Buntes Pottpüree an Fragen zur PI

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Witwe Bolte
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Re: Buntes Pottpüree an Fragen zur PI

Beitrag von Witwe Bolte »

oh imker ... ich versteh kein Wort von Deiner Antwort, ist das kisbekisch?
Oder sind das Interna zwischen Euch ? Kennst Du Singha ?

Meine Antwort auf Deine Frage, Singha, würde etwa so lauten:
Meiner Meinung nach müsstest Du die 143,00 Euro für Dezember nicht mehr überweisen,
bestenfalls 4,77 € (=143 ./. 30 für den 1.12.).

Aber ich bin ja keine Professionelle ...
Wie wäre es, wenn Du einfach mal Deinen Treuhänder fragst ?
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imker
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Re: Buntes Pottpüree an Fragen zur PI

Beitrag von imker »

Sigha ist in Thailand das von Deutschen KnowHowTrägern dort gebraute Bier, das übersetzt wohl Bären (Bräu) heißen müsste

mein Kram stammt aus meiner Zeit des Arbeitens dort und heißt nichts anderes als vielen Dank (für die freundliche Vorstellung im Forum)
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Witwe Bolte
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Re: Buntes Pottpüree an Fragen zur PI

Beitrag von Witwe Bolte »

Danke für Deine Erklärung, imker, ich meinte aber auch das hier:
imker hat geschrieben: 24. Nov 2020, 17:05 ...
was wurde vereinbart? und wieso erfasst die Abtretung nicht die Rente? FEHLT etwas der Zusammenrechnungsbeschluß???
Wie "was wurde vereinbart" ?? Zwischen wem ???
Wieso glaubst Du, dass die Abtretung die Rente nicht erfassen würde ?
(warum sollte singha jetzt sonst monatlich 143 € überweisen ? )

"FEHLT etwas der Zusammenrechnungsbeschluß???" = nixversteh.

ICH habe Singhas Frage so verstanden, dass es bis 2019 nix zum Abtreten gab,
aber seit 2019 gibt es jetzt eine gute Rente, von der monatlich 143,00 Euro an den TH gezahlt werden.
Und die Frage war ja klar: Müssen die 143 auch noch für den GANZEN Dezember gezahlt werden, obwohl die sechs Jahre am 1.12.2020 um sind.
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imker
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Re: Buntes Pottpüree an Fragen zur PI

Beitrag von imker »

@ MrsRob
Ist das für Dich normal oder hast Du das überlesen:

Ab 01.Dezember2019 musste ich aber auf Grund einer viel höheren Rente 143 Euro monatlich auf das Anderkonto überweisen .

da werde ich imer wieder hellhörig und frage nach oder findest Du das unauffällig??

gezahlt werden muss nur etwas, wenn es eine wirksame Vereinbarung gibt.
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Witwe Bolte
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Re: Buntes Pottpüree an Fragen zur PI

Beitrag von Witwe Bolte »

Ich habe keine Ahnung, ob das "auffällig" oder "unauffällig" ist
(wie gesagt, ich bin keine professionelle ... *smile*).

"Normal" überweist doch der Arbeitgeber, was pfändbar ist, an den IV/TH, richtig ?
Es sei denn, der IV/TH verzichtet darauf, den AG zu informieren, und der Insolaner überweist selbst.
Vielleicht ist das hier bei Singha und der Rente analog ?
(Vielleicht kommt die Rente aus Thailand ?)
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Singha
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Re: Buntes Pottpüree an Fragen zur PI

Beitrag von Singha »

So, erst einmal Mrs. Rob danke für deine Antwort die mir auch plausibel erscheint.
Zu Imker , am Anfang der Inso habe ich eine Rente unterhalb der Pfändungsgrenze bekommen und musste deshalb auch nichts auf das Anderkonto überweisen , seit Anfang Dezember 2019 habe ich aber meine volle BG Unfallversicherung bekommen die ich mir mal zur Hälfte habe auszahlen lassen und somit war ich 143 Euro über den Pfändungssatz. Und bei einer Insolvenz gibt es keine Vereinbarung wieviel gezahlt werden muss , es gilt die Pfändungstabelle auch wird in den seltensten Fällen beim Rententräger gepfändet sondern man muss selbst auf das Anderkonto überweisen . Wenn man noch arbeitet sieht das aber wohl anders aus , da kann man eventuell mit dem IV oder Treuhänder ausmachen ob man selbst überweist oder gepfändet wird.
Zu Niknamen :ja du hast Recht es ist eine Thailändische Biermarke (Singha = Löwe) und ich habe von 2000 bis 2006 dort gelebt aber nicht gearbeitet .
Mit dem Treuhänder habe ich in der ganzen Inso nicht einmal gesprochen , ich habe ihn nicht gebohrt und er hat mich auch in Ruhe gelassen, ich habe nur bei Rentenerhöhungen die neuen Bescheide geschickt und er bzw. seine Sekretärin hat bestätigt das er sie erhalten hat . Laut meiner Recherche endet die Abtretungserklärung taggenau zum Ende der 6 Jahre auch wenn das Gericht erst später die Restschuldbefreiung erteilt . Werde dann am 01.12.2020 nichts überweisen und dann wird er sich wohl melden falls er meint ich müsste noch etwas für Dezember zahlen.
Also noch mal Danke .
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imker
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Re: Buntes Pottpüree an Fragen zur PI

Beitrag von imker »

dass man selbst überweisen muss sieht die InsO gerade nicht vor
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Witwe Bolte
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Re: Buntes Pottpüree an Fragen zur PI

Beitrag von Witwe Bolte »

@ Singha
Ich würde die 4,77 Euro für den 1.12. noch überweisen - nicht, dass es deswegen nachher noch heißt, Du hättest Deine "Obliegenheiten" nicht erfüllt und deswegen gibt es keine RSB.

@imker
wie sagte schon der gute alte Johann Wolfgang von ...
"Grau ist alle Theorie und grün ist das Leben."
Oder so ähnlich.

Wie lange bist Du schon Schuldnerberater und wie viele Rentner waren bisher
unter Deinen "Kunden" (und davon dann auch noch solche BG-Spezialfälle ?
Hier gehts ja nicht um die RAR = Regelaltersrente ... ) ?

Aber mach Dir deswegen keinen Kopp, man kann ja nicht alles wissen.
Frau auch nicht.

(Aber wie lange ein Insolaner zahlen muß, sprich: wie lange die Abtretungspflicht läuft, dass sollte ein "Professioneller" eigentlich schon wissen. Und das war ja Singhas Eingangsfrage.)
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Witwe Bolte
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Re: Buntes Pottpüree an Fragen zur PI

Beitrag von Witwe Bolte »

imker hat geschrieben: 24. Nov 2020, 23:17 dass man selbst überweisen muss sieht die InsO gerade nicht vor
Die Deutsche Rentenversicherung sieht das offensichtlich selbst auch nicht vor, siehe
Zitat:
"Pfändung, Abtretung, Aufrechnung von Renten 20/85
Das Insolvenzverfahren
Durch die Insolvenzordnung (InsO) wird auch für Personen, die keine selbstständige Tätigkeit ausüben, ein spezieller, stark vereinfachter Verbraucherkonkurs eingeführt, über den ein Treuhänder wacht. Hier besteht für die insolvent gewordene Person die Möglichkeit einer Restschuldbefreiung unter bestimmten Voraussetzungen.Ein Sozialleistungsempfänger, gegen den ein Insolvenzverfahren eröffnet wird, unterliegt mit seinem ganzen Vermögen, das ihm zurzeit der Eröffnung des Insolvenzverfahrens gehört und auch dem Vermögen, das er während des Insolvenzverfahrens erwirbt, der Zwangsvoll- streckung (§§ 35, 36 InsO). Dazu gehören auch Sozialleistungsansprüche, aber nur soweit sie auch pfändbar sind. Sobald der vom Insolvenzgericht bestellte Insolvenzverwalter beim Rentenversicherungsträger seine Ansprüche geltend macht, ist nur an ihn zu leisten. Das bedeutet, dass der pfändbare Teil z. B. einer Altersrente nur noch an den Insolvenzverwalter und nicht mehr an den Rentenberechtigten zu zahlen ist. Letzterer erhält nur noch den unpfändbaren Teil. Insoweit wirkt die Zustellung der Bekanntmachung der Verfügungs- beschränkung gem. § 23 InsO an den Rentenversicherungsträger (der ja seinerseits Schuldner des verschuldeten Rentenbeziehers ist) wie die Zustellung eines Pfändungs- und Über- weisungsbeschlusses."
Zitat Ende, siehe hier:
https://www.deutsche-rentenversicherung ... recht.html

Es scheint bei Singha also ein ganz spezieller Spezialfall zu sein. ;)
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Singha
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Re: Buntes Pottpüree an Fragen zur PI

Beitrag von Singha »

Ich hatte wie gesagt vorher nur eine Rente im Pfändungsfreien Bereich gehabt und somit wurde nicht gepfändet. Erst als die 2. te BG Rente sich erhöhte und ich dem Treuhänder die Erhöhung mitgeteilt hatte ,teilte er mir mit das icg den Pfändungsbetrag selbst auf das Anderkonto überweisen solle.
Noch zur Info an Mrs.Rob . BG Unfallrenten sind nicht pfändbar werden aber beim Gesamteinkommen dazu gerechnet. Hätte ich also nur die BG Unfallrente , hätte ich gar nichts abführen brauchen .
Ich habe jetzt mal zur Sicherheit 4,77 auf das Anderkonto überwiesen , weil die Abtretungspflicht ja Heute endet .
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