Ich stehe kurz vor Antragstellung, außergerichtlicher Vergleich würde durchgeführt. Jetzt haben ich neulich einen Brief vom Arbeitsamt erhalten, indem mir eine rückwirkende Sperre für den halben Dezember 2020 und den ganzen Januar 2021 reingehauen wurde. Ich hatte mit einer Firma in dieser Zeit ausgemacht, ich würde einen Probetag absolvieren. Nun hat mich diese Firma leider angemeldet und ich habe am selbigen Tag noch gekündigt, was natürlich das Amt mitbekommen hat. Jetzt ist meine Frage ob diese Forderung auch zur Insolvenz angemeldet werden kann? Mein Anwalt hat mir daraufhin geantwortet das dies möglich sei, aber es Probleme geben könnte, da das Arbeitsamt die Forderung als unerlaubte Handlung anmelden könnte.
Daher meine Frage ist das eine unerlaubte Handlung wenn ich selbst kündige, überdies denke ich mir auch dass es für das Verfahren doch nur relevant ist wenn es eine vorsätzlich unerlaubte Handlung ist oder? Kann sich das Arbeitsamt jetzt aussuchen wie sie diese Forderung anmeldet oder wie?
Mir war das Ganze so gar nicht bewusst, hätte ich das gewusst dann hätte ich auch nicht den Tag dort gearbeitet. Daraus kann man mir doch keine unerlaubte Handlung und schon gar keinen Vorsatz vorwerfen oder?
Liebe Grüße und vielen Dank schonmal
