Gewöhnliche Pfändungen

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Florida
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Gewöhnliche Pfändungen

Beitrag von Florida »

Guten Abend zusammen
bin neu hier und habe mal eine Frage
Ich war vom Jahr 01.2015 bis 06.2019 Freiwillig Pflichtversichert bei der AOK
Ich war damals Freiwillig pflichtversichert, da ich kein Anspruch auf Sozialleistungen hatte und da ich mit meinen Mann noch nicht verheiratet war
Da ich kein Einkommen hatte musste ich bei der AOK den Mindestbeitrag Zahlen und ich wurde für die ersten Monaten auch dort eingestuft, der war am Anfang 165 Euro monatlich.
Nach circa 7 Monaten in Juli 2015 bekomme ich ein Schreiben vom der AOK mit der bitte meinen Einkommen vorzulegen ggf. auch Bescheide von Arbeitsamt oder Sozialamt.
Am 13.7.2015 habe ich mitgeteilt, dass ich keinen Einkommen hatte und das mein Partner und Vater meiner Töchtern für den Unterhalt zuständig war.
Am 11. August 2015 bekomme ich nochmals den Schreiben von der AOK, ich sollte bitte meinen Einkommen vorzulegen ggf. auch Bescheide von Arbeitsamt oder Sozialamt usw. darauf habe ich die Kopie von mein Schreiben vom 13.7.2015 geschickt
Lange Rede und Kurzer Sinn, bis 2019 wurde es nie aufgeklärt, wir haben jeden Monat immer den Mindestbetrag überwiesen und die wollten dann ab 2018 den maximal Beitrag von circa 900 Euro und auch mit den Rückständen, ich habe es in jeden Schreiben es widerrufen die ich bekommen habe.
In Juli 2019 geht meine Tochter zur Kita und ich fange einen Job an und dadurch zahle ich meine Krankenkasse Beiträge über mein Lohn, habe einen Netto Einkommen von ca. 1350/1400 Euro und 2 Kindern

Ende Oktober ruft mich der Chef der Personalabteilung und teilt mir mit es ist eine Lohnpfändung der AOK gekommen in Höhe von ca. 27.000 Euro, ich habe ihn den Vorgang erzählt und gesagt ich werde zu einen Anwalt gehen, da ich mir keine Sorgen machen würde, da mein Lohn unter der Pfändugsfreigrenze ist

Da ich kein Rechtsschutz, habe ein Einschreiben der AOK geschickt, mit der bitte um Stellungsnahme und ihnen den Sachverhalt geschildert, seit den 3.11.2021 habe ich noch keine Antwort erhalten.

Nun habe ich jetzt heute Abend über den Online Portal meine November Lohnabrechnung gesehen und dort gesehen dass etwas mit der Pfändung ist, war ja auch zu erwarten, aber nun mache ich mir Sorgen dass mein Kompletter Nettolohn gepfändet ist (1363,60 Euro, bin Verheiratet und habe 2 Töchtern)

Weil dort steht Pfändung_gew.
Dann die Bankverbindung des Schuldner und der Restbetrag

Dann weiter Unten: Auszahlungsbetrag 1363,60 und Überweisungsbetrag 1363,60
Nun meine Frage, die mir z.Z. Sorgen bereitet, wurde das Geld an der AOK überwiesen oder auf mein Konto?

Konnte mir bitte jemand helfen?
Muss ich für den Pfändungsfreibetrag einen Antrag stellen?

Danke
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Re: Gewöhnliche Pfändungen

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Hi Florida,

gute Frage, hast du schonmal bei dem Thema "Gewöhnliche Pfändungen" geschaut?
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caffery
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Re: Gewöhnliche Pfändungen

Beitrag von caffery »

Namnd!

Da Du die Daten alle noch so schön aufm Schirm hast: Du kannst nicht zufällig auch heute noch nachweisen, dass Du denen die Briefe genannten Inhalts geschickt hast?

Weiterhin muss ich leider sagen, dass Du im Laufe der Jahre Bescheide bekommen haben musst, die Du (vermutlich aus Unwissenheit) einfach hast rechtskräftig werden lassen.
Florida hat geschrieben: 22. Nov 2021, 20:37 seit den 3.11.2021 habe ich noch keine Antwort erhalten.
Das ist auch für eine Rückmeldung diesen Zusammenhangs noch keine Zeit. Zu viel würde mich mir davon aber auch nicht erwarten.
Florida hat geschrieben: 22. Nov 2021, 20:37 Nun habe ich jetzt heute Abend über den Online Portal meine November Lohnabrechnung gesehen und dort gesehen dass etwas mit der Pfändung ist, war ja auch zu erwarten, aber nun mache ich mir Sorgen dass mein Kompletter Nettolohn gepfändet ist (1363,60 Euro, bin Verheiratet und habe 2 Töchtern)

Weil dort steht Pfändung_gew.
Dann die Bankverbindung des Schuldner und der Restbetrag

Dann weiter Unten: Auszahlungsbetrag 1363,60 und Überweisungsbetrag 1363,60
Nun meine Frage, die mir z.Z. Sorgen bereitet, wurde das Geld an der AOK überwiesen oder auf mein Konto?

Konnte mir bitte jemand helfen?
Muss ich für den Pfändungsfreibetrag einen Antrag stellen?
Nein, der Lohn sollte Dir ausgezahlt werden - keine Sorge.

Tätig werden musst Du sehr wahrscheinlich nur, wenn eine Kontopfändung oben drauf kommt. Dann brauchst Du ein P-Konto und eine Bescheinigung für die Erhöhung des Freibetrags wegen Unterhaltsverpflichtungen.

Mehr Sorgen würde mir hier die vermutlich drohende Ruhendstellung der Krankenkassenleistungen machen.

Für eine Lösung des Problems solltest Du Dich wirklich zeitnah an eine für Deinen Ort zuständige karitative Beratungsstelle wenden.
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Florida
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Re: Gewöhnliche Pfändungen

Beitrag von Florida »

Danke für deine Antwort
Ja, ich habe hier ein Ordner mit den ganzen Schriftverkehr und ja, ich habe Bescheide, die habe ich aber alle immer Widerrufen, immer mit den gleichen Satz, da ich z.Z. über keinen Einkommen beziehe bitte ich Ihnen mir die niedrigste Stufe einzustellen.
Kontopfändung habe die schon versucht denke ich, aber da damals die Beiträge vom Konto von mein jetzigen Ehemann gingen, könnten die den Konto nicht Pfänden und jetzt nachdem ich die Lohnpfändung bekommen habe, habe ich mir das Konto in P-Konto umwandeln lassen, bis einen Freibetrag von 2.249,38, da ich 2 Kinder habe, mein Mann ist ja nicht Unterhaltspflichtig

Ich wollte jetzt, mit mein Weihnachtsgeld zu einen Anwalt, die karitative Beratungsstelle habe ich angerufen und ein Termin erst für den 2. Februar bekommen
Mein Ehemann hat eine Rechtsschutzversicherung (wir sind Partner seit 2008), nur der hat dort angerufen und die greift nur für Sachen nach der Hochzeit, des bis zum Oktober 2019 war die Versicherung für Single mit Kindern, nach der Hochzeit wurde Sie umgewandelt auf Familie mit Kindern


Meine Sorge ist eigentlich nur mein Lohn, den das Haus steht nur mein Ehemann im Grundbuch, die Autos gehören ihn und bin nur Versicherungsnehmerin bei einen
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Florida
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Re: Gewöhnliche Pfändungen

Beitrag von Florida »

caffery hat geschrieben: 22. Nov 2021, 20:51

Mehr Sorgen würde mir hier die vermutlich drohende Ruhendstellung der Krankenkassenleistungen machen.

Aber ich bekomme Krankenkassen Leistungen
In Juli 2015 habe ich entbunden und dann auch in Mai 2017
Und bin auch Regelmäßig beim Arzt, Zahnarzt oder Frauenarzt zur Untersuchung und bis jetzt wurde mir immer Leistung gewehrt, habe in Juni sogar meine neuen Karte bekommen und in der APP steht nicht von Eingeschränkte Leistung
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caffery
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Re: Gewöhnliche Pfändungen

Beitrag von caffery »

Florida hat geschrieben: 22. Nov 2021, 21:05 Danke für deine Antwort
Ja, ich habe hier ein Ordner mit den ganzen Schriftverkehr und ja, ich habe Bescheide, die habe ich aber alle immer Widerrufen, immer mit den gleichen Satz, da ich z.Z. über keinen Einkommen beziehe bitte ich Ihnen mir die niedrigste Stufe einzustellen.
Das ist gut. Ich mag Menschen mit geordneten Unterlagen - bzw. überhaupt Menschen mit Unterlagen :)
Allerdings hoffe ich, dass da nicht "widerrufen" drin steht. Widerrufen tut mein ein Zeitschriftenabo und keinen Beitragsbescheid.
Florida hat geschrieben: 22. Nov 2021, 21:05 Kontopfändung habe die schon versucht denke ich, aber da damals die Beiträge vom Konto von mein jetzigen Ehemann gingen, könnten die den Konto nicht Pfänden und jetzt nachdem ich die Lohnpfändung bekommen habe, habe ich mir das Konto in P-Konto umwandeln lassen, bis einen Freibetrag von 2.249,38, da ich 2 Kinder habe, mein Mann ist ja nicht Unterhaltspflichtig
Doch, Dein Mann ist sowohl unterhaltspflichtig, als auch unterhaltsberechtigt.
Florida hat geschrieben: 22. Nov 2021, 21:05 Ich wollte jetzt, mit mein Weihnachtsgeld zu einen Anwalt,
Spar Dir bitte das Geld. Bei Deinem Freibetrag ist Dein Weihnachtsgeld sicher auch so schon ausreichend geschützt.
Florida hat geschrieben: 22. Nov 2021, 21:05 die karitative Beratungsstelle habe ich angerufen und ein Termin erst für den 2. Februar bekommen
Das ist doch super.
Florida hat geschrieben: 22. Nov 2021, 21:05 Mein Ehemann hat eine Rechtsschutzversicherung (wir sind Partner seit 2008), nur der hat dort angerufen und die greift nur für Sachen nach der Hochzeit, des bis zum Oktober 2019 war die Versicherung für Single mit Kindern, nach der Hochzeit wurde Sie umgewandelt auf Familie mit Kindern
Deswegen liebe ich solche Versicherungen. Sein Leben lang blecht man sich einen von der Palme - dann braucht man sie einmal und die finden sofort ne Ausrede...
Florida hat geschrieben: 22. Nov 2021, 21:05 Meine Sorge ist eigentlich nur mein Lohn, den das Haus steht nur mein Ehemann im Grundbuch, die Autos gehören ihn und bin nur Versicherungsnehmerin bei einen
Bei dem dargelegten Sachverhalt brauchst Du Dir um Deinen Lohn derzeit keine Sorgen zu machen.

Florida hat geschrieben: 22. Nov 2021, 21:30
Aber ich bekomme Krankenkassen Leistungen
In Juli 2015 habe ich entbunden und dann auch in Mai 2017
Und bin auch Regelmäßig beim Arzt, Zahnarzt oder Frauenarzt zur Untersuchung und bis jetzt wurde mir immer Leistung gewehrt, habe in Juni sogar meine neuen Karte bekommen und in der APP steht nicht von Eingeschränkte Leistung
Da hast Du Glück gehabt - die könnten jederzeit die Leistungen ruhendstellen wenn sie wollten. Von daher sollte man an solche stinkenden Fische mit einer gewissen Zärtlichkeit heranrücken.
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Florida
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Re: Gewöhnliche Pfändungen

Beitrag von Florida »

Guten Morgen
also mit der AOK lief es immer so ab:
Die haben mir jedes Jahr, Dezember ein Fragebogen geschickt, wo ich meine Einnahmen eintragen muss usw.
Ich habe immer alles mit Nein angekreuzt und am Ende geschrieben, dass mein Partner für mein Unterhalt gesorgt hat und dieses Blatt z.B. immer beigefügt mit seiner Unterschrift (dies hatte uns damals im Jahr 2016 die AOK hier vor Ort empfohlen, damals wollte sich eine Dame um alles kümmern, war in Mai 2016 und 3 Monate später hat die Filiale in unsere Ort geschlossen und jetzt ist Düsseldorf für uns zuständig:
Sehr geerhten Damen und Herren,
ich Max Mustermann geb. 1.1.70, sorge auf Freiwilligenbasis für den Unterhalt von UTE MEYER die auch in mein Haushalt lebt zusammen mit den Gemeinsamen Kindern
Einige Wochen später kam immer die Antwort von der AOK, dass ich nicht beweisen kann wie ich mein Lebensunterhalt bestreite und dass ich auf der Höchste Stufe eingestuft werde, anstatt ca. 165 dann circa 870 Euro (ich bzw mein Mann hat aber immer seit 2015 bis zum Juli 2019 den Mindestbeitrag überwiesen und habe alle Belege davon)
Darauf kam immer mein Wiederuf/Widerspruch und der wurde immer per Einwurfeinschreiben verschickt, am 13.07.2015, am 20.01.2016, am 30.01.2017, am 02.02.2018 und am 24.01.2019 (fast immer an den Tag wo ich den Bescheid von der AOK bekommen habe), mit diesen Text:
Sehr geehrte Damen und Herren,
hiermit lege ich gegen den oben genannten Bescheid vom 15.01.2019
Widerspruch
ein.
Entgegen Ihres Bescheides bin ich der Auffassung, dass ich über keinen Einkommen verfüge und dass mein Partner, wie schon Schriftlich mitgeteilt für mein Unterhalt sorgt.
ich bitte Sie, Ihren Bescheid unter Berücksichtigung dieser Punkte nochmals zu prüfen.
Mit freundlichen Grüßen
Das war der Mustertext was ich immer geschickt habe, jedes Jahr und immer per Einwurfeinschreiben

Bezüglich P-Konto, danke für dein Tipp, dann habe ich einen Höheren Freibetrag, denn ich habe beim Antrag auf den Grundfreibetrag bei der Frage Leben Sie mit Ihrem Ehegatten zusammen oder zahlen Sie an Ihren getrennt lebenden Ehegatten Unterhalt? mit NEIN beantwortet, dann muss ich die ja mit JA beantworten, ist ja Logisch

Ich finde diese Versicherungen auch Nutzlos, man zahlt über 250 Euro im Jahr und wenn man die braucht, sind die nie da.

Meine Sorge war auch, da ich auf 25 Std Basis arbeitet, hat dies was mit den Pfändungsfreibetrag zu tun?
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caffery
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Re: Gewöhnliche Pfändungen

Beitrag von caffery »

Oh man... ich glaube in der Tat nicht, dass man sich viel richtiger verhalten kann als Du es scheinbar getan und hier dargelegt hast.

Da scheint der zuständige Sachbearbeitungsmensch bei der Versicherung tatsächlich an Bunkigkeit kaum zu schlagen zu sein. Es tut mir wirklich leid, dass Du dem dennoch ausgesetzt bist.

Aber da sollte ein engagierter Kollege wirklich in Deinem Sinne was mit anfangen können und das hässliche Dingen aus der Welt schaffen zu können.
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Florida
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Re: Gewöhnliche Pfändungen

Beitrag von Florida »

Danke
aber, mein Mann und mit der Zeit ich auch, sind sehr Pingelig in dieser Hinsicht
Ich habe auch Angst, dass die AOK etwas mit meiner Schufa macht, habe jetzt mit den Personalchef gesprochen, es wird nicht gepfändet und er hat mir Empfohlen, mit den Typ von der Gewerkschaft zu reden
Mein Angst jetzt, war mir der Typ von den Personalabteilung im Kopf eingeredet hat, dass die AOK dies zur Schufa meldet, habe jetzt mal geschaut und dort steht Basisscore von 97,6
Sonst nur Meldung zu meiner Payback Kreditkarte, komisches, es steht auch nicht vom Dispo, habe 5000 Euro Dispo bei der Sparkasse, wo jetzt vor ein Paar Wochen auf PKonto umgewandelt wurde, einziger Eintrag PayPal (Identitätsverifizierung) vom Jahr 2018
Was passiert jetzt damit?
Wenn ich jetzt immer noch auf mein Online Konto schaue, da steht Eingeräumte Kontoüberziehung:
5.000,00 EUR, Verfügbarer Betrag**: 6.864,85 EUR
Was passiert jetzt am Monatsende mit den Guthaben, muss ich die 1.864,85 EUR abheben?
Oder mit meiner Altersvorsoge, ich habe eine Riesterrente von ca. 34 Euro im Monat, wird mir dort alles gepfändet?
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Re: Gewöhnliche Pfändungen

Beitrag von Witwe Bolte »

Sollte Deine AOK auf die Idee kommen, Dir mit dem "Ruhen der Leistungen" zu drohen,
gem. SGB V § 16 (3a) siehe hier:
https://dejure.org/gesetze/SGB_V/16.html
e(rstaunlich, dass das bisher noch nicht passiert ist, gerade die AOK ist damit schnell dabei),
dann trifft es 1. nur Dich, Deine Kinder nicht und
2. müssen sie Notfallbehandlungen, bei akuten Schmerzen usw. trotzdem bezahlen.

Ausserdem kannst Du das "Ruhen" leicht aushebeln, indem Du die KK wechselst,
denn bei jeder anderen GKV (gesetzlichen Krankenversicherung) gilt das Ruhen dann nicht.

Das sollte man/frau sich eh überlegen ... in den Leistungen sind die Gesetzlichen ja ziemlich gleich,
aber in den Beiträgen unterscheiden sie sich schon, siehe hier:
https://www.krankenkasseninfo.de/kranke ... gLysvD_BwE

Der "Grundbeitrag" ist ja bei allen gleich (14,6%), aber beim Zusatzbeitrag gibt es recht große Unterschiede:
z.B. BKK Euregio (nur in NRW) nimmt 0,35%, die AOK Nordwest nimmt 1,3%.

Hast Du schon mal bei der AOK angerufen ?
Normal bin ich ja gegen Telefonieren ... aber da Du alles so gut schriftlich dokumentiert hast,
kann ein Versuch ja nicht schaden.
Und gleich mit dem Leiter der Geschäftsstelle reden und sich über die Lohnpfändung beschweren,
und fragen, warum Du auf Deine vielen Widersprüche nie eine Antwort bekommen hast.

Ich glaube, "normal" muss eine GKV innerhalb von drei Monaten auf einen Widerspruch antworten, das steht, glaube ich, irgendwo im SGB.

Und lass Dich nicht abwimmeln!

Viel Glück!
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Florida
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Re: Gewöhnliche Pfändungen

Beitrag von Florida »

Guten Abend,
also, als ich vor 12 Jahren nach Deutschland gekommen bin, hatte ich auch die schlechte Angewohnheit überall anzurufen, bei uns in den USA ist es so üblich, man ruft überall an und man kann es auch klären, man kann auch ein Telefonat mitschneiden und dieser hat Gültigkeit vor Gericht, mit der Post kommen bei uns nur Kreditkarten Werbung und Coupons
Ich habe es mir hier in Deutschland abgewöhnt und schreibe alles und für alles habe ich ein Ordner, da muss ich mein Mann bedanken der mir dabei geholfen hat
Trotzdem, ich habe mit der AOK mehrmals telefoniert, in Düsseldorf wo die Briefe herkommen, sagen die mir, es ist der Sachbearbeiter für mein Gebiet in Bonn zuständig, Bonn sagt mir es ist die Vollstreckung zuständig und die Vollstreckung sagt mir, die Vollstrecken nur was Düsseldorf sagt

Die Leistungen soweit mir bekannt ist, ruhen nicht und ja, ich konnte auch GKV wechseln, trotzdem habe ich das Problem nicht gelöst und am Anfang war auch die AOK super, die haben mir mit alles geholfen, als hier noch in Ort eine Niederlassung war.

Die Kindern sind alle bei ihren Vater versichert und er ist auch bei der BKK
Wie kann ich erfahren ob meine Leistungen ruhen? In der APP oder auf meine.aok ist alles Normal
Ich hatte von denen auch jetzt seit 2 Jahren auch nichts mehr gehört, zuletzt eine Mahnung vom 29.09.2019 und damals habe ich denen geantwortet, dass ich die Mahnung nicht anerkenne, denn laut meine Berechnungen, schreiben an die AOK und Wiederrufe/Widersprüche, ich mit der AOK keinen Offenen Posten mehr hatte, bis halt jetzt wo ich die Mitteilung der Lohnpfändung bekommen habe
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