EM Rentner , Privatinsolvenz soll Zins und/oder Steuerbescheinigung der Bank für Wohngeldantrag vorlegen was tun ?

Forumsregeln
Wichtiger Hinweis: Dieses Forum ersetzt keine Rechtsberatung! KEIN Benutzer darf und will auf dieser Plattform eine Rechtsberatung anbieten, so dass sämtliche Antworten nur als Austausch von Meinungen zu verstehen sind!
Bitte sucht einen Rechtsanwalt auf, wenn ihr rechtssichere Antworten erhalten möchtet!
Antworten
Radfahrer1985
Fortgeschrittener
Reaktionen: 0
Beiträge: 39
Registriert: 26. Jan 2020, 19:52

EM Rentner , Privatinsolvenz soll Zins und/oder Steuerbescheinigung der Bank für Wohngeldantrag vorlegen was tun ?

Beitrag von Radfahrer1985 »

Hallo
Ich bin dabei Wohngeld zu beantragen habe nun folgendes Problem:
Ich soll eine Zins /Steuerbescheinigung von der Postbank vorlegen...

Habe nur EM Rente, Steuerfrei , als Kapital nur meine jeden Monat eingehende EM Rente.

Habe bei der Postbank vor Wochen das beantragt bekomme aber nichts zugeschickt...oder bekomme ich sowas gar nicht?

Wozu braucht das Wohnungsamt dass ? Wie komme ich an diese Zins/Steuerbescheinigung ran ?
0
Shopgirl
Allwissender
Reaktionen: 78
Beiträge: 714
Registriert: 21. Okt 2018, 12:39

Re: EM Rentner , Privatinsolvenz soll Zins und/oder Steuerbescheinigung der Bank für Wohngeldantrag vorlegen was tun ?

Beitrag von Shopgirl »

Eine Steuerbescheinigung bekommst du, wenn mindestens 5 Euro Steuern abgeführt wurden. Ob das bei anderen Banken auch so ist, weiß ich nicht. Bei der Postbank trifft das aber zu.
https://www.postbank.de/privatkunden/se ... igung.html

Als Alternative kann man sich eine Erträgnisaufstellung anfordern. Lustigerweise habe ich die aber nicht im Preis- und Leistungsverzeichnis der Postbank gefunden. Ob die so was ausstellen, müsstest du nachfragen.
0
imker
praktischer Schuldnerberater
Reaktionen: 78
Beiträge: 1093
Registriert: 4. Okt 2018, 10:48

Re: EM Rentner , Privatinsolvenz soll Zins und/oder Steuerbescheinigung der Bank für Wohngeldantrag vorlegen was tun ?

Beitrag von imker »

Oft kann bei solchen Dingen auch helfen, der Behörde mitzuteilen, dass man diese Bescheinigung nie erhalten hat und auch deratige Steuern nie entrichtet hat.

Denn meist ist man nicht verpflichtet, etwas vorzulegen, was man nicht hat.
0
Antworten