Ich habe dieses Thema mal bei den Selbständigen angehängt, weil es vor allem diese betreffen dürfte.
In der privaten Krankenversicherung (PKV) gibt es für säumige Zahler den sog. Notlagentarif, zuweilen auch als "Nichtzahlertarif" bezeichnet. Die privaten Krankenversicherer berechnen auch auf diesen Tarif fleissig Säumniszuschläge, obwohl der Gesetzgeber das explizit ausgeschlossen hat.
Die Gerichte winken diese Forderungen in aller Regel durch, auch, weil die vermeintlichen Schuldner sich nicht wehren. Bisher gibt es zu diesem Thema nur ein einziges veröffentlichtes Urteil (Amtsgericht Medebach AZ 3 C 26/17). Wegen der meist kleinen Streitwerte ist in der Regel auch beim Amtsgericht Schluss.
Einem Pfiffikus

Über den Verlauf werde ich informieren.