Hallo MM, meine Meinung zu Deinen Fragen: 1. Ich würde sagen, Du muss Deinen TH erst dann informieren, wenn Du den Leistungsbescheid vom JC erhalten hast (dass Du das ALG2 auch tatsächlich bekommst). Vorher ändert sich sich ja noch nichts. 2. Ja, auch einen "Minijob" (bis 450,00 Euro brutt...