Frage zum Freibetrag eines P-Kontos

Hier geht es in erster Linie um eine sachbezogene Diskussion rund um das Thema Ver- und Überschuldung (z.B. zur Existenzsicherung, Zwangsvollstreckung, Verbraucherinsolvenzverfahren). Für aktive und ehemals Selbstständige haben wir ein eigenes Forum 'Selbstständige' eingerichtet. Wie man mit Schulden und den damit resultierenden persönlichen Belastungen und Problemen umgeht und lebt, geht es im Schwesterforum 'life!'.
Forumsregeln
Wichtiger Hinweis: Dieses Forum ersetzt keine Rechtsberatung! KEIN Benutzer darf und will auf dieser Plattform eine Rechtsberatung anbieten, so dass sämtliche Antworten nur als Austausch von Meinungen zu verstehen sind!
Bitte sucht einen Rechtsanwalt auf, wenn ihr rechtssichere Antworten erhalten möchtet!
Antworten
Tanja
Neuankömmling
Reaktionen: 0
Beiträge: 2
Registriert: 3. Dez 2020, 14:24

Frage zum Freibetrag eines P-Kontos

Beitrag von Tanja »

Hallo,

Ich habe mich hier angemeldet weil ich sonst keinerlei Informationen zu meiner Frage finden konnte.

Ich persönlich habe eine P-Konto wo mein Ehemann als Unterhaltspflichtig eingetragen ist,und uns somit von meinem Gehalt 1622 Euro zu Verfügung stehen.

Mein Mann bezieht keinerlei Staatliche Hilfen hat also null Einkommen.

Jetzt hat unser Vermieter meinem Mann angeboten den Winterdienst für dieses Jahr zu machen weil jemand wegen Krankheit ausfällt.

Er ihm aber aus Steuerlichen Gründen das Geld nicht Bar geben kann, das Geld würde dann auf das P-Konto meines Ehemanns überwiesen.

Kann mein Mann dann überhaupt über die 400,- Euro Verfügen weil wir ja schon den Freibetrag von 1622,- von meinem Konto haben.

Eventuell kann das ja hier jemand beantworten

Grüße Tanja
0
Werbung
Bot
Beiträge: 263
Registriert: 26. Jan 2020

Re: Frage zum Freibetrag eines P-Kontos

Werbung

Hi Tanja,

gute Frage, hast du schonmal bei dem Thema "Frage zum Freibetrag eines P-Kontos" geschaut?
0
Witwe Bolte
Guru
Reaktionen: 173
Beiträge: 1600
Registriert: 23. Feb 2019, 07:29

Re: Frage zum Freibetrag eines P-Kontos

Beitrag von Witwe Bolte »

Bist Du im Insolvenzverfahren ?
Ich gehe mal von einem "nein" aus, sonst hättest Du es hier geschrieben.

Wenn es so ist, dass Du ein eigenes P-Konto hast und Dein 'persönlicher Freibetrag' mit einem (1) 'Unterhaltsberechtigten' (Ehemann) 1.622 € beträgt und Dein Mann hat ebenfalls ein P-Konto, aber nur mit dem Grundfreibetrag (1.178,59 €/Monat), dann kann Dein Mann bis zu der Höhe des Grundfreibetrages über sein Geld verfügen.

Erst dann,
- wenn Dein Gläubiger davon erfährt, dass Dein Mann eigenes Einkommen hat
- und wenn dieser Gläubiger dann beim Gericht einen "Nichtberücksichtigungsantrag" stellt
muss ein Richter entscheiden, ob diese 400 Euro eine Rolle spielen - oder eben nicht
(denn 400 € reichen für seinen Lebensunterhalt -plus Mietanteil- ja niemals aus).

Da gibt es meines Wissens aber keine "Tabelle" oder so was, das entscheidet jeder Richter im Einzelfall.

Hier gibt es was zum Lesen dazu:
http://www.infodienst-schuldnerberatung ... kommen.pdf

Viel Glück!
0
Tanja
Neuankömmling
Reaktionen: 0
Beiträge: 2
Registriert: 3. Dez 2020, 14:24

Re: Frage zum Freibetrag eines P-Kontos

Beitrag von Tanja »

Vielen Dank für deine Antwort und den Link zur PDF Datei.
0
Antworten