Stellungnahme zum Bericht des IV an das IG oder nicht?

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Witwe Bolte
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Stellungnahme zum Bericht des IV an das IG oder nicht?

Beitrag von Witwe Bolte »

Hallo Leute,
wie ist es, wenn man bei Akteneinsicht in die eigene Akte beim Insolvenzgericht in einem Zwischenbericht des Insolvenzverwalters Unsinn liest, sollte man zeitnah dazu Stellung nehmen oder einfach ignorieren und abwarten, ob dem Unsinn (möglicherweise irgendwelche unsinnigen) Folgen folgen?

Wenn da z.B. steht,
- dass der Schuldner angeblich mehrere Konten besitzt und diese dem IV nicht angezeigt hätte oder
- dass der Schuldner Arbeitseinkommen hatte und dieses dem IV nicht angezeigt hätte oder
- dass der Schuldner erhebliche Beträge an Dritte überwiesen hätte?

Hier hat die Ex ihren Ex beim IV 'angeschwärzt' und der IV schreibt 'Anschuldigungen' in seinen Zwischenbericht ans Insolvenzgericht, ohne diese zu prüfen oder auch nur dem Schuldner Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben.

Was meint Ihr?
Kann das unschöne Folgen für den Schuldner haben ?
Sollte man zeitnah dazu Stellung nehmen ?
(und wenn 'ja', dann an wen: An das Gericht oder an den Verwalter?)

Das Insolvenzverfahren (IN nicht IK) läuft jetzt übrigens schon seit vier Jahren und ein Schlussbericht des IV ist nicht in Sicht (und pfändbares Einkommen übrigens auch nicht - also ein 'Nullsummenspiel').

Danke für Eure Meinungen.
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Re: Stellungnahme zum Bericht des IV an das IG oder nicht?

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Hi Witwe Bolte,

gute Frage, hast du schonmal bei dem Thema "Stellungnahme zum Bericht des IV an das IG oder nicht?" geschaut?
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tidus82
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Re: Stellungnahme zum Bericht des IV an das IG oder nicht?

Beitrag von tidus82 »

Also ich würde zuerst mal auf die genaue Formulierung des IV achten - ist es eine Vermutung? Hat er auch geschrieben, dass er einen Hinweis erhalten hat? Oder schreibt der IV das als Fakten (was ich mir nicht vorstellen kann, wenn er es nicht geprüft hat, da auch er damit auf die Nase fallen könnte). Zumal der IV dem eigentlich nachgehen müsste, da er ja dafür beauftragt wurde alles Pfändbare zu "holen".

Meiner unbescholtenen Meinung nach passiert aber aufgrund des Berichtes erstmal nicht viel - die Gläubiger können diesen Bericht genauso wie der Schuldner selbst auch einsehen und dann aufgrund des Berichtes einen Versagensantrag stellen.
Erst dann fängt die Mühle an zu laufen - der Schuldner wird angehört und nimmt dazu Stellung.
Vorher macht es aus meiner Sicht nur insoweit Sinn, dass der Schuldner mit seinem IV darüber redet, dass er die Sachen im Bericht gesehen hat und dies ggf. entkräftet, so dass der IV in seinem nächsten Bericht das Ganze dokumentiert im Sinne von: "Schuldner belegte, dass Vorwürfe haltlos sind" etc.

Stellung nehmen würde ich aber "offiziell" nicht - wenn da tatsächlich etwas dran ist, dann wäre das natürlich ziemlich blöd.

Vielleicht hat aber einer der Praktiker schonmal mit solchen Sachen Erfahrungen bei einem seiner Schäfchen gemacht :-)
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Witwe Bolte
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Re: Stellungnahme zum Bericht des IV an das IG oder nicht?

Beitrag von Witwe Bolte »

Danke für Deine Einschätzung, titus82, das beruhigt erstmal.
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