Der Treuhänder ansich

Hier geht es in erster Linie um eine sachbezogene Diskussion von Problemen im Verbraucherinsolvenzverfahren (z.B. zur Existenzsicherung, Zwangsvollstreckung, Verbraucherinsolvenzverfahren). Für aktive und ehemals Selbstständige haben wir ein eigenes Forum 'Selbstständige' eingerichtet. Allgemeine Fragen und Probleme rund um das Thema Schulden können im Forum 'Schuldenprobleme' diskutiert werden. Wie man mit Schulden und den damit resultierenden persönlichen Belastungen und Problemen umgeht und lebt, geht es im Schwesterforum 'life!'.
Forumsregeln
Wichtiger Hinweis: Dieses Forum ersetzt keine Rechtsberatung! KEIN Benutzer darf und will auf dieser Plattform eine Rechtsberatung anbieten, so dass sämtliche Antworten nur als Austausch von Meinungen zu verstehen sind!
Bitte sucht einen Rechtsanwalt auf, wenn ihr rechtssichere Antworten erhalten möchtet!
Toni
Mitglied
Reaktionen: 2
Beiträge: 19
Registriert: 8. Nov 2018, 15:59

Re: Der Treuhänder ansich

Beitrag von Toni »

… also ich lese das aus § 36,Abs. 4 InsO völlig anders heraus
0
"Es ist nicht möglich, den Tod eines Steuerpflichtigen als dauernde Berufsunfähigkeit im Sinne von § 16 Abs. 1 Satz 3 EStG zu werten und demgemäß den erhöhten Freibetrag abzuziehen." (Bundessteuerblatt), rezitiert
arreis
Wissender
Reaktionen: 9
Beiträge: 383
Registriert: 28. Okt 2018, 11:05

Re: Der Treuhänder ansich

Beitrag von arreis »

Entschuldigung, caffery hat wohl Recht gehabt, dass ich anscheinend etwas verwechselt habe. :oops:
0
Antworten