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- 11. Feb 2020, 18:07
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- Thema: Pfändungsfreigrenze
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Re: Pfändungsfreigrenze
Ich habe heute auch mit der Rechtspflegerin Amtsgericht gesprochen. Die nette Dame teilte mir mit das ich Beschwerde einlegen soll. Die Pfändung ruht bis dahin bis alles weitere eingereicht wird. Allerdings darf mir der AG über die eingetragene Höhe hinaus dennoch nichts auszahlen. Er braucht auch n...
- 11. Feb 2020, 14:22
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Re: Pfändungsfreigrenze
Licht am Horizont. Jetzt habe ich mit einer Rechtsanwältin gesprochen, mir geht es nun besser jedoch traue ich den Braten nicht ganz. Sie meinte, selbst wenn die Ansprüche gerichtlich festgestellt wurden, sind sie zeitnah zu vollstrecken. Auch titulierte Ansprüche auf Unterhalt können der Verwirkung...
- 11. Feb 2020, 08:47
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Re: Pfändungsfreigrenze
Welchen monatlichen Betrag hast Du denen denn angeboten, der dann nicht verhandelt wurde? Welches Netto-Einkommen wurde denn offengelegt?? Das kann ich nicht mehr sagen, ist schon zu lange her. und was war der Grund, damals den Unterhalt nicht gezahlt zu haben??? Kann das, was Du erinnerst, auch be...
- 10. Feb 2020, 22:00
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Re: Pfändungsfreigrenze
m.E ist das kein Thema für eine Selbsthilfe-ich vermute aber auch, dass da vorher in den Verhandlungen der Arbeitgeber oder die Gehaltsabrechnung offengelegt wurde - so etwas führt dann zu so etwas Die Weitergabe von Sozialdaten an Gläubiger gemäß SGB X Zum 01.01.2013 wurde § 74a SGB X neu eingefüh...
- 10. Feb 2020, 21:32
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Re: Pfändungsfreigrenze
Jahr 2020
stufe 5 308 x 2 = 616
stufe 4 = 328
stufe 2 = 389
atufe 1 = 432
1765€ ohne Miete ohne Fahrkosten
Jedoch funktioniert der Link nicht da dieser gekürzt wird.
Beratung sehe ich als ersten Schritt und klar das es nicht reichen wird.
stufe 5 308 x 2 = 616
stufe 4 = 328
stufe 2 = 389
atufe 1 = 432
1765€ ohne Miete ohne Fahrkosten
Jedoch funktioniert der Link nicht da dieser gekürzt wird.
Beratung sehe ich als ersten Schritt und klar das es nicht reichen wird.
- 10. Feb 2020, 20:45
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Re: Pfändungsfreigrenze
Es ist eine Lohnpfändung, da sie aber erst am 04.02.2020 eingegangen ist wurde bisher noch nicht gepfändet.
Klar will ich es selbst regeln was aber wohl nicht möglich ist. Anwalt kann ich mir jedoch nicht leisten wodurch ich beim Amtsgericht einen Beratungsschein beantragen muss.
Klar will ich es selbst regeln was aber wohl nicht möglich ist. Anwalt kann ich mir jedoch nicht leisten wodurch ich beim Amtsgericht einen Beratungsschein beantragen muss.
- 10. Feb 2020, 19:45
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Re: Pfändungsfreigrenze
und meine Frage hierzu ist: hast Du uns mitgeteilt, was gepfändet wurde : ist es der Arbeitslohn beim Arbeitgeber?? woher kennen "die" den Arbeitgeber?? Was waren das für Verhandlungen... Das Datum der Zustellung ist 04.02.2020. Hier gab es bisher keine Zeit etwas zu pfänden. Nein, meinen...
- 10. Feb 2020, 15:59
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Re: Pfändungsfreigrenze
Die Erinnerung sollte gegen die Art und Weise der Vollstreckung (in den sog. Vorrechtsbereich) gewendet werden, da die Forderung die dafür notwendigen Vorraussetzungen analog § 850d Abs. 1 Satz 4 ZPO nicht erfüllt. Die Abwehrklage, gegen die Höhe der zu vollstreckenden Forderung unter Bezugnahme au...
- 10. Feb 2020, 15:50
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- 10. Feb 2020, 15:35
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Re: Pfändungsfreigrenze
Vom Gericht wurde eigener notwendiger Unterhalt auf 950€ gesetzt sowie 806€ zur Erfüllung laufenden gesetzlichen Unterhaltspflichten gesetzt nach § 850d ZPO. Hier redest Du aber wieder von dem ursprünglichen Beschluss bzgl. Unterhalt und nicht von dem aktuellen Pfändungsersuchen, nicht wahr? Pfändu...