Hallo,
Ich habe mich hier angemeldet weil ich sonst keinerlei Informationen zu meiner Frage finden konnte.
Ich persönlich habe eine P-Konto wo mein Ehemann als Unterhaltspflichtig eingetragen ist,und uns somit von meinem Gehalt 1622 Euro zu Verfügung stehen.
Mein Mann bezieht keinerlei Staatliche Hilfen hat also null Einkommen.
Jetzt hat unser Vermieter meinem Mann angeboten den Winterdienst für dieses Jahr zu machen weil jemand wegen Krankheit ausfällt.
Er ihm aber aus Steuerlichen Gründen das Geld nicht Bar geben kann, das Geld würde dann auf das P-Konto meines Ehemanns überwiesen.
Kann mein Mann dann überhaupt über die 400,- Euro Verfügen weil wir ja schon den Freibetrag von 1622,- von meinem Konto haben.
Eventuell kann das ja hier jemand beantworten
Grüße Tanja
Frage zum Freibetrag eines P-Kontos
Forumsregeln
Wichtiger Hinweis: Dieses Forum ersetzt keine Rechtsberatung! KEIN Benutzer darf und will auf dieser Plattform eine Rechtsberatung anbieten, so dass sämtliche Antworten nur als Austausch von Meinungen zu verstehen sind!
Bitte sucht einen Rechtsanwalt auf, wenn ihr rechtssichere Antworten erhalten möchtet!
Wichtiger Hinweis: Dieses Forum ersetzt keine Rechtsberatung! KEIN Benutzer darf und will auf dieser Plattform eine Rechtsberatung anbieten, so dass sämtliche Antworten nur als Austausch von Meinungen zu verstehen sind!
Bitte sucht einen Rechtsanwalt auf, wenn ihr rechtssichere Antworten erhalten möchtet!
-
- Bot
- Beiträge: 263
- Registriert: 26. Jan 2020
Re: Frage zum Freibetrag eines P-Kontos
Hi Tanja,
gute Frage, hast du schonmal bei dem Thema "Frage zum Freibetrag eines P-Kontos" geschaut?
gute Frage, hast du schonmal bei dem Thema "Frage zum Freibetrag eines P-Kontos" geschaut?
0
-
- Guru
- Reaktionen: 173
- Beiträge: 1600
- Registriert: 23. Feb 2019, 07:29
Re: Frage zum Freibetrag eines P-Kontos
Bist Du im Insolvenzverfahren ?
Ich gehe mal von einem "nein" aus, sonst hättest Du es hier geschrieben.
Wenn es so ist, dass Du ein eigenes P-Konto hast und Dein 'persönlicher Freibetrag' mit einem (1) 'Unterhaltsberechtigten' (Ehemann) 1.622 € beträgt und Dein Mann hat ebenfalls ein P-Konto, aber nur mit dem Grundfreibetrag (1.178,59 €/Monat), dann kann Dein Mann bis zu der Höhe des Grundfreibetrages über sein Geld verfügen.
Erst dann,
- wenn Dein Gläubiger davon erfährt, dass Dein Mann eigenes Einkommen hat
- und wenn dieser Gläubiger dann beim Gericht einen "Nichtberücksichtigungsantrag" stellt
muss ein Richter entscheiden, ob diese 400 Euro eine Rolle spielen - oder eben nicht
(denn 400 € reichen für seinen Lebensunterhalt -plus Mietanteil- ja niemals aus).
Da gibt es meines Wissens aber keine "Tabelle" oder so was, das entscheidet jeder Richter im Einzelfall.
Hier gibt es was zum Lesen dazu:
http://www.infodienst-schuldnerberatung ... kommen.pdf
Viel Glück!
Ich gehe mal von einem "nein" aus, sonst hättest Du es hier geschrieben.
Wenn es so ist, dass Du ein eigenes P-Konto hast und Dein 'persönlicher Freibetrag' mit einem (1) 'Unterhaltsberechtigten' (Ehemann) 1.622 € beträgt und Dein Mann hat ebenfalls ein P-Konto, aber nur mit dem Grundfreibetrag (1.178,59 €/Monat), dann kann Dein Mann bis zu der Höhe des Grundfreibetrages über sein Geld verfügen.
Erst dann,
- wenn Dein Gläubiger davon erfährt, dass Dein Mann eigenes Einkommen hat
- und wenn dieser Gläubiger dann beim Gericht einen "Nichtberücksichtigungsantrag" stellt
muss ein Richter entscheiden, ob diese 400 Euro eine Rolle spielen - oder eben nicht
(denn 400 € reichen für seinen Lebensunterhalt -plus Mietanteil- ja niemals aus).
Da gibt es meines Wissens aber keine "Tabelle" oder so was, das entscheidet jeder Richter im Einzelfall.
Hier gibt es was zum Lesen dazu:
http://www.infodienst-schuldnerberatung ... kommen.pdf
Viel Glück!
0