Guten Morgen zusammen,
ich wurde im November ungerechtfertigt außerordentlich gekündigt (lange Geschichte, Kündigungsschutzklage läuft noch) und habe dadurch eine Sperre von der Arbeitsagentur erhalten und musste 3 Monate Bürgergeld beziehen. Dadurch war/bin ich zahlungsunfähig. Ich habe mehrere Gläubiger und insgesamt eine mittlere 5-stellige Summe an Schulden. Gläubiger sind alles Banken.
Ich bin aktuell bei einer Schuldnerberatung und stehe kurz vor dem Versuch der außergerichtlichen Vergleichs. Dieser wird voraussichtlich scheitern und ich werde dann Privatinsolvenz anmelden müssen.
Nun habe ich von der Arbeitsagentur die gewünschte Weiterbildung im Bereich Vertrieb bewilligt bekommen. Diese startet nächste Woche und hat für mich das Ziel mich selbstständig zu machen. Verdienstmöglichkeiten sind hier sehr gut, so dass ich keine Bedenken habe das fiktive Gehalt dann an den IV abzuführen.
Mein Problem ist jetzt folgendes: ich möchte natürlich so schnell es geht aus der Arbeitslosigkeit raus und möchte zudem noch Gründungszuschuss beantragen. Am Liebsten würde ich mich also jetzt schon im März selbstständig machen. Die Schuldnerberatung meinte, dann könnten sie mir nicht mehr helfen und ich müsste Regelinsolvenz anmelden. Wenn ich jetzt aber noch warte, dann dauert es noch Monate bis ich in die Selbstständigkeit starten kann. Ich habe jetzt gelesen, dass vom Insolvenzantrag bis Eröffnung 1-3 Monate vergehen können und dann muss ich ja noch warten bis ich den IV um Genehmigung meiner Selbstständigkeit bitten kann. Das zieht sich ja alles ewig und in der Zeit könnte ich schon wieder Geld verdienen (übrigens benötige ich für meine Arbeit nur bereits vorhandenes Handy und Laptop und müsste keinerlei Investitionen tätigen, sondern würde von Tag 1 Geld verdienen).
Lange Rede kurzer Sinn: gibt es keinen schnelleren Weg oder muss ich wirklich noch Monate abwarten? Hat da jemand Erfahrung/Ideen?
Geplante Selbstständigkeit
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Re: Geplante Selbstständigkeit
Wozu brauchst Du jetzt noch die Hilfe der Schuldnerberatung ?
Du hast / Ihr habt alle Unterlagen der Gläubiger geordnet und aufgelistet ?
Seit Ihr den Inso-Antrag schon mal zusammen durchgegangen ?
Ist da noch irgendetwas unklar für Dich ?
Du könntest ja sofort mit der Selbständigkeit anfangen
und am Tag danach dann gleich den Regel-Inso-Antrag beim Gericht abgeben,
denn wenn Du 'selbständig tätig' bist, brauchst Du keine Bescheinigung einer 'anerkannten Stelle' über das Scheitern eines 'aussergerichtlichen Einigungsversuchs'.
Natürlich weiß hier keiner, wie schnell Dein Gericht dann die Eröffnung des Inso-Verfahrens beschließt.
Hier hat es drei Tage gedauert.
Du findest es dann unter
https://neu.insolvenzbekanntmachungen.de/ap/
und bekommst den Beschluss dann auch noch mit der Post.
Nein, niemand muss den Insolvenzverwalter um eine Genehmigung für eine Selbständigkeit bitten.
Richtig ist vielmehr, dass der IV Dir (dem 'Insolaner') mitteilen muss,
ob er Deine Selbständigkeit gem. InsO § 35 (2) 'freigibt' oder eben nicht, s.
https://dejure.org/gesetze/InsO/35.html
Gibt er sie 'frei', dann hat der IV mit Deiner Selbständigkeit nichts zu tun, er haftet für nichts.
Gibt er sie nicht 'frei', dann ist der IV quasi Dein "Chef: Er haftet für Deinen Laden, Du musst alle Ausgaben mit ihm abstimmen und alle Einnahmen fließen in die 'Inso-Masse' (über die nur der IV verfügen darf, Du nicht !)
Du musst dann auch mit ihm abklären, was er Dir von "Deinen" Einnahmen als Einkommen belassen will, denn Du willst ja sicher Lohn für Deine Arbeit haben, doch das ist dann vom IV abhängig.
Das gilt so lange, wie Dein Inso-Verfahren im Status 'eröffnetes Verfahren' ist.
Irgendwann ist es das nicht mehr ("irgendwann" bedeutet, wenn das Inso-Gericht Dir den 'Aufhebungsbeschluß' gem. InsO § 200 geschickt hat - und das weiß wieder keiner, wie lange das dauert, es kann schon nach einem Jahr oder auch Jahre später sein ), s.
https://dejure.org/gesetze/InsO/200.html
Dann bist Du in der sogenannten 'Wohnverhaltensphase' und dann brauchst Du "nur noch" Deine 'Obliegenheitspflichten' gem. InsO § 295a zu erfüllen, s.
https://dejure.org/gesetze/InsO/295a.html
um die angestrebte 'Restschuldbefreiung' zu bekommen,
das dauert taggenau drei Jahre nach Eröffnung des Inso-Verfahrens;
dazu gehört dann auch die Abführung an den IV aufgrund eines 'fiktiven Einkommens' (als ob Du angestellt wärest).
So viel zur Selbständigkeit im Inso-Verfahren.
Dann musst Du Dich natürlich genau informieren, unter welchen Bedingungen Dir die Arbeitsagentur den Gründungszuschuß tatsächlich bezahlt (geht 'Gründungszuschuss' gemeinsam mit 'Weiterbildung im Vertrieb' ???), lies dazu z.B. hier:
https://www.arbeitsagentur.de/arbeitslo ... beantragen
Und, vor allem: Vorsicht ! Gleich ab Eröffnung des Inso-Verfahrens darfst Du nicht mehr über Dein Konto verfügen, auch nicht über den Gründungszuschuss von der AfA - und Du bist aber z.B. gegenüber der Krankenkasse in der Pflicht, Deinen KK-Beitrag pünktlich zu überweisen !
Das geht ja nicht zusammen, so lange der IV sich nicht zu Deiner Selbständigkeit geäussert hat - und Dein Konto dann ggf. auch wieder 'freigegeben' hat.
Vielleicht klingt alles kompliziert ... ist es tatsächlich aber nicht.
Wenn Du Dich selbständig machen willst, dann weißt Du ja sicher auch,
dass das bedeutet, dass Du Dich um alles selbst und ständig kümmern musst.
Viel Glück !
Normalerweise bin ich nicht mehr hier im Forum aktiv, aber für Selbständige mache ich machmal ausnahmsweise eine Ausnahme.
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Re: Geplante Selbstständigkeit
Vielen Dank für deine ausführliche Antwort! Ich weiß deine Mühen sehr zu schätzen.
Ich habe mich schon gut informiert was die Selbstständigkeit und auch den Gründungszuschuss betrifft, da habe ich eigentlich keine offenen Fragen.
Mein Thema war eher, dass ich irgendwo auf einer Seite gelesen hatte, man sollte unbedingt den Insolvenzverwalter informieren wenn man sich selbständig machen möchte und am Besten auch einen Business Plan vorlegen, um zu zeigen, dass man mit der Selbstständigkeit auch seinen Lebensunterhalt und das fiktive Einkommen für den IV finanzieren kann. Keine Ahnung ob ich z.B. einfach den Antrag zur Privatinsolvenz abgeben darf (wenn ich die benötigte Bescheinigung über den gescheiterten Vergleich habe) und dann einfach ein Gewerbe anmelden darf ohne den Termin mit dem IV gehabt zu haben. Das mit der Freigabe hatte ich auch schon gelesen. Gibt es da Erfahrungswerte wie lange das dauert? Ich hatte gelesen, dass bei Einzelunternehmen in den allermeisten Fällen eine Freigabe erfolgt, ist das auch eure Erfahrung?
Ich hatte mich gedanklich jetzt so auf die Privatinsolvenz eingestellt, weil ich ja nicht insolvent aufgrund von der Selbstständigkeit bin bzw. ganz normal angestellt war. War mir unsicher, ob es jetzt sinnvoll ist direkt vor Insolvenzantrag mich noch selbstständig zu machen. Bin da jetzt hin und her gerissen was besser/sinnvoller ist.
Ich habe mich schon gut informiert was die Selbstständigkeit und auch den Gründungszuschuss betrifft, da habe ich eigentlich keine offenen Fragen.
Mein Thema war eher, dass ich irgendwo auf einer Seite gelesen hatte, man sollte unbedingt den Insolvenzverwalter informieren wenn man sich selbständig machen möchte und am Besten auch einen Business Plan vorlegen, um zu zeigen, dass man mit der Selbstständigkeit auch seinen Lebensunterhalt und das fiktive Einkommen für den IV finanzieren kann. Keine Ahnung ob ich z.B. einfach den Antrag zur Privatinsolvenz abgeben darf (wenn ich die benötigte Bescheinigung über den gescheiterten Vergleich habe) und dann einfach ein Gewerbe anmelden darf ohne den Termin mit dem IV gehabt zu haben. Das mit der Freigabe hatte ich auch schon gelesen. Gibt es da Erfahrungswerte wie lange das dauert? Ich hatte gelesen, dass bei Einzelunternehmen in den allermeisten Fällen eine Freigabe erfolgt, ist das auch eure Erfahrung?
Ich hatte mich gedanklich jetzt so auf die Privatinsolvenz eingestellt, weil ich ja nicht insolvent aufgrund von der Selbstständigkeit bin bzw. ganz normal angestellt war. War mir unsicher, ob es jetzt sinnvoll ist direkt vor Insolvenzantrag mich noch selbstständig zu machen. Bin da jetzt hin und her gerissen was besser/sinnvoller ist.
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Re: Geplante Selbstständigkeit
Achso, kleiner Nachtrag: Unterlagen sind alle geordnet, Forderungsaufstellungen angefordert. Inso Antrag sind wir noch nicht durchgegangen.
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Re: Geplante Selbstständigkeit
Also ich habe vielleicht eine nicht ganz richtige Sicht der Dinge...
Du kannst dich jederzeit selbstständig machen. Auch schon jetzt.
Schuldnerberatung ist dann weg.
ABER
Aus meiner Sicht ist das Problem dass du dann gezwungen bist dem IV - wenn denn die Insolvenz eröffnet wurde - Deine Zahlen aus der Firma zeigen musst.
Das kann dich derart teuer zu stehen bekommen, dass musst du selbst abschätzen.
DENN
Wenn du nach der Insolvenzmeldung zum IV gehst und ihm sagst "Hey will Firma aufmachen, benötige eine Freistellung der Firma von der Insolvenzmasse)
Dann wird er sagen "Jetzt mal langsam mit den Pferden, jetzt warten wir erstmal bis ich meinen Report geschrieben habe und ob genug Geld (solltest eine Kostenübernahme bei Gericht stellen) da ist um die Insolvenz zu eröffnen und DANN ERÖFFNEN WIR DIE ERSTMAL"
Dann wartest du erstmal ab, das kann 2-3 Monate dauern, bei mir (und ich war echt schnell) und hab soviel und so schnell geliefert wir nur machbar, dauerte es einmal genau 2 Monate und 25 Tage und einmal dauerte es 2 Monate und 17 Tage.
UND JETZT KOMMTS:
Ich hätte dem erstmal garnix gesagt bis dass ding durch ist, genieß die Zeit, schieb ne ruhige Kugel, helf dem IV so gut wie es geht. Bereite deine Selbstständigkeit vor, such Kunden, Lieferanten oder bau dein wissen aus
Dann geh zu ihm und sag dass du selbstständig werden willst.
Dass du in deinem erlernten Beruf laut Liste zB 1750€ netto verdient hast und du dich selbstständig machen willst und um Freigabe bittest und ihm dafür Betrag X geben willst...
zB
1500€ Pfändungsgrenze .... Gehalt dass du in deinem erlernten Beruf bekommen würdest 1750€ netto ... also könnte er 250€ monatlich pfänden....
Dann bietest du ihm 150€ an ... du solltest dir DEINE Zahlen (Unterhaltspflicht etc) selbst ausrechnenfür dich behalten (also du musst sie ihm ja nicht detailliert mitteilen) ... und wenn du wie ich hier zB auf 250€ kommst setzt du einfach etwas niedriger an zB 150€ und du kannst versuchen die ersten 6 Monate der Sebstständigkeit diese Summe auf 0 zu setzen oder zu stunden.... zB dass du nach 6 Monaten 150€ zahlst plus 50€ Abzahlung für die ersten 6 Monate (6x150€)... Ich glaube es gibt eine Frist oder eine Ermessensfrist für eine neue selbstständigkeit von etwa 6 Monaten... mein IV wollte mir 4 geben
Denn ich denke: Wenn der sieht dass du zB 5000 in deinem Laden verdienst wird er ganz andere Zahlen aufrufen...
Wichtig ist hier: Es geht hier ganz klar und wort wörtlich nach dem Gesetzestext. Es geht weder um Vermutungen noch Schätzungen sondern einfach nach Gesetz...
Ich kenne einen der hat sich die Freigabe geben lassen und seine Firma verdiente in den ersten Monaten 15.000€ im Monat..nach einem halben Jahr waren es schon 30.000€
Hätte der das umgekehrt gemacht kannst du dir vorstellen was passiert wäre...
DAS IST NUR EINE MEINUNG.
Du kannst dich jederzeit selbstständig machen. Auch schon jetzt.
Schuldnerberatung ist dann weg.
ABER
Aus meiner Sicht ist das Problem dass du dann gezwungen bist dem IV - wenn denn die Insolvenz eröffnet wurde - Deine Zahlen aus der Firma zeigen musst.
Das kann dich derart teuer zu stehen bekommen, dass musst du selbst abschätzen.
DENN
Wenn du nach der Insolvenzmeldung zum IV gehst und ihm sagst "Hey will Firma aufmachen, benötige eine Freistellung der Firma von der Insolvenzmasse)
Dann wird er sagen "Jetzt mal langsam mit den Pferden, jetzt warten wir erstmal bis ich meinen Report geschrieben habe und ob genug Geld (solltest eine Kostenübernahme bei Gericht stellen) da ist um die Insolvenz zu eröffnen und DANN ERÖFFNEN WIR DIE ERSTMAL"
Dann wartest du erstmal ab, das kann 2-3 Monate dauern, bei mir (und ich war echt schnell) und hab soviel und so schnell geliefert wir nur machbar, dauerte es einmal genau 2 Monate und 25 Tage und einmal dauerte es 2 Monate und 17 Tage.
UND JETZT KOMMTS:
Ich hätte dem erstmal garnix gesagt bis dass ding durch ist, genieß die Zeit, schieb ne ruhige Kugel, helf dem IV so gut wie es geht. Bereite deine Selbstständigkeit vor, such Kunden, Lieferanten oder bau dein wissen aus
Dann geh zu ihm und sag dass du selbstständig werden willst.
Dass du in deinem erlernten Beruf laut Liste zB 1750€ netto verdient hast und du dich selbstständig machen willst und um Freigabe bittest und ihm dafür Betrag X geben willst...
zB
1500€ Pfändungsgrenze .... Gehalt dass du in deinem erlernten Beruf bekommen würdest 1750€ netto ... also könnte er 250€ monatlich pfänden....
Dann bietest du ihm 150€ an ... du solltest dir DEINE Zahlen (Unterhaltspflicht etc) selbst ausrechnenfür dich behalten (also du musst sie ihm ja nicht detailliert mitteilen) ... und wenn du wie ich hier zB auf 250€ kommst setzt du einfach etwas niedriger an zB 150€ und du kannst versuchen die ersten 6 Monate der Sebstständigkeit diese Summe auf 0 zu setzen oder zu stunden.... zB dass du nach 6 Monaten 150€ zahlst plus 50€ Abzahlung für die ersten 6 Monate (6x150€)... Ich glaube es gibt eine Frist oder eine Ermessensfrist für eine neue selbstständigkeit von etwa 6 Monaten... mein IV wollte mir 4 geben
Denn ich denke: Wenn der sieht dass du zB 5000 in deinem Laden verdienst wird er ganz andere Zahlen aufrufen...
Wichtig ist hier: Es geht hier ganz klar und wort wörtlich nach dem Gesetzestext. Es geht weder um Vermutungen noch Schätzungen sondern einfach nach Gesetz...
Ich kenne einen der hat sich die Freigabe geben lassen und seine Firma verdiente in den ersten Monaten 15.000€ im Monat..nach einem halben Jahr waren es schon 30.000€
Hätte der das umgekehrt gemacht kannst du dir vorstellen was passiert wäre...
DAS IST NUR EINE MEINUNG.
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Re: Geplante Selbstständigkeit
Danke für deine Einschätzung. Genau aus diesem Grund tendiere ich auch dazu erstmal die Privatinsolvenz anzumelden und mich danach selbstständig zu machen. Ich hab nur echt ein Problem mit der Geduld, ich will halt durchstarten und nicht mehr rumgammeln und das dauert alles einfach sooooo lange. Außerdem macht mich diese Unsicherheit wahnsinnig, man weiß nicht wie lange das alles dauert, wie der IV drauf ist, ob die Selbstständigkeit freigegeben wird… ist halt alles nicht planbar und das stresst mich. Kann dadurch meine ganze Freizeit aktuell null genießen. Aber da muss ich wohl durch.
Ich bekomme glücklicherweise mit der Weiterbildung auch ein Gründungscoaching. Nächste Woche geht es endlich los und ich werde dann einfach alles so gut wie möglich vorbereiten. Ich denke beim Business Plan auch eher niedrig stapeln, damit der IV nicht denkt, bei meiner Selbstständigkeit sei viel zu holen.
Nochmal eine andere Frage: Ich habe aktuell ja auch noch besagte Kündigungsschutzklage laufen. Hier geht es am Ende um einen Betrag von ca 15.000€ brutto (aufgrund von ausstehender Provisionen). Wenn wir es schaffen uns zu vergleichen bekomme ich das Geld noch vor Insolvenzeröffnung, ansonsten danach. Es würde dann Gehalt, offene Provisionen, ausstehende Reisekosten und evtl. Abfindung umfassen. Ist das alles komplett pfändbar oder bleibt mir davon zumindest ein kleiner Teil?
Ich bekomme glücklicherweise mit der Weiterbildung auch ein Gründungscoaching. Nächste Woche geht es endlich los und ich werde dann einfach alles so gut wie möglich vorbereiten. Ich denke beim Business Plan auch eher niedrig stapeln, damit der IV nicht denkt, bei meiner Selbstständigkeit sei viel zu holen.
Nochmal eine andere Frage: Ich habe aktuell ja auch noch besagte Kündigungsschutzklage laufen. Hier geht es am Ende um einen Betrag von ca 15.000€ brutto (aufgrund von ausstehender Provisionen). Wenn wir es schaffen uns zu vergleichen bekomme ich das Geld noch vor Insolvenzeröffnung, ansonsten danach. Es würde dann Gehalt, offene Provisionen, ausstehende Reisekosten und evtl. Abfindung umfassen. Ist das alles komplett pfändbar oder bleibt mir davon zumindest ein kleiner Teil?
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