Übergangsgeld rentenversicherung bund

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Suppenschüssel
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Übergangsgeld rentenversicherung bund

Beitrag von Suppenschüssel »

Guten morgen ihr lieben!
Ich befinde mich derzeit in einer reha klinik und bin übergangsgeld berechtigt. Den antrag habe ich schon vor ca 4 wochen gestellt. Nun habe ich von anderen patienten erfahren, dass das übergangsgeld erst nach dem reha aufenthalt ausgezahlt wird. :o eine freundin hat angeboten mir geld zu leihen, also komme ich nicht mit meinen fixkosten in verzug.
Aber nehmen wir mal an, ich bekomme von der rentenversicherung bund eine rückzahlung für 2 monate. Dann geht doch quasi der gesamte betrag in die insolvenzmasse über? Weil ich darf doch nur betrag x behalten.
Oder ist das wie bei der zahlung für zahnersatz, die ist zweckgebunden und ich durfte den gesamten betrag behalten.
Ich frage mich, wie man genesen soll, wenn man plötzlich krasse Existenzangst hat?!
Die rentenversicherung bund zu erreichen scheint schier unmöglich. Eine audienz beim Pabst kriegt man bestimmt schneller, als einen mitarbeiter der rentenversicherung ans telefon.
Email an die rentenversicherung blieb bisher unbeantwortet.
Vielen dank für eure meinungen und tipps.
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Beiträge: 263
Registriert: 26. Jan 2020

Re: Übergangsgeld rentenversicherung bund

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Hi Suppenschüssel,

gute Frage, hast du schonmal bei dem Thema "Übergangsgeld rentenversicherung bund" geschaut?
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imker
praktischer Schuldnerberater
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Beiträge: 1241
Registriert: 4. Okt 2018, 10:48

Re: Übergangsgeld rentenversicherung bund

Beitrag von imker »

... dan ergänze doch den bisher gestellten Antrag dahingehend, dass die Auszahlung auf das Konto der Freundin, die das Geld leiht, erfolgt und vereinbare das vorher mit ihr, dass Sie das für die Rückzahlung bekommt ...
ob das stimmt, was ... weiß ich nicht - aber Nachzahlungen für mehrere Monate machen immer Probleme - soll das Geld auf einem P-Konto landen? Ist das noch ein eröffnetes Insolvenzverfahren oder schon in der der Wohlverhaltensphase??
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Witwe Bolte
Guru
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Beiträge: 1600
Registriert: 23. Feb 2019, 07:29

Re: Übergangsgeld rentenversicherung bund

Beitrag von Witwe Bolte »

Wenn es vom Arbeitgeber eine Lohnnachzahlung für mehrere Monate gibt,
dann muss diese steuerrechtlich dem Monat zugeordnet werden,
für den sie gezahlt wurde - und NICHT alles in dem Monat,
in dem gezahlt wurde.

Ich vermute mal, dass es "insolvenztechnich" ähnlich sein müsste,
doch ich weiß leider keine Rechtsgrundlage dazu.

Ich vermute allerdings noch weiter,
dass es mit solchen Nachzahlungen Probleme geben könnte,
wenn man ein P-Konto hat (muss man in der Inso ja nicht haben, aber wenn, dann).

Deswegen wäre mein Rat:
1. Könnte Deine Freundin Dir das Geld in bar geben ?
Könntest Du alles Notwenige davon bar bezahlen ?
(geliehenes Geld sollte möglichst nicht auf Deinem Konto auftauchen,
möglichst auch keine Eigeneinzahlung von Dir).

2. Sobald Du den Bescheid zum Übergangsgeld hast
und wenn es dann tatsächlich auf Deinem Konto einegangen ist,
dann gehst Du zu der "Rechtsanstragsstelle" bei Deinem Gericht
(vorher anrufen und nach der Sprechstunde fragen und fragen,
ob man besser einen Termin machen sollte)
und stellst da einen Antrag auf Freigabe.

Nimm den Bescheid der DRV mit und dazu auch einen Kontoauszug,
und die freundliche Rechtspflegerin (es soll auch freundliche Rechtspfleger dort geben)
wird Deinen Antrag juristisch korrekt aufnehmen.

Ich glaube, so einen Antrag stellt man gem. ZPO § 850 ... (noch ein Buchstabe dau),
aber das weiss der Rechtspfleger dort im Gericht (und die Rechtspflegerin dort auch).

Viel Glück !

Wenn Du ein P-Konto hast, dann wäre natürlich auch die Frage,
wie hoch ist Dein monatliches Einkommen normalerweise ?

Wenn es z.B. nur 1.000,- Euro sind,
und wenn Du z.B. im Juni 3.000,- € von der DRV bekommst,
dann könntest Du es auch so lösen (wenn das Konto am 1.6. auf "Null" steht):

+3.000,- Zugang im Juni
-1.250,- holst du ab (=Grundfreibetrag), also verbleiben 1.750,- auf dem Konto

+1.750,- Übertrag am 1.7. von Juni
+1.000,- normaler Geldeingang im July
-1.250,- holst Du ab (=Grundfreibetrag), also verbleiben 1.500,- auf dem Konto

+1.500,- Übertrag am 1.8. von July
+1.000,- normaler Geldeingang im August
-1.250,- holst Du ab (=Grundfreibetrag), also verbleiben 1.250,- auf dem Konto

+1.250,- Übertrag am 1.9. von August
+1.000,- normaler Geldeingang im September
-1.250,- holst Du ab (=Grundfreibetrag), also verbleiben 1.000,- auf dem Konto

+1.000,- Übertrag am 1.10. von September
+1.000,- normaler Geldeingang im Oktober
-1.250,- holst Du ab (=Grundfreibetrag), also verbleiben 750,- auf dem Konto

+750,- Übertrag am 1.11. von Oktober
+1.000,- normaler Geldeingang im November
-1.250,- holst Du ab (=Grundfreibetrag), also verbleiben 500,- auf dem Konto

+500,- Übertrag am 1.12. von November
+1.000,- normaler Geldeingang im Dezember
-1.250,- holst Du ab (=Grundfreibetrag), also verbleiben 250,- auf dem Konto

+250,- Übertrag am 1.1. von Dezember
+1.000,- normaler Geldeingang im Januar
-1.250,- holst Du ab (=Grundfreibetrag), also verbleiben 0,- auf dem Konto

+/- 0,0 am 1.2., kein Übertrag vom Vormonat
+1.000,- normaler Geldeingang im Februar
-1.000,- holst Du ab (oder lässt ein bisschen noch auf dem Konto, egal)

Dann dauert es zwar etwas länger und man muss sein Konto immer gut im Auge haben
und es funktioniert eben nur, wenn "Luft" ist zwischen dem normalen Monatseingang
und dem persönlichen Pfändungsfreibetrag,

Das Prinzip heisst: "First in, first out."
Prinzip verstanden ?
Dann setz Deine Zahlen ein (wenn Du magst) und guck, ob es funktioniert.

Der Antrag beim Gericht ist deutlich einfacher und schneller.

Und die Idee von Imker ist noch besser:
Die DRV soll die Nachzahlung gleich auf das Konto der Freundin zahlen.
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