Richtung. Die passt nicht zu jedem.
Der Tip, die Sache auf sich ruhen zu lassen und stattdessen dankbar zu sein, erinnert mich - im übertragenen Sinne - an den Tip aus einer Sozialberatung, lieber keine Anzeige gegen den gewalttätigen Ehemann zu erstatten. Stattdessen solle die Klientin dankbar sein, dass es nur ein paar blaue Flecken waren und sich lieber eine neue Wohnung suchen. Eine solche "Augen-zu-und-weggehen"-Strategie ist in einem Inso-Verfahren eigentlich nicht nötig. Bei der Durchsetzung von berechtigten Interessen droht hier keine Gefahr.
Es kann sein, dass Zahlungen und Erstattungen in den Jahren auf verschiedene Steuernummern gebucht wurden und eine Verrechnung nicht so durchgeführt wurde, wie du dir das vorstellst.
Du kannst für die Steuernummern beim FA einen "Kontoauszug" anfordern. Darin sind alle Soll/Haben-Stellungen und die Zahlungen aufgelistet. Vergleiche das dann mit deinen Unterlagen.
Natürlich ist ein gedanklicher Friede richtig und wichtig. Wenn du dir aber sicher bist mit deinem Anliegen, hake ruhig nach. Du hast das Recht auf eine korrekte Rechnung und korrekte Zahlen.
Der Typ von caffery geht in diesem Sinne in eine andere Richtung. Die passt nicht zu jedem.
Der Tip, die Sache auf sich ruhen zu lassen und stattdessen dankbar zu sein, erinnert mich - im übertragenen Sinne - an den Tip aus einer Sozialberatung, lieber keine Anzeige gegen den gewalttätigen Ehemann zu erstatten. Stattdessen solle die Klientin dankbar sein, dass es nur ein paar blaue Flecken waren und sich lieber eine neue Wohnung suchen. Eine solche "Augen-zu-und-weggehen"-Strategie ist in einem Inso-Verfahren eigentlich nicht nötig. Bei der Durchsetzung von berechtigten Interessen droht hier keine Gefahr.
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Re: Finanzamt am Ende der Insolvenz
Geht's noch?W-Jens2006 hat geschrieben: ↑7. Mai 2019, 11:11 Der Tip, die Sache auf sich ruhen zu lassen und stattdessen dankbar zu sein, erinnert mich - im übertragenen Sinne - an den Tip aus einer Sozialberatung, lieber keine Anzeige gegen den gewalttätigen Ehemann zu erstatten. Stattdessen solle die Klientin dankbar sein, dass es nur ein paar blaue Flecken waren und sich lieber eine neue Wohnung suchen.
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Re: Finanzamt am Ende der Insolvenz
Hallo,
der Fred ist zwar schon ein gutes Jahr alt, genau diesen Satz habe ich aber soeben in meinem Bescheid für 2019 gelesen.
Steuerschulden gab es bei mir im Rahmen des Insolvenzverfahrens nie, der Bescheid für 2018 wurde letztes Jahr wegen dem Beschlag bis zur Aufhebung des Verfahrens entsprechend gesplittet. Die Erstattung für 2019 steht in voller Höhe mir zu.
Die Sachbearbeiterin gönnt sich nun erstmal bis zum 17.8. Urlaub und die Vertretungen führen ein Lotterleben mit Arbeitszeiten zwischen 8 und 12 Uhr (Montag bis Donnerstag).
Muss das seitens des FA jetzt noch extra überprüft werden, dass sie an mich auszahlen dürfen und ich muss mich nun einfach in Geduld üben?
Danke im Voraus für Licht im Nebel!
der Fred ist zwar schon ein gutes Jahr alt, genau diesen Satz habe ich aber soeben in meinem Bescheid für 2019 gelesen.
Steuerschulden gab es bei mir im Rahmen des Insolvenzverfahrens nie, der Bescheid für 2018 wurde letztes Jahr wegen dem Beschlag bis zur Aufhebung des Verfahrens entsprechend gesplittet. Die Erstattung für 2019 steht in voller Höhe mir zu.
Die Sachbearbeiterin gönnt sich nun erstmal bis zum 17.8. Urlaub und die Vertretungen führen ein Lotterleben mit Arbeitszeiten zwischen 8 und 12 Uhr (Montag bis Donnerstag).
Muss das seitens des FA jetzt noch extra überprüft werden, dass sie an mich auszahlen dürfen und ich muss mich nun einfach in Geduld üben?
Danke im Voraus für Licht im Nebel!
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