Mißverständnis oder Streit wegen Gier??

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imker
praktischer Schuldnerberater
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Registriert: 4. Okt 2018, 10:48

Mißverständnis oder Streit wegen Gier??

Beitrag von imker »

https://www.businessinsider.de/wirtscha ... hen-haben/
oder

https://www.juve.de/nachrichten/verfahr ... -loswerden

oder im bzw. über rechtspflegerforum suchen..
https://www.rechtspflegerforum.de/showt ... mer-Modell

da wird mal aus der Szene der Insolvenzverwalter berichtet - kann alle wahr und auch alles unwahr sein, fast so wie in Fernseh-serien
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Registriert: 26. Jan 2020

Re: Mißverständnis oder Streit wegen Gier??

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Hi imker,

gute Frage, hast du schonmal bei dem Thema "Mißverständnis oder Streit wegen Gier??" geschaut?
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tidus82
Admin
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Re: Mißverständnis oder Streit wegen Gier??

Beitrag von tidus82 »

Hab die links mal korrigiert :-)
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imker
praktischer Schuldnerberater
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Registriert: 4. Okt 2018, 10:48

Re: Mißverständnis oder Streit wegen Gier??

Beitrag von imker »

Danke fürs korrigieren - es (die Unzufriedenheit mit den Verwaltern) trifft halt nicht nur die IK- sondern auch die IN-Verfahren
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imker
praktischer Schuldnerberater
Reaktionen: 79
Beiträge: 1102
Registriert: 4. Okt 2018, 10:48

Re: Mißverständnis oder Streit wegen Gier??

Beitrag von imker »

Das Hauen und Stechen geht in der Branche und ganz besonders in Hamburg wohl weiter und ein Insolvenzverwalter - ehemaliger Insolvenzrichter - hält nicht viel von der fachlichen und betriebswirtschaftlichen Qualität der Mehrheit der bestellten Insolvenzverwalter. Er scheint auch festgestellt zu haben, dass zu viele der bestellten Verwalter zu viel an sich denken
siehe hier
https://www.brandeins.de/magazine/brand ... erbe-hilfe

hatte ich so noch nie gelesen
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Witwe Bolte
Guru
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Re: Mißverständnis oder Streit wegen Gier??

Beitrag von Witwe Bolte »

Nowayout hat geschrieben: 19. Nov 2020, 09:30 ...
Ich meine mit 800 € Insolvenzmasse pro Monat ist A doch damit bestimmt ein Premiumkunde, den der Insolvenzverwalter nicht verlieren möchte.
,,,
Mal kurz rechnen: 800 x 72 = 57.600.

Aus dem Artikel in BrandEins vom April 2008:
" ...
Auf der anderen Seite wundert sich der Krefelder Insolvenzverwalter Wilhelm Klaas, "dass die Gerichte auf echte Kontrollen verzichten, obwohl ich regelmäßig Treuhandgelder zwischen 60 und 100 Millionen Euro verwalte. Man vertraut mir eben." Er findet: Das ist zu wenig.

Die meisten Gerichte kontrollieren nicht einmal, welche Beträge während des Verfahrens von den Insolvenzkonten abfließen - wohin auch immer.
..."

60 - 100 Millionen.
@Nowayout: ... da sind wohl eher die 'Premiumkunden' ...

Danke, imker, für Deine Links, auch wenn sie schon was älter sind, ist der Inhalt doch immer noch aktuell, fürchte ich, denn die Mühlen der Justiz mahlen langsam.

So werden immer noch zu viele Betriebe zerschlagen ("verwertet") und Arbeitsplätze vernichtet, anstatt sie zu erhalten, wie es die InsO (seit 1999!) vorsieht, weil es für den IV lukrativer ist und die IVs so gut wie nicht kontrolliert werden.

Ihr Schuldnerberater habt ja eher mit den IK-Verfahren zu tun, aber ein Blick über den Tellerrrand (zu den IN-Verfahren) zwecks Horizonterweiterung kann ja nicht schaden.
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gurami
Wissender
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Re: Mißverständnis oder Streit wegen Gier??

Beitrag von gurami »

Auch wenn 800 Euro nicht mit Millionenbeträgen mithalten können so wäre das für einen der Anwälte die kurz vor "selber im Arsch " stehen, möglicherweise die Rettung.
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Peter68
Wissender
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Re: Mißverständnis oder Streit wegen Gier??

Beitrag von Peter68 »

Braucht man eigentlich was besonderes um Insolvenzverwalter zu werden? Ausser einer Zulassung als Anwalt natürlich.
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Witwe Bolte
Guru
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Registriert: 23. Feb 2019, 07:29

Re: Mißverständnis oder Streit wegen Gier??

Beitrag von Witwe Bolte »

Zitat:
Bildungsvoraussetzungen

Eine berufliche Ausbildung zum Insolvenzverwalter gibt es nicht. Jedoch werden regelmäßig Rechtsanwälte mit Schwerpunkt Insolvenzrecht, Betriebswirte, Steuerberater und Wirtschaftsprüfer mit den Aufgaben des Insolvenzverwalters betraut. Der Zugang zum Amt des Insolvenzverwalters ist nicht klar geregelt. Die Auswahl des Insolvenzverwalters obliegt dem zuständigen Insolvenzrichter. Zum Insolvenzverwalter sollen nur geeignete Personen bestellt werden. Darüber, wie sich der Richter einen Überblick über den in Frage kommenden Personenkreis verschafft, wer also als Insolvenzverwalter in Betracht kommen kann, wenn die regelmäßig in kurzer Zeit zu treffende Entscheidung ansteht, enthält das Gesetz keine Regelung.

Da bei einigen Insolvenzgerichten sogenannte geschlossene Listen geführt wurden, also regelmäßig die gleichen Personen als Insolvenzverwalter bestellt wurden, haben sich Bewerber, die nicht berücksichtigt wurden, mit der Verfassungsbeschwerde gegen diese Praxis gewandt. Das Bundesverfassungsgericht hat daraufhin Regeln für die Bestellung des Insolvenzverwalters aufgestellt.[1]

In einer weiteren Entscheidung vom 23. Mai 2006 hat das Bundesverfassungsgericht entschieden, dass es sich bei der Tätigkeit des Insolvenzverwalters um einen eigenständigen Beruf handelt.[2]
Zitat Ende, s.
https://de.wikipedia.org/wiki/Insolvenzverwalter

@gurami
Stimmt. Zumal es wohl immer weniger Verfahren und immer mehr IV-Kandidaten gibt.
Ich kenne min. zwei Anwälte, die in einem "Arbeitszimmer" in der eigenen Wohnung/Haus praktizieren und keine Angestellten haben, sprich: Kaum Betriebskosten.
Dann reichen 57k erstmal.
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