PI Schulden Agentur für Arbeit

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arugambay
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PI Schulden Agentur für Arbeit

Beitrag von arugambay »

Hallo Ihr Lieben.

Ich stehe kurz vor Antragstellung, außergerichtlicher Vergleich würde durchgeführt. Jetzt haben ich neulich einen Brief vom Arbeitsamt erhalten, indem mir eine rückwirkende Sperre für den halben Dezember 2020 und den ganzen Januar 2021 reingehauen wurde. Ich hatte mit einer Firma in dieser Zeit ausgemacht, ich würde einen Probetag absolvieren. Nun hat mich diese Firma leider angemeldet und ich habe am selbigen Tag noch gekündigt, was natürlich das Amt mitbekommen hat. Jetzt ist meine Frage ob diese Forderung auch zur Insolvenz angemeldet werden kann? Mein Anwalt hat mir daraufhin geantwortet das dies möglich sei, aber es Probleme geben könnte, da das Arbeitsamt die Forderung als unerlaubte Handlung anmelden könnte.

Daher meine Frage ist das eine unerlaubte Handlung wenn ich selbst kündige, überdies denke ich mir auch dass es für das Verfahren doch nur relevant ist wenn es eine vorsätzlich unerlaubte Handlung ist oder? Kann sich das Arbeitsamt jetzt aussuchen wie sie diese Forderung anmeldet oder wie?

Mir war das Ganze so gar nicht bewusst, hätte ich das gewusst dann hätte ich auch nicht den Tag dort gearbeitet. Daraus kann man mir doch keine unerlaubte Handlung und schon gar keinen Vorsatz vorwerfen oder?

Liebe Grüße und vielen Dank schonmal :)
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Re: PI Schulden Agentur für Arbeit

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Hi arugambay,

gute Frage, hast du schonmal bei dem Thema "PI Schulden Agentur für Arbeit" geschaut?
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Witwe Bolte
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Re: PI Schulden Agentur für Arbeit

Beitrag von Witwe Bolte »

arugambay hat geschrieben: 8. Jun 2021, 12:28 ...
Mein Anwalt hat mir daraufhin geantwortet das dies möglich sei, aber es Probleme geben könnte, da das Arbeitsamt die Forderung als unerlaubte Handlung anmelden könnte.
...
Vorab (kann ich mir nicht verkneifen):
Du hast Schulden, willst in ein Inso-Verfahren und hast noch Geld für einen Anwalt ?
*staun*

Nun gut.
Der Anwalt sagt, es KÖNNTE Probleme geben ?
Und deswegen jetzt Deine Sorge ?

Es KÖNNTE auch sein, dass die Agentur für Arbeit
ihre Forderungen überhaupt nicht "zur Tabelle" meldet ...

Wo sieht Dein Anwalt in der Geschichte denn die "vorsätzlich begangene unerlaubte Handlung" ?
Hat er Dir das näher erklärt ?
(Schließlich macht er Dir Angst ... und dafür musst Du ihn auch noch bezahlen!)

Hat er Dir denn wenigstens erklärt, was im Fall des Falles zu tun wäre ?
(nämlich Widerspruch gegen den "vbuH"-Zusatz einzulegen)

Und wie die Sache dann weitergehen würde ?
(Der Gläubiger müsste eine 'Feststellungsklage' einreichen)

Aber vielleicht wollte Dein Anwalt auch nur Deine Ängste schüren,
um ggf. eine Fortsetzung des Mandats mit Dir zu vereinbaren ?

Du siehst: Alles "könnte" ist ungewiss.
Also lass Dir deswegen keine grauen Haare wachsen.

Ich glaube kaum, dass die Agentur für Arbeit einen vbuH-Zusatz (korrekt) anmeldet.
Und wenn, dann legst Du schon mal Widerspruch ein - und meldest Dich dann hier wieder.

Viel Glück!
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Shopgirl
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Re: PI Schulden Agentur für Arbeit

Beitrag von Shopgirl »

Die unerlaubte Handlung ist nicht das Kündigen. Das ist eine Sache zwischen dir und der Arbeitsagentur.
Es geht wohl vielmehr darum, dass du diese Kündigung nicht gemeldet hast.

Da man sich nicht aussuchen kann, welche Schulden man mit in die Insolvenz nimmt und welche nicht, muss die Forderung mMn angemeldet werden. Die Aussagen des Anwalts finde ich diesbezüglich etwas schräg. Du kannst ja nicht einfach nach Belieben Gläubiger weglassen.

Vbu kann passieren, aber selbst wenn das durchgeht, hast du eben die Schulden am Ende der Insolvenz immer noch.
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Käsebrot
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Re: PI Schulden Agentur für Arbeit

Beitrag von Käsebrot »

Hast du von diesem Arbeitgeber irgendwelche Unterlagen und kannst belegen, dass es nur ein Probetag war? Wurdest du für diesen Tag bezahlt oder war es ein reines Schnuppern für beide Seiten?
Dass du angemeldet wurdest, kenne ich von reinen Probearbeitstagen eher nicht, weshalb mir das durchaus etwas seltsam vorkommt. Wenn es aber seitens des Arbeitgebers am Ende quasi ein Versehen war und du das auch belegen kannst, kann das JC viel beantragen. Spätestens bei der Feststellungsklage kannst du ja dann beweisen, dass es ein Fehler des potenziellen Arbeitgebers war und womöglich sogar die Sperre nicht rechtmäßig gewesen ist.
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Shopgirl
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Re: PI Schulden Agentur für Arbeit

Beitrag von Shopgirl »

Eigentlich hat der Arbeitgeber das korrekt gemacht. Auch "Probearbeitstage" (die es so gar nicht gibt), müssen angemeldet werden. Und vor allem auch bezahlt werden. Jemanden ein bisschen zur Probe umsonst für sich arbeiten lassen, ist nicht rechtens, auch wenn das (leider) gerne so von Arbeitgebern praktiziert wird.
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arugambay
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Re: PI Schulden Agentur für Arbeit

Beitrag von arugambay »

Vielen Dank für die Antworten. Zum Glück ist der Anwalt ein Freund der Familie, hat also kein Wirtschaftliches Interesse an mir. Ich werde jetzt definitiv Widerspruch einreichen und die Forderung anmelden lassen. Mal sehen was dann passiert. Im Nachhinein kam sogar aus dass ich die Stelle gar nicht hätte ausüben können, da sich um eine Homeoffice Stelle handelt und diese entsprechend der Arbeitsstättenverordnung eingerichtet sein muss. Dies traf bei mir in so gut wie allen Punkten dieser Verordnung nicht zu deshalb ist gar keine Rolle spielt ob ich gekündigt habe oder nicht. Werde das so erläutern und bin gespannt ob sie den Widerspruch akzeptieren, denke mittlerweile dass ich da ziemlich gute Karten habe.
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Shopgirl
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Re: PI Schulden Agentur für Arbeit

Beitrag von Shopgirl »

Arghs. Da bist du aber auch in einen Fettnapf getreten. Statt selbst zu kündigen, hättest du dich kündigen lassen sollen. Selbst kündigen ist immer die denkbar schlechteste Idee. Aber lässt sich jetzt natürlich auch nicht mehr ändern :(
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