Ich grüße euch,
ich habe seit 01.10. eine Kontopfändung und eine Pfändung meines Arbeitseinkommens von gleichem Gläubiger bezüglich der gleichen Forderung.
Ich bekomme 1860€ Netto ausgezahlt und zahle für 2 Kinder Unterhalt. Vom Arbeitseinkommen werden 40€ direkt an den Gläubiger überwiesen. Ich habe ein P-Konto mit dem Freibetrag für 2 Unterhaltsverplichtete 1798€. Alles darüber wird gepfändet.
Jetzt habe ich zum 01.12. einen Nebenjob angefangen, der mir ca. 500€ Netto dazu bringt. In Vorraussicht habe ich bereits am 01.12. beim Vollstreckungsgericht eine Anhebung des Freibetrags beantragt. Zum 02.01. habe ich bereits 500€ aus diesem Arbeitsverhältnis überwiesen bekommen, der nun auf dem Auskehrungskonto liegt und nach 4 Wochen dem Gläubiger überwiesen wird.
Auf Nachfrage beim Vollstreckungsgericht sagte man mir, der Antrag ist nach wie vor im Bearbeitungsstatus.
Lauf Pfändungstabelle müsste ich ja dann nur 240€ als Pfändbaren Betrag zahlen (1900€ + 500€ = 2400€).
Der Nebenjob macht mir wirklich Spaß aber fordert mich auch körperlich.
Weiß jemand von euch wie ich diesen Antrag beschleunigen könnte ohne das ich gleich beim Amtsgericht auf dem Kieker stehe ? Würde ich mich strafbar machen, wenn ich das Geld aus dem Nebenjob auf ein anderes Konto überweisen lassen würde ?
Ich danke euch schonmal
Erhöhung des Pfändungsfreien Betrages bei Kontopfändung und Nebenjob
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Re: Erhöhung des Pfändungsfreien Betrages bei Kontopfändung und Nebenjob
Hi Peerer,
gute Frage, hast du schonmal bei dem Thema "Erhöhung des Pfändungsfreien Betrages bei Kontopfändung und Nebenjob" geschaut?
gute Frage, hast du schonmal bei dem Thema "Erhöhung des Pfändungsfreien Betrages bei Kontopfändung und Nebenjob" geschaut?
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Re: Erhöhung des Pfändungsfreien Betrages bei Kontopfändung und Nebenjob
Hallo Peerer!
Du solltest die Aussetzung der Vollstreckung bis zur Entscheidung des Gerichts beantragen. In diesem Falle wird die Bank vom Gericht angewiesen nichts auszukehren bis das Gericht seinen Beschluss abgesenft hat.
Normalerweise sollte der genannte Passus ein Standardsatz in dem Antrag auf Vollstreckungsschutz an das Gericht sein. Sollte dieser nicht Teil Deines Antrags gewesen sein, solltest Du dies nachholen.
Du solltest die Aussetzung der Vollstreckung bis zur Entscheidung des Gerichts beantragen. In diesem Falle wird die Bank vom Gericht angewiesen nichts auszukehren bis das Gericht seinen Beschluss abgesenft hat.
Normalerweise sollte der genannte Passus ein Standardsatz in dem Antrag auf Vollstreckungsschutz an das Gericht sein. Sollte dieser nicht Teil Deines Antrags gewesen sein, solltest Du dies nachholen.
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Re: Erhöhung des Pfändungsfreien Betrages bei Kontopfändung und Nebenjob
Bereits ohne den Nebenjob wird dir über die Kombi (Lohn- und Kontopfändung) zu viel weggepfändet. Auf deinem Konto werden ja nur die unpfändbaren Lohnanteile (immer davon ausgehend das Arbeitgeber richtig gerechnet hat) gutgeschrieben. Durch die Kontopfändung werden dir nochmals 62,00 € weggepfändet.
Nach § 288 Abs. 1 StGB ist es strafbar, wenn jemand bei einer drohenden Zwangsvollstreckung Bestandteile seines Vermögens beiseite schafft oder veräußert. Die Überweisung auf das Konto eines Dritten könnte diesen Tatbestand ggf. erfüllen.
Haben Sie, neben der Möglichkeit das Gericht zum Bearbeitungstand Ihres Antrages anzumahnen, mal darüber nachgedacht zur Überbrückung eine zweites Konto anzulegen und das Einkommen aus dem Nebenjob übergangsweise, bis zur Entscheidung des Gerichtes, dorthin zu transferieren? Es würde das übliche Hase und Igel Spiel zwischen Schuldner und Gläubiger stattfinden. Der Gläubiger müsste erst einmal herausbekommen das sie einen Nebenjob und ein neues Konto haben. Man könnte sich, wenn der Arbeitgeber mitgeht, das Geld in bar auszahlen lassen. Man könnte beim Hauptarbeitgeber die Barauszahlung eines Vorschusses beantragen um die Höhe der Gutschrift auf dem P-Konto zu senken. Es gibt viele kreative Möglichkeiten .....
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Re: Erhöhung des Pfändungsfreien Betrages bei Kontopfändung und Nebenjob
Wenn der Nebenjob tatsächlich erst nach Abgabe der VA begonnen hat, wäre es klüger gewesen das Geld von vornherein auf ein anderes Konto überweisen zu lassen bzw., falls möglich, bar auszahlen zu lassen. Das wäre auch zumindest bis zur nächsten VA keine strafbare Vollstreckungsvereitlung.
Solange wie kein Gläubiger einen Zusammenrechnungsbeschluß herbeiführt, sind von den 500 Euro im Rahmen einer Lohnpfändung im übrigen exakt 0 Euro pfändbar.
Solange wie kein Gläubiger einen Zusammenrechnungsbeschluß herbeiführt, sind von den 500 Euro im Rahmen einer Lohnpfändung im übrigen exakt 0 Euro pfändbar.
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Re: Erhöhung des Pfändungsfreien Betrages bei Kontopfändung und Nebenjob
Hallo!
ich danke euch erst einmal für die Ratschläge. Ich habe es beim Gericht eingereicht. Heute hatte ich einen Beschluss im Briefkasten, dass die Drittschuldner beachten soll, dass bei der Berechnung des pfändbaren Betrages die Mehrarbeit zur Hälfte pfändugsfrei ist. Aber das hat glaube ich jetzt nicht mit der Erhöhung des pfändbaren Betrages auf dem Konto zu tun oder ?
LG
Peerer
ich danke euch erst einmal für die Ratschläge. Ich habe es beim Gericht eingereicht. Heute hatte ich einen Beschluss im Briefkasten, dass die Drittschuldner beachten soll, dass bei der Berechnung des pfändbaren Betrages die Mehrarbeit zur Hälfte pfändugsfrei ist. Aber das hat glaube ich jetzt nicht mit der Erhöhung des pfändbaren Betrages auf dem Konto zu tun oder ?
LG
Peerer
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