Hallo
Ich bin dabei Wohngeld zu beantragen habe nun folgendes Problem:
Ich soll eine Zins /Steuerbescheinigung von der Postbank vorlegen...
Habe nur EM Rente, Steuerfrei , als Kapital nur meine jeden Monat eingehende EM Rente.
Habe bei der Postbank vor Wochen das beantragt bekomme aber nichts zugeschickt...oder bekomme ich sowas gar nicht?
Wozu braucht das Wohnungsamt dass ? Wie komme ich an diese Zins/Steuerbescheinigung ran ?
EM Rentner , Privatinsolvenz soll Zins und/oder Steuerbescheinigung der Bank für Wohngeldantrag vorlegen was tun ?
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Re: EM Rentner , Privatinsolvenz soll Zins und/oder Steuerbescheinigung der Bank für Wohngeldantrag vorlegen was tun ?
Hi Radfahrer1985,
gute Frage, hast du schonmal bei dem Thema "EM Rentner , Privatinsolvenz soll Zins und/oder Steuerbescheinigung der Bank für Wohngeldantrag vorlegen was tun ?" geschaut?
gute Frage, hast du schonmal bei dem Thema "EM Rentner , Privatinsolvenz soll Zins und/oder Steuerbescheinigung der Bank für Wohngeldantrag vorlegen was tun ?" geschaut?
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Re: EM Rentner , Privatinsolvenz soll Zins und/oder Steuerbescheinigung der Bank für Wohngeldantrag vorlegen was tun ?
Eine Steuerbescheinigung bekommst du, wenn mindestens 5 Euro Steuern abgeführt wurden. Ob das bei anderen Banken auch so ist, weiß ich nicht. Bei der Postbank trifft das aber zu.
https://www.postbank.de/privatkunden/se ... igung.html
Als Alternative kann man sich eine Erträgnisaufstellung anfordern. Lustigerweise habe ich die aber nicht im Preis- und Leistungsverzeichnis der Postbank gefunden. Ob die so was ausstellen, müsstest du nachfragen.
https://www.postbank.de/privatkunden/se ... igung.html
Als Alternative kann man sich eine Erträgnisaufstellung anfordern. Lustigerweise habe ich die aber nicht im Preis- und Leistungsverzeichnis der Postbank gefunden. Ob die so was ausstellen, müsstest du nachfragen.
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Re: EM Rentner , Privatinsolvenz soll Zins und/oder Steuerbescheinigung der Bank für Wohngeldantrag vorlegen was tun ?
Oft kann bei solchen Dingen auch helfen, der Behörde mitzuteilen, dass man diese Bescheinigung nie erhalten hat und auch deratige Steuern nie entrichtet hat.
Denn meist ist man nicht verpflichtet, etwas vorzulegen, was man nicht hat.
Denn meist ist man nicht verpflichtet, etwas vorzulegen, was man nicht hat.
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