Wenn ich mir hier um etwas Sorgen machen würde, dann um die Rechnung des Anwalts.
Wenn der die Insolvenz einleiten sollte, war die Zahlungsunfähigkeit zu dem Zeitpunkt klar. Den würde ich ggf. noch bezahlen, falls möglich. Den Rest finde ich nach wie vor unkritisch.
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- 29. Mai 2026, 12:10
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- Thema: Angst um Versagung der RSB
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- 28. Mai 2026, 16:36
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- Thema: Angst um Versagung der RSB
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Re: Angst um Versagung der RSB
Wer soll denn da rekonstruieren?
- 28. Mai 2026, 03:17
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Re: Angst um Versagung der RSB
Ich lese halt manchmal, ja paar 1.000 Euro verzockt und deshalb redet man von Vermögensverschwendung. Wo liest du so was? Bei mir waren es in den Jahren ja deutlich mehr. Habe zwischen 2.000 - 2.300 verdient und alles restlos ausgegeben, Wen soll das interessieren? Ich will die Summen nicht klein r...
- 28. Mai 2026, 00:39
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Re: Angst um Versagung der RSB
Dass man sein Gehalt ausgibt, ist jetzt aber keine Vermögensverschwendung. Du machst dir einen Kopf um nichts. Und solche Ideen wie irgendwelche Nebenjobs, wenn du schon im Hauptjob aufgrund von Krankheit nicht arbeiten kannst, vergisst du bitte ganz schnell, ja? Zumal das auch keine Auswirkungen hä...
- 27. Mai 2026, 01:01
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Re: Angst um Versagung der RSB
Ich glaube, du hast eine falsche Vorstellung von Vermögensverschwendung. Wenn du dir nicht gerade eine Segeljacht auf Amazon bestellt hast, sollte es da keine Probleme geben. Du hast jetzt nicht gesagt, um welche Summen es geht, aber mal ein Einkauf, auch wenn er unvernünftig war, kostet dich sicher...
- 24. Mai 2026, 23:20
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- Thema: Vollstreckungsbescheid September 1988 - jetzt Beschluss Kontopfändung - Verjährung?
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Re: Vollstreckungsbescheid September 1988 - jetzt Beschluss Kontopfändung - Verjährung?
Es gibt im Netz einige Muster, die auch kostenfrei sind. Der Brief muss dann an das zuständige Gericht. Das sollte das Amtsgericht deines damaligen Wohnortes sein. Du kannst auch erstmal eine Titelkopie beim Inkasso anfordern. Du solltest dir bei dem Vorgehen nur sicher sein, dass die Verjährung nie...
- 24. Mai 2026, 16:32
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- Thema: Vollstreckungsbescheid September 1988 - jetzt Beschluss Kontopfändung - Verjährung?
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Re: Vollstreckungsbescheid September 1988 - jetzt Beschluss Kontopfändung - Verjährung?
Nein, da reicht kein formloses Schreiben.
Hier wäre eine Vollstreckungsabwehrklage notwendig. Zuständig dafür ist das Gericht, wo der Titel ursprünglich erlassen wurde.
Die Klage setzt die Vollstreckung nicht aus. Hast du ein P-Konto?
Hier wäre eine Vollstreckungsabwehrklage notwendig. Zuständig dafür ist das Gericht, wo der Titel ursprünglich erlassen wurde.
Die Klage setzt die Vollstreckung nicht aus. Hast du ein P-Konto?
- 22. Mai 2026, 14:55
- Forum: Insolvenzprobleme
- Thema: Trotz 35 % abzahlung noch weiterhin pfändung (Beschlag)
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Re: Trotz 35 % abzahlung noch weiterhin pfändung (Beschlag)
Jo, das ist ein Platzhalter.
Von wem ist dieses Schreiben? Von der Bank?
Ist etwas mühsam, wenn wichtige Infos fehlen.
Von wem ist dieses Schreiben? Von der Bank?
Ist etwas mühsam, wenn wichtige Infos fehlen.
Re: Sparkasse
Die Sparkasse, bei der ich Kundin bin, bietet so was in der Art schon länger an. Sobald ich einen größeren Betrag überweise (ich meine, das geht so ab 500 Euro los) steht neben dem Umsatz im Onlinebanking direkt ein Hinweis, ob ich den Betrag nicht finanzieren möchte. Ich gehe davon aus, dass diese ...
- 22. Mai 2026, 00:53
- Forum: Insolvenzprobleme
- Thema: Trotz 35 % abzahlung noch weiterhin pfändung (Beschlag)
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Re: Trotz 35 % abzahlung noch weiterhin pfändung (Beschlag)
Meinst du mit den 1 Mio eine Kontopfändung?
So was wird schon mal, wenn die genaue Summe nicht bekannt ist oder aus irgendeinem anderen Grund, Zahlungen geblockt werden sollen, als Platzhalter hinterlegt. Nur weil die Bank das tut, heißt es nicht, dass du 1 Mio Schulden hast.
So was wird schon mal, wenn die genaue Summe nicht bekannt ist oder aus irgendeinem anderen Grund, Zahlungen geblockt werden sollen, als Platzhalter hinterlegt. Nur weil die Bank das tut, heißt es nicht, dass du 1 Mio Schulden hast.