Buntes Pottpüree an Fragen zur PI

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Witwe Bolte
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Re: Buntes Pottpüree an Fragen zur PI

Beitrag von Witwe Bolte »

Hier steht es anders, s.
https://www.unfallrente.net/pfaendung

Verletztenrente der gesetzlichen Unfallversicherung ist pfändbar

Die Verletztenrente der Berufsgenossenschaft oder eines anderen gesetzlichen Unfallversicherungsträgers stellt keine Rentenzahlung im Sinne des § 850b ZPO dar, der die bedingte Pfändbarkeit von Rentenzahlungen vorsieht.

Sowohl das Verletztengeld, als auch die Verletztenrente aus der gesetzlichen Unfallversicherung sind nach Stöber Rn. 1321 durch die Rechtsgrundlage § 22 Abs. 1 SGB I mit näheren Ausführungen in SGB VII laufende Geldleistungen, die gemäß § 54 Abs. 4 SGB I wie Arbeitseinkommen nach der Tabelle zu § 850c ZPO pfändbar sind.

§ 54 Abs. 3 Nr. 3 SGB I ist nicht anzuwenden, Begründung: Bezüglich der Verletztenrente aus der gesetzlichen Unfallversicherung gleicht auch der Teil den Erwerbsschaden und nicht den Körperschaden aus, der bei gleichem Grad der MdE als Grundrente nach § 31 BVG geleistet würde (BSG vom 03.12.2002 - B2 U 12/02 R - und BGH vom 03.12.2002 - VI ZR 304/01 -).
Zitat Ende

Seitdem es das "P-Konto" gibt, ist meines Wissens fast alles pfändbar,
was darauf über dem persönlichen Freibetrag eingeht.

Aber ich kenn mich mit der Unfallrente wirklich nicht aus, habe nur häufig von schlechten Erfahrungen mit den Berufsgenossenschaften gehört - aber vermutlich sind sie wie so viele Versicherungen immer schnell und gern dabei, wenn es ums Kassieren geht und versuchen, sich zu Drücken, wenns ums Zahlen geht (bei Dir wohl nicht, Singha?).
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Singha
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Re: Buntes Pottpüree an Fragen zur PI

Beitrag von Singha »

ich als Arbeitnehmer zahle doch gar nicht für die Berufgenossenschafften , sondern der Arbeitgeber. Es ist natürlich richtig das , bevor man eine Unfallrente von der BG bekommt man schon einen erhelblichen körperlichen oder seelischen Schaden erlitten haben muss ( mindestens 20% MDE ) . Mir wurde damals von der BG mitgeteilt das die Unfallrente der gesetzlichen Unfallversicherung allein nicht gepfändet werden kann . Die Rente kann aber dann gepfändet werden wenn sie zu anderen Einkünften zusammen gerechnet werden .
Und direkt bei der BG wird dann auch nicht gepfändet sondern vom Konto oder man hat so wie ich eine Regelung mit dem IV /TH getroffen ,dass man selbst den Pfändungbetrag auf das Anderkonto überweist. Hat bei mir in dem letzten Jahr gut geklappt.
Und heute ist meine PI beendet und ich warte nur noch auf den Bescheid vom Gericht .
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