Hallo und guten Tag,
war bisher im Schuldnerforum stiller leser,da ich jetzt
mal auch eine Frage habe ich mich hier angemeldet.
Habe ein Guthaben aus der Betriebs und Heizkostenabrechnung,nun möchte eine bekannte
Anwältin das Guthaben Pfänden.
Ist dieses überhaupt möglich, da meine Ehefrau ja mit Mieterin ist und ich der Meinung bin, das
ihr zumindestens die hälfte ausbezahlt werden müsste. Da sie mit meinen Schulden nichts zu tun hat.
Liege ich damit richtig?
Danke schon mal im vorraus
Gruß der berliner3
Guthaben Betriebskostenabrechnung
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Re: Guthaben Betriebskostenabrechnung
Hi berliner3,
gute Frage, hast du schonmal bei dem Thema "Guthaben Betriebskostenabrechnung" geschaut?
gute Frage, hast du schonmal bei dem Thema "Guthaben Betriebskostenabrechnung" geschaut?
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- praktischer Schuldnerberater
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Re: Guthaben Betriebskostenabrechnung
Willkommen und so...
Deine Frau kann aber jetzt die Hälfte der gepfändeten Forderung von Dir fordern. Klingt provokant, ich weiß - aber genau so ist es vom Prinzip her gedacht.
Eine weitere Möglichkeit bestünde in einer Drittwiderspruchsklage gegen den pfändenden Gläubiger. Wenn Deine Frau nachweisen kann, dass die Zahlungen ganz oder vorrangig von ihr geleistet wurden. Das dürfte m.E. bei Nebenkosten allerdings wahrscheinlich schwierig werden. Allerdings bin ich was solche Dinge betrifft auch ehrlich gesagt nicht optimal im Bilde.
Weiterhin bestünde die Möglichkeit die Pfändungsmaßnahme komplett unschädlich zu machen, wenn ihr Leistungen nach dem SGB II bezieht. Wenn dem so sein sollte, gib doch bitte einen entsprechenden Hinweis und ich gehe da näher ins Detail.
Weiterhin kann ich nur empfehlen in der aktuellen Situation die Vorauszahlungen von nun an in einer Weise zu leisten, dass möglichst kein Guthaben dabei rauskommt bis das Überschuldungsproblem gelöst ist.
Nein, damit liegt Du grundsätzlich leider nicht richtig. Ihr haftet gesamtschuldnerisch für das Mietverhältnis. Der Vermieter hat also überhaupt keine andere Wahl, als das gesamte Guthaben in die Pfändungsmaßnahme einzubeziehen.
Deine Frau kann aber jetzt die Hälfte der gepfändeten Forderung von Dir fordern. Klingt provokant, ich weiß - aber genau so ist es vom Prinzip her gedacht.
Eine weitere Möglichkeit bestünde in einer Drittwiderspruchsklage gegen den pfändenden Gläubiger. Wenn Deine Frau nachweisen kann, dass die Zahlungen ganz oder vorrangig von ihr geleistet wurden. Das dürfte m.E. bei Nebenkosten allerdings wahrscheinlich schwierig werden. Allerdings bin ich was solche Dinge betrifft auch ehrlich gesagt nicht optimal im Bilde.
Weiterhin bestünde die Möglichkeit die Pfändungsmaßnahme komplett unschädlich zu machen, wenn ihr Leistungen nach dem SGB II bezieht. Wenn dem so sein sollte, gib doch bitte einen entsprechenden Hinweis und ich gehe da näher ins Detail.
Weiterhin kann ich nur empfehlen in der aktuellen Situation die Vorauszahlungen von nun an in einer Weise zu leisten, dass möglichst kein Guthaben dabei rauskommt bis das Überschuldungsproblem gelöst ist.
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Re: Guthaben Betriebskostenabrechnung
Danke für die schnelle Antwort,allerdings beziehe ich seit etlichen
Jahren kein Einkommen und keine Sozialleistungen.
Es wird alles vom Einkommen meiner Frau bezahlt.
Wir sind seit 25 Jahren Mieter der Wohnung und bisher war das nie ein Thema.
Neue Verwaltung seit 2017 und nun soll gepfändet werden!
Bisher wurde das Guthaben immer mit der Miete verrechnet. Jetzt das erste mal kommt es zu einer
Auszahlung.
Gruß
Jahren kein Einkommen und keine Sozialleistungen.
Es wird alles vom Einkommen meiner Frau bezahlt.
Wir sind seit 25 Jahren Mieter der Wohnung und bisher war das nie ein Thema.
Neue Verwaltung seit 2017 und nun soll gepfändet werden!
Bisher wurde das Guthaben immer mit der Miete verrechnet. Jetzt das erste mal kommt es zu einer
Auszahlung.
Gruß
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- praktischer Schuldnerberater
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Re: Guthaben Betriebskostenabrechnung
Das liegt vermutlich daran, dass es erst jetzt zu einer Pfändungsaßnahme beim Vermieter kam.
Ansonsten: Wie gesagt, es ist nicht ganz mein Kernbereich. Aber wenn Deine Frau Alleinverdienerin ist und das Geld stets nachweislich von ihrem Konto kam, kann man da u.U. mit einer Drittwiderspruchsklage etwas erreichen.
Zumindest habe ich im Zusammenhang mit Mietkaution soetwas mal mitbekommen.
Vielleicht kann da ja jemand der sich in dem Bereich sicherer fühlt noch etwas genaueres zu sagen wie bei soetwas ggf. die Chancen stünden.
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Re: Guthaben Betriebskostenabrechnung
@caffery: fühlen: vielleicht, sein: auch nicht viel anders
@berliner3:
Aus § 709 BGB und BGH VIII ZR 263/09 - dort unter Ziffer 3. zur Gesamtgläubigerschaft - scheint es so zu sein, dass man gegen die Pfändung mit Aussicht auf Erfolg angehen kann.
Zur Begründung kann man lesen, dass wegen der gesamtschuldnerischen Bindung der einzelne Mieter nicht die Auszahlung des Guthabens an sich allein verlangen kann, weil die Rückzahlungsverpflichtung des Vermieters nur allen Mietern gegenüber erfüllt werden kann.
Das führt dazu, dass eine Pfändung des nur einem Mieter zustehenden Anspruchs nicht möglich ist, den gibt es gegenüber dem Vermieter nicht. Gepfändet werden können sollte (wow!wow!..) nur der Auseinandersetzungsanspruch des schuldenden Mieters gegen den nichtschuldenden Mitmieter an dem gesamten Auszahlungsguthaben.
Denn ein Mieter kann nur die Auszahlung des Guthabens an alle Mieter verlangen.
Was anderes kann ein Dritter nicht pfänden....
Aber willst Du das allein machen oder mit einem unmotivierten Fachjuristen über die Gebühren streiten...der Gegner ersetzt nur gesetzliche Gebühren - vielleicht macht das ein Jurist eines Mietervereins mit....und mit dem Vermieter hat das m.E. nicht zu tun.
Billige Version: Vermieter ansprechen, auf das rechtliche Problem hinweisen und anregen, dass der Betrag hinterlegt wird....da lässt es sich leichter vor Ort klagen. Und::: Schulden mal bereinigen, das wird jetzt wohl jedes Jahr (mit Frau Dr. W...aus Wuppertal passieren....
Tippfehler nehme ich heute nicht zurück...
@berliner3:
Aus § 709 BGB und BGH VIII ZR 263/09 - dort unter Ziffer 3. zur Gesamtgläubigerschaft - scheint es so zu sein, dass man gegen die Pfändung mit Aussicht auf Erfolg angehen kann.
Zur Begründung kann man lesen, dass wegen der gesamtschuldnerischen Bindung der einzelne Mieter nicht die Auszahlung des Guthabens an sich allein verlangen kann, weil die Rückzahlungsverpflichtung des Vermieters nur allen Mietern gegenüber erfüllt werden kann.
Das führt dazu, dass eine Pfändung des nur einem Mieter zustehenden Anspruchs nicht möglich ist, den gibt es gegenüber dem Vermieter nicht. Gepfändet werden können sollte (wow!wow!..) nur der Auseinandersetzungsanspruch des schuldenden Mieters gegen den nichtschuldenden Mitmieter an dem gesamten Auszahlungsguthaben.
Denn ein Mieter kann nur die Auszahlung des Guthabens an alle Mieter verlangen.
Was anderes kann ein Dritter nicht pfänden....
Aber willst Du das allein machen oder mit einem unmotivierten Fachjuristen über die Gebühren streiten...der Gegner ersetzt nur gesetzliche Gebühren - vielleicht macht das ein Jurist eines Mietervereins mit....und mit dem Vermieter hat das m.E. nicht zu tun.
Billige Version: Vermieter ansprechen, auf das rechtliche Problem hinweisen und anregen, dass der Betrag hinterlegt wird....da lässt es sich leichter vor Ort klagen. Und::: Schulden mal bereinigen, das wird jetzt wohl jedes Jahr (mit Frau Dr. W...aus Wuppertal passieren....
Tippfehler nehme ich heute nicht zurück...
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Re: Guthaben Betriebskostenabrechnung
Danke euch,
Die Verwaltung hat mir gerade per mail mitgeteilt,das Guthaben ist
am Freitag auf dem Konto meiner Frau überwiesen wurden.
In Zukunft wird für alle Mieter eventuelles Guthaben wieder mit der Miete verrechnet.
Eine Pfändung ist somit ausgeschlossen.
Mal sehen was die Gute Frau W..... mir mitteilt.
Gruß und vielen Dank für die Hilfe
berliner3
Die Verwaltung hat mir gerade per mail mitgeteilt,das Guthaben ist
am Freitag auf dem Konto meiner Frau überwiesen wurden.
In Zukunft wird für alle Mieter eventuelles Guthaben wieder mit der Miete verrechnet.
Eine Pfändung ist somit ausgeschlossen.
Mal sehen was die Gute Frau W..... mir mitteilt.
Gruß und vielen Dank für die Hilfe
berliner3
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Re: Guthaben Betriebskostenabrechnung
die Reaktion der Verwaltung zeigt m.E., dass die die Pfändung für ins Leere gegangen ansehen und ein Problem erledigt haben
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