Der Treuhänder ansich
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Re: Der Treuhänder ansich
… also ich lese das aus § 36,Abs. 4 InsO völlig anders heraus
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"Es ist nicht möglich, den Tod eines Steuerpflichtigen als dauernde Berufsunfähigkeit im Sinne von § 16 Abs. 1 Satz 3 EStG zu werten und demgemäß den erhöhten Freibetrag abzuziehen." (Bundessteuerblatt), rezitiert
Re: Der Treuhänder ansich
Entschuldigung, caffery hat wohl Recht gehabt, dass ich anscheinend etwas verwechselt habe.
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