Fragen zur Nachtragsverteilung

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Joschy_E.
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Fragen zur Nachtragsverteilung

Beitrag von Joschy_E. »

Hallo zusammen, ich habe die nachfolgenden Fragen jetzt sehr intensiv recherchiert, aber leider keine plausible Antwort gefunden, deshalb hoffe ich auf Euer Schwarmwissen:

Mein Insolvenzverfahren ist am 10. Februar 2016 eröffnet worden.
Insolvenzverwalter hat entsprechend Finanzamt, Bausparkasse (Riester), Vermieter etc informiert.
Das Insolvenzverfahren ist am 23. Mai 2018 gem § 200 InsO aufgehoben worden.
Mit der Aufhebung des Verfahrens ist keine Nachtragsverteilung nach § 203 InsO angeordnet worden, obwohl der Insolvenzverwalter dies im Hinblick auf Einkommenssteuererstattungen angeregt hat.
Nach der Aufhebung des Verfahrens habe ich meine Steuererklärung abgegeben - und die Erstattung ist an den Insolvenzverwalter ausgekehrt worden.
Nachfrage beim Finanzamt, warum sie an den Insolvenzverwalter ausgekehrt haben trotz Aufhebung des Verfahrens ergab folgendes: Uns liegt die Abtretungserklärung vor und dann leisten wir an den Insolvenzverwalter.
Deutlich nach der Auskehrung an den Insolvenzverwalter wurde nunmehr die Nachtragsverteilung der Einkommenssteuererstattung angeordnet.
Mein Hinweis an das Insolvenzgericht im Rahmen der sofortigen Beschwerde, dass die Anordnung der Nachtragsverteilung "ex Nunc" erfolgt, wurde sinngemäß wie folgt beantwortet: Ja, da haben Sie recht, aber der Treuhänder hat die Kohle ja schon vereinnahmt, also kann er sie auch verteilen.

Jetzt meine eigentliche Frage: Muß der Treuhänder bzw. der Insolvenzverwalter dann, wenn keine Nachtragsverteilung angeordnet wird, nicht eigentlich die Institutionen, die er über die Eröffnung der Insolvenz informiert hat, auch darüber informieren, dass das Insolvenzverfahren aufgehoben wurde und der Schuldner wieder über sein Vermögen selber verfügen darf?
Und wenn er darüber informieren muss, quasi die Abtretungserklärung für kraftlos erklären muss, darf mir dann aus seinem Nichthandeln ein Nachteil entstehen? Die Bausparkasse hat er indes vermutlich auch nicht informiert, denn mein Jahresauszug kam jetzt per Post vom Treuhänder und nicht von der Bausparkasse.
Und schließlich, wenn er das Finanzamt hätte informieren müssen, wird hier nicht - auch vom Insolvenzgericht - quasi Rechtsbeugung betrieben?

Ich hoffe ich habe mich verständlich ausgedrückt und freue mich auf Antworten - vielleicht hat ja auch jemand einen Link zu einem Urteil...

Herzliche Grüße - Joschy
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Re: Fragen zur Nachtragsverteilung

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Hi Joschy_E.,

gute Frage, hast du schonmal bei dem Thema "Fragen zur Nachtragsverteilung" geschaut?
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imker
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Re: Fragen zur Nachtragsverteilung

Beitrag von imker »

"Leider" soll die Nachtragsverteilung auch noch rückwirkend angeordnet und dann praktiziert werden können. So scheint das der BGH zu sehen: Beschluss des BGH vom 27.04.2017, Az.: IX ZB 93/16.

Es sollte daher geklärt werden, ob die Nachtragsverteilung angeordnet wurde - wenn nicht: FA auf Auszahlung verklagen und hoffen, dass eine nachträgliche Nachtragsverteilung nicht mehr wirksam angeordnet werden kann, weil jetzt ja nach der Zahlung an den IV/TH dessen möglicher Anspruch erfüllt wurde und kein Anspruch (der "Masse"), sondern nur noch Dein Anspruch wegen der fehlenden Anordnung einer Nachtragsverteilung besteht. Da wird aber wohl erst Klarheit beim BFH óder BGH erreicht werden können.

Was da zur Abtretungserklärung gesagt oder geschrieben wird, verstehe ich nicht - ich halte es für dummes Zeug. Mit der Abtretungserklärung werden keine Steuererstattungsansprüche abgetreten und die Erklärung wirkt für die Zeit nach Aufhebung des Verfahrens.

Der Insolvenzverwalter ist nicht verpflichtet, die aufhebung des Verfahrens allen beteiligten Personen mitzuteilen. Das macht das Gericht durch die Veröffentlichung des Beschlusses unter Insolvenzbekanntmachungen.

Was hat denn dazu geführt, dass die angeregte Nachtragsverteilung nicht angeordnet wurde?? Da sollte die Insolvenzakte mal Seite für Seite bis zum Zeitpunkt der Erstattungdurchgesehen werden.
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Joschy_E.
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Re: Fragen zur Nachtragsverteilung

Beitrag von Joschy_E. »

Hallo Imker, danke für die schnelle Antwort - ich finde für die Kohle die der IV einsteckt hat der herzlich wenig Pflichten...und wird augenscheinlich auch herzlich wenig kontrolliert bei dem was er tut und nicht tut... Letztlich wurde mein Verfahren erst nach 2 Jahren und 3 Monaten aufgehoben und hat dem Insolvenzverwalter dadurch ein nettes Sümmchen eingebracht. Wenn der überall dort, wo aufgrund der Abtretungserklärung Geld fliesst die Verfahren in die Länge zieht dann ist das die Lizenz zum Gelddrucken...
Ich hatte allerdings bei Einreichung der Steuerunterlagen beim Finanzamt darauf hingewiesen, dass das Verfahren aufgehoben wurde und aufgrund dessen hat das Finanzamt inzwischen sowohl an den TH als auch an mich die Erstattung ausgekehrt - ich hab den Betrag jetzt mal geparkt falls das Finanzamt das Geld zurückhaben will... dann kann ich mich ja immer noch zanken...

Herzliche Grüße - Joschy
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imker
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Re: Fragen zur Nachtragsverteilung

Beitrag von imker »

und hat der IV im Jahr der Eröffnung den gesamten Erstattungsbetrag erhalten oder gab es nichts....
so wie ich das kenne entsteht der Erstattungsanspruch nicht kontinuierlich Monat für Monat mit einer möglichen Zuvielzahlung, sondern am Jahresultimo, wenn dann in der Folge auch ein Antrag gestellt wird, wird er auch mal ausgezahlt.

Evt lohnt es sich, da intensiv zu forschen - aber wenn Du anteilig etwas bekommen hast, würde ich nicht mehr als zwei Brief an das FA daraiuf verwenden - um welchen Betrag geht es Dir?
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Joschy_E.
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Re: Fragen zur Nachtragsverteilung

Beitrag von Joschy_E. »

Der IV hat im Eröffnungsjahr die volle Erstattung bekommen - und im 2. Jahr der Insolvenz auch - und nun auch den im 3. Jahr - knapp 600 Euro jeweils - ich werde jetzt jedenfalls meine Beschwerde zurückziehen um nicht zu riskieren, dass dieser Vorgang die vorzeitige RSB verzögert...
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