Mandantin unterhält zusammen mit Ehemann ein Gemeinschaftskonto.
Wegen Pfändungen wollen und sollen beide ein Einzelkonto als Basiskonto eröffnen.
Muß das Gemeinschaftskonto zuvor gekündigt werden - stellt das Gemeinschaftskonto ein den Anspruch sperrendes Zahlungskonto des Bürgers dar oder ist das Gemeinschaftskonto das Konto einer "BGB-Geselschaft" - das ist mein Beratungsproblem. Gibt es dazu schon gerichtliche Entscheidungen??
Anspruch auf Basis-Konto
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Re: Anspruch auf Basis-Konto
oh je
in § 1 Abs 17 ZAG steht leider..
(17) Zahlungskonto ist ein auf den Namen eines oder mehrerer Zahlungsdienstnutzer lautendes Konto, das für die Ausführung von Zahlungsvorgängen genutzt wird
in § 1 Abs 17 ZAG steht leider..
(17) Zahlungskonto ist ein auf den Namen eines oder mehrerer Zahlungsdienstnutzer lautendes Konto, das für die Ausführung von Zahlungsvorgängen genutzt wird
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