
VbuH nach Beendigung
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Re: VbuH nach Beendigung
nee, nicht ganz aneinander vorbei, ich hatte das nur etwas missverständlich ausgedrückt... Ist aber genau das, was ich meinte, also entspannt 

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Re: VbuH nach Beendigung
Wäre ja auch schlimm, wenn wegen einer VbuH das komplette Verfahren für die Tonne wäre. 

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Re: VbuH nach Beendigung
definitiv, ja. Aber traust du sowas unseren Gesetzverfassern inklusive Inkassolobby wirklich nicht zu?
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Re: VbuH nach Beendigung
Hallo zusammen!
Sorry, dass ich nochmal lästig werde
Ich schwanke gerade mit mir selber, ob ich pro aktiv um eine Zahlungsaufstellung bitten soll oder lieber noch abwarte. Ich will dieses Damoklesschwert eigentlich nur noch loswerden, bevor das nächste Mal völlig unnötig der Gerichtsvollzieher vor der Tür steht, weil die Geldeintreiber des schwedischen Möbelhauses völlig überzogene Maßnahmen in die Welt zimmern bevor sie mich zur Zahlung auffordern.
Mit dem Weihnachtsgeld, welches Ende November gezahlt wird, bin ich definitiv safe.
Bitte um Ratschläge und Meinungen! Danke!
Sorry, dass ich nochmal lästig werde

Ich schwanke gerade mit mir selber, ob ich pro aktiv um eine Zahlungsaufstellung bitten soll oder lieber noch abwarte. Ich will dieses Damoklesschwert eigentlich nur noch loswerden, bevor das nächste Mal völlig unnötig der Gerichtsvollzieher vor der Tür steht, weil die Geldeintreiber des schwedischen Möbelhauses völlig überzogene Maßnahmen in die Welt zimmern bevor sie mich zur Zahlung auffordern.
Mit dem Weihnachtsgeld, welches Ende November gezahlt wird, bin ich definitiv safe.
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- praktischer Schuldnerberater
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Re: VbuH nach Beendigung
Ich würde wohl an Deiner Stelle einfach mal ganz schnöde um eine Forderungsaufstellung bitten und ggf. bereits falls möglich die vollständige Zahlung nach Prüfung ankündigen. Die Aufstellung würde ich mit den Zahlen vergleichen, welche Dir zur Verfügung stehen - festgestellte Forderungshöhe + Zinsen - Verteilungssummen und dann entsprechend und ggf. unzweideutig zweckgebunden zahlen.
Natürlich kann es theoretisch sein, dass man mit der Anfrage bereits eine Vollstreckung auslöst - das Risiko beim Nichtstun und warten bis die was machen, würde ich bei der Geschichte aber höher vermuten.
PS: Hach, es tut schon weh sowas zu lesen und von einem Gläubiger der sich so verhält nun nur noch kapitulieren zu können, nachdem das Kind längst im Brunnen ersoffen ist.
Glücklicherweise habe ich ja bereits mehrfach erwähnt, dass der Rückzug der Einwände gegen das vbuh Attribut hier sehr wahrscheinlich ein Fehler war;)
Natürlich kann es theoretisch sein, dass man mit der Anfrage bereits eine Vollstreckung auslöst - das Risiko beim Nichtstun und warten bis die was machen, würde ich bei der Geschichte aber höher vermuten.
PS: Hach, es tut schon weh sowas zu lesen und von einem Gläubiger der sich so verhält nun nur noch kapitulieren zu können, nachdem das Kind längst im Brunnen ersoffen ist.
Glücklicherweise habe ich ja bereits mehrfach erwähnt, dass der Rückzug der Einwände gegen das vbuh Attribut hier sehr wahrscheinlich ein Fehler war;)
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Re: VbuH nach Beendigung
Ja, lieber Caffery, mir tut das auch in der Seele weh, jetzt in den sauren Apfel beißen zu müssen. Aber genauso oft wie du habe ich wohl schon erwähnt, dass ich viele Entscheidungen treffen musste, ohne einen kompetenten Rat einholen zu können (das Forum war mir zu diesem Zeitpunkt noch nicht bekannt).
Meine Überlegung war, in meine Anfrage klipp und klar reinzuschreiben, dass etwaige Kosten für eine Zwangsvollstreckung meinerseits nicht übernommen werden, da ich ja gewillt bin zu zahlen und jetzt nur noch wissen muss, wie viel dieser Verein noch bekommt.
Meine Überlegung war, in meine Anfrage klipp und klar reinzuschreiben, dass etwaige Kosten für eine Zwangsvollstreckung meinerseits nicht übernommen werden, da ich ja gewillt bin zu zahlen und jetzt nur noch wissen muss, wie viel dieser Verein noch bekommt.
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- praktischer Schuldnerberater
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Re: VbuH nach Beendigung
Kannst Du machen. Ich würde die Schadensminderungspflicht aber sehr eindeutig so auslegen, dass sie das ohnehin müssten wenn sie trotz ausdrücklichem Zahlungswillen vollstrecken nur weil Du zuvor den genauen Betrag erfragen wolltest.
Meiner Erfahrung nach wird die Chance nicht unbedingt kleiner, dass Inkassobuden Dinge tun die sie eigentlich nicht sollten wenn Schuldner ihnen zuvor auf die Nase binden, dass sie es nicht dürften.
Meiner Erfahrung nach wird die Chance nicht unbedingt kleiner, dass Inkassobuden Dinge tun die sie eigentlich nicht sollten wenn Schuldner ihnen zuvor auf die Nase binden, dass sie es nicht dürften.
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Re: VbuH nach Beendigung
Kurze Zwischeninfo: heute hatte ich Post von der Inkassobude in der Post, hat sich wohl mit meinem Schreiben überschnitten.
Also, die Inkassobude des schwedischen Möbelhauses scheint zumindest bei der Vollstreckung nach erteilter RSB human zu sein und hat mir eine Forderungsaufstellung mit Zahlungsziel zugeschickt sowie die Möglichkeit einer Ratenzahlung angeboten.
Forderung fällt niedriger aus als ich befürchtet hab, ergo alles paletti
Also, die Inkassobude des schwedischen Möbelhauses scheint zumindest bei der Vollstreckung nach erteilter RSB human zu sein und hat mir eine Forderungsaufstellung mit Zahlungsziel zugeschickt sowie die Möglichkeit einer Ratenzahlung angeboten.
Forderung fällt niedriger aus als ich befürchtet hab, ergo alles paletti
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Re: VbuH nach Beendigung
Naja, drei Monate nach erteilter RSB dem Gerichtsvollzieher die Tür öffnen seh ich jetzt nicht als erstrebenswertere Alternative.
Alles andere haben wir ja schon mehrfach platt getreten. Ändern kann ich‘s jetzt so und so nicht mehr, weshalb sich darüber ärgern auch keinen Sinn hat
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