Pfändung und Überweisungsbeschluss wird zeitweilig eingestellt?

Hier geht es in erster Linie um eine sachbezogene Diskussion rund um das Thema Ver- und Überschuldung (z.B. zur Existenzsicherung, Zwangsvollstreckung, Verbraucherinsolvenzverfahren). Für aktive und ehemals Selbstständige haben wir ein eigenes Forum 'Selbstständige' eingerichtet. Wie man mit Schulden und den damit resultierenden persönlichen Belastungen und Problemen umgeht und lebt, geht es im Schwesterforum 'life!'.
Forumsregeln
Wichtiger Hinweis: Dieses Forum ersetzt keine Rechtsberatung! KEIN Benutzer darf und will auf dieser Plattform eine Rechtsberatung anbieten, so dass sämtliche Antworten nur als Austausch von Meinungen zu verstehen sind!
Bitte sucht einen Rechtsanwalt auf, wenn ihr rechtssichere Antworten erhalten möchtet!
raim729
Fortgeschrittener
Reaktionen: 1
Beiträge: 62
Registriert: 25. Mär 2020, 21:22

Pfändung und Überweisungsbeschluss wird zeitweilig eingestellt?

Beitrag von raim729 »

Hallo,

Ich brauche Bitte Rat und Entschuldige mich nochmal wegen meiner letzten Beiträge. Und hoffe das angenommen wird?
Hoffe das jetzt richtig verstanden wird mein Schreiben.
Hatte 2 Anträge bei mein Amtsgericht gestellt gehabt mit der Forderung das die Pfändungsbeschlüsse von Bank komplett eingestellt, aufgehoben werden. Grund Arbeitgeber wird gepfändet und es geht nur der Pfändungsfreie Betrag auf P-Konto. So habe ich die Begründung geschrieben.
Begründung:
Durch den im Antrag genannten Pfändungs- und Überweisungsbeschlüssen wurde mein P- Konto bei der Drittschuldnerin gepfändet.
Durch einen weiteren Pfändungs- und Überweisungsbeschluss,, wurde mein Arbeitseinkommen gepfändet. Da der o.g. Pfändungs- und Überweisungsbeschluss auf den Lohn zugreift und die P- Kontopfändung zusätzlich betreibt, liegt eine Doppelpfändung insoweit vor, als das Einkommen auf dem P-Konto nochmals der Pfändung unterzogen wird. Da das eingehende Einkommen auch auf dem P- Konto geschützt ist und keine neue Pfändungsbasis eröffnet, enthält das bereits beim Arbeitgeber um den pfändbaren Anteil verkürzte Einkommen keine weiteren pfändbaren Anteile.
Die Gutschrift ist daher abweichend von § 850k Abs. 1, 2 Satz 1 Nr. 1 ZPO in voller Höhe freizugeben. Einer Bezifferung des freizugebenden Betrages bedarf es nicht; im Falle einer Doppelpfändung von Arbeitseinkommen und Gehaltskonto gem. § 850k Abs. 4 ZPO kann das gesamte Gehalt des Schuldners freigeben werden, das monatlich von einem bestimmten Arbeitgeber auf das Gehaltskonto überwiesen wird, da es durch die Beschränkung auf die Zahlung des benannten Arbeitgebers per se nur aus unpfändbaren Einkommenszahlungen bestehen kann (BGH, Beschl. v. 10.11.2011; VII ZB 64/10)
Aufgrund der Gehaltspfändung wird nur das unpfändbare Arbeitseinkommen auf mein Konto überwiesen.

Und das kam von Amtsgericht als Beschluss.
001.jpg
001.jpg (969.96 KiB) 2444 mal betrachtet

So nun erst meine Frage weil ich das von Amtsgericht nicht verstehen tue.
Was heißt das Pfändungsbeschluss wird eingestellt bis zur Entscheidung, Erinnerung des Schuldners?

Kann ich nun über mein komplettes unpfändbares Gehalt von 1.340 Euro verfügen oder immer noch nicht?
0
Werbung
Bot
Beiträge: 263
Registriert: 26. Jan 2020

Re: Pfändung und Überweisungsbeschluss wird zeitweilig eingestellt?

Werbung

Hi raim729,

gute Frage, hast du schonmal bei dem Thema "Pfändung und Überweisungsbeschluss wird zeitweilig eingestellt?" geschaut?
0
Witwe Bolte
Guru
Reaktionen: 173
Beiträge: 1600
Registriert: 23. Feb 2019, 07:29

Re: Pfändung und Überweisungsbeschluss wird zeitweilig eingestellt?

Beitrag von Witwe Bolte »

Also ich verstehe das so:
1. Es gab eine Lohnpfändung beim Arbeitgeber UND eine Kontopfändung bei Deiner Bank.
2. Dagegen hast Du Dich gewehrt. Gut so!
3. Bei Gericht gibt es für bestimmte Handlungen/Verfahren bestimmte Begriffe -
Dein "sich wehren" heißt auf "Juristen-Deutsch" ERINNERUNG.
4. Über Deine ERINNERUNG hat das Gericht noch nicht entschieden, aber es sagt, die Bank darf vorerst weder Dir noch Deinem Gläubiger den Betrag zwischen 'Grundfreibetrag' und Deinen 1.340€ auszahlen (das ist doch schon mal gut so) - bis das Gericht über Deine ERINNERUNG entschieden hat.

Die Antwort auf Deine Frage ist also:
Nein, vorerst kannst Du (noch) nicht über Dein ganzes unpfändbares Gehalt verfügen, nur über die 1.178,59 € Grundfreibetrag.
BIS das Gericht entschieden hat. So oder so.

Alles klar?
1
1 Bild
raim729
Fortgeschrittener
Reaktionen: 1
Beiträge: 62
Registriert: 25. Mär 2020, 21:22

Re: Pfändung und Überweisungsbeschluss wird zeitweilig eingestellt?

Beitrag von raim729 »

Danke. Alles klar.
0
Witwe Bolte
Guru
Reaktionen: 173
Beiträge: 1600
Registriert: 23. Feb 2019, 07:29

Re: Pfändung und Überweisungsbeschluss wird zeitweilig eingestellt?

Beitrag von Witwe Bolte »

Gern.
Sag doch mal Bescheid, WENN das Gericht entschieden hat und
WIE das Gericht dann entschieden hat.
0
tidus82
Admin
Reaktionen: 268
Beiträge: 1562
Registriert: 13. Aug 2018, 18:29

Re: Pfändung und Überweisungsbeschluss wird zeitweilig eingestellt?

Beitrag von tidus82 »

Mega Erklärung MrsRob :)
0
raim729
Fortgeschrittener
Reaktionen: 1
Beiträge: 62
Registriert: 25. Mär 2020, 21:22

Re: Pfändung und Überweisungsbeschluss wird zeitweilig eingestellt?

Beitrag von raim729 »

Hallo,
Habe an Freitag nun endgültigen Bescheid (Beschluss) über mein Antrag von 24.11.2020 erhalten gehabt von Amtsgericht. Hat zwar etwas länger gedauert, aber da kann man nichts machen.
Ich kenne mich mit die Juristen Schreibweise nicht aus und hoffe das mir einer das erklären kann. Ich selbst habe als Laie Beschluss so verstanden, das alles was von meiner Firma in Zukunft an Gehalt kommt die Bank an mich auszahlen muss. Richtig oder Falsch? Ich brauch nicht mehr jeden Monat neu beantragen? Auch von vorherigen Gutschriften seitens Arbeitgeber. Es gab ja immer Differenzen. Heist das, das durch die Differenzen entstandene Guthaben, das das die Bank auch an mich auszahlen muss? Heute bei der Bank angerufen die haben noch nichts.
Das Amtsgericht hat meinen Antrag entsprochen und keinen festen Betrag festgelegt.
Dateianhänge
002 (2).jpg
002 (2).jpg (1.19 MiB) 2183 mal betrachtet
001 (2).jpg
001 (2).jpg (1018.36 KiB) 2183 mal betrachtet
0
caffery
praktischer Schuldnerberater
Reaktionen: 433
Beiträge: 2589
Registriert: 13. Aug 2018, 20:45

Re: Pfändung und Überweisungsbeschluss wird zeitweilig eingestellt?

Beitrag von caffery »

Ja, da steht genau das was Du auch wolltest. Man nennt es Quellenfreigabebeschluss.
Das Gericht hat also der Bank per Beschluss mitgeteilt, dass sämtliche Gelder welche von der Quelle Deines Arbeitgebers auf Dein Konto kommen von der Kontopfändung freigegeben sind (da diese Gelder bereits gepfändet wurden).
Die aufgrund diesen Umstandes in den letzten Monaten gesperrten Gelder betrifft dies ebenfalls.

Eine schöne Dokumentation eines üblichen gerichtlichen Vorganges bei einer sehr gängigen Vollstreckungsschutzsache.
0
raim729
Fortgeschrittener
Reaktionen: 1
Beiträge: 62
Registriert: 25. Mär 2020, 21:22

Re: Pfändung und Überweisungsbeschluss wird zeitweilig eingestellt?

Beitrag von raim729 »

Danke. Stimmt genau das was ich wollte.
Aber angeblich weiß die Bank von nichts nach Telefonischer Auskunft.
0
Witwe Bolte
Guru
Reaktionen: 173
Beiträge: 1600
Registriert: 23. Feb 2019, 07:29

Re: Pfändung und Überweisungsbeschluss wird zeitweilig eingestellt?

Beitrag von Witwe Bolte »

Schick Deiner Bank doch einfach eine Kopie.
0
raim729
Fortgeschrittener
Reaktionen: 1
Beiträge: 62
Registriert: 25. Mär 2020, 21:22

Re: Pfändung und Überweisungsbeschluss wird zeitweilig eingestellt?

Beitrag von raim729 »

Kurze Info zum Abschluss.
Kann über mein komplettes Gehalt verfügen.
Gesperrtes Geld hat Bank komplett an mich ausgezahlt. Und das war nicht wenig.
Das war der richtige Weg wie mir von Bank gesagt wurde.
1
1 Bild
Antworten