Hallo Käsebrot,
ich würde mich nicht lange in Geduld üben, denn auf die Ankündigung im Bescheid mit dem Satz "Über die Verwendung des Guthabens erhalten Sie eine besondere Mitteilung" erfolgt bei mir nie. Bis heute nicht, knapp 1,5 Jahre später. Auch einen telefonisch von mir geforderten Kontoauszug mit allen Buchungen hat mich nie erreicht.
Ich habe die einbehaltenen Beträge innerlich abgehakt, ärgere mich trotzdem ab und zu leise vor mich hin weil ich mich einfach ungerecht behandelt fühle (vor allen Dingen fühle ich mich ignoriert), weil nichts passierte, aber der Steuerzahler springen muss, wenn die was wollen, schön mit Fristen versehen.
Also kurz gesagt: Ich würde dran bleiben!
Viele Grüße
AdiDana
Finanzamt am Ende der Insolvenz
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Re: Finanzamt am Ende der Insolvenz
Hallo AdiDana,
hab gleich heute Morgen mit der Finanzkasse telefoniert. Aufgrund des Insolvenzbeschlages vom vergangenen Jahr hat das FA noch eine Auszahlungssperre. Das muss jetzt erst noch von der Vollstreckungsstelle geprüft werden und ich kann wohl in den nächsten Tagen mit der Auszahlung rechnen.
hab gleich heute Morgen mit der Finanzkasse telefoniert. Aufgrund des Insolvenzbeschlages vom vergangenen Jahr hat das FA noch eine Auszahlungssperre. Das muss jetzt erst noch von der Vollstreckungsstelle geprüft werden und ich kann wohl in den nächsten Tagen mit der Auszahlung rechnen.
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Re: Finanzamt am Ende der Insolvenz
Ich vermute hier ein ähnliches Problem wie es häufig bei Konten in der WVP auftritt.
Eine Insolvenzeröffnung (also der Beschlag) geht potenziellen Drittschuldnern in aller Regel automatisch zu. Die Aufhebung allerdings in aller Regel nicht. Diese Information muss der Schuldner oft selbst zu seiner Bank oder in dem Fall zum Finanzamt tragen.
Ansonsten haben die halt weiterhin ihre (veraltete) Information im System - eben weil ihnen bis dahin niemand ein "update" gegeben hat.
Eine Insolvenzeröffnung (also der Beschlag) geht potenziellen Drittschuldnern in aller Regel automatisch zu. Die Aufhebung allerdings in aller Regel nicht. Diese Information muss der Schuldner oft selbst zu seiner Bank oder in dem Fall zum Finanzamt tragen.
Ansonsten haben die halt weiterhin ihre (veraltete) Information im System - eben weil ihnen bis dahin niemand ein "update" gegeben hat.
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Re: Finanzamt am Ende der Insolvenz
Was mich dahingehend wundert, weil letztes Jahr die Erstattung taggenau aufgeteilt wurde auf vor und nach der Schließung des Verfahrens und ich (leider) nur den kleineren Anteil erhielt.caffery hat geschrieben: ↑29. Jul 2020, 10:33
Eine Insolvenzeröffnung (also der Beschlag) geht potenziellen Drittschuldnern in aller Regel automatisch zu. Die Aufhebung allerdings in aller Regel nicht. Diese Information muss der Schuldner oft selbst zu seiner Bank oder in dem Fall zum Finanzamt tragen.
Ansonsten haben die halt weiterhin ihre (veraltete) Information im System - eben weil ihnen bis dahin niemand ein "update" gegeben hat.
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Re: Finanzamt am Ende der Insolvenz
Stimmt, das passt nicht so ganz. Der Mensch der aufgeteilt hat, muss also von der Aufhebung gewusst haben. Sowas läuft ja in der Regel über eine Nachtragsverteilung, aus der sich der Zusammenhang normalerweise erschließt.
Vermutlich hat der Mensch, der die Steuer aufgeteilt hat es bei Dir versäumt, ein Häkchen im System zu entfernen. Oder es weiß dort eine Hand nicht was die andere tut.
Ich verstehe das FA oft auch nicht. Auf der einen Seite ist z.b. mein Finanzamt eigentlich ganz nett. Wenn ich mal ne Steuerfrage habe, rufe ich gerne mal bei meinem an und kriege ansich immer einen netten Menschen dran. Auch mein persönlicher SB ist ansich ganz nett und auskunftsfreudig.
Aber: Ich war von 13 Jahren mal für 1-2 Jahren selbstständig und dann noch 3-4 Jahren danach neben einer Teilzeitstelle Freiberufler. Seit ca. 8 Jahren liegt mein Einkommen aus selbständiger Tätigkeit bei Null. Das teile ich dem FA im Rahmen der Erklärung jedes Jahr aufs Neue mit. Trotzdem kriege ich jedes Jahr 2-3 Monate nach Abgabe der Erklärung die Aufforderung (samt offensiver Rechtsbelehrung) mein Einkommen aus selbständiger Tätigkeit zu erklären...
... und jedes Jahr muss ich denen aufs Neue in einem Einzeiler (nochmal) schriftlich versichern, im letzten Jahr keine Einkünfte aus selbständiger Tätigkeit gehabt zu haben.
Irgendwo sitzt da manchmal scheinbar einfach einer auf der Leitung.
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Re: Finanzamt am Ende der Insolvenz
Hier im Landkreis wundert mich nix mehr. Der Servicegedanke steht, egal was man braucht, in der hintersten, staubigsten Ecke der ungenutzten Besenkammer. Vollkommen wurscht ob Meldeamt, Zulassungsstelle oder jetzt eben das Finanzamt.
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Re: Finanzamt am Ende der Insolvenz
aber trommeln tun alle so laut, als wenn sie die Verwöhnarena schlechthin wären?!
Dann sind wir wohl Nachbarn...
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Re: Finanzamt am Ende der Insolvenz
Das einzige, was bei uns trommelt, ist das Kreiskrankenhaus, welches auch dem Landratsamt unterstellt ist und das seit meinem Arbeitsunfall endgültig bei mir durch ist... Und das bereits vor Corona ganz gut gezeigt hat, was es alles nicht kann...
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