Sonn-Feiertags, Nachtzuschläge Pfändbar?

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S.Nitschke
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Re: Sonn-Feiertags, Nachtzuschläge Pfändbar?

Beitrag von S.Nitschke »

Mrsunshine hat geschrieben: 21. Jan 2019, 12:11
Aber ist das nicht egal ob zusammen gewohnt oder eben nicht?!
Wird ja eh als eine Unterhaltspflichtige Person angesehen?!
Sorry, es ist nicht egal.

Der Arbeitgeber ist nach Zustellung des Pfüb verpflichtet, die pfändbaren Lohnbestandteile an den Gläubiger auszukehren. Die Höhe des pfändbaren Betrags ist abhängig vom Einkommen und der Anzahl der Personen, denen der Arbeitnehmer Unterhalt leistet (§ 850c ZPO). Der Arbeitgeber sollte, um Haftungsrisiken zu vermeiden, genau ermitteln, ob und wenn ja wie Unterhaltsverpflichtungen bestehen und ob der Arbeitnehmer den Unterhaltsverpflichtungen nachkommt. Dafür benötigt er Ihre Angaben.

Die Ehefrau gilt immer als unterhaltsberechtigt. Das gilt auch für die Kinder des Arbeitnehmers die in seinem Haushalt leben.

Bei Geschiedenen, Getrenntlebenden und Kindern außerhalb des Haushaltes sollte der Arbeitgeber den Arbeitnehmer fragen, ob und für wie viele Personen er Unterhalt bezahlt. Zu berücksichtigen sind nur gesetzliche Unterhaltspflichten. Entscheidend ist dabei nicht, gegenüber wie vielen Personen der Arbeitnehmer gesetzlich unterhaltsverpflichtet ist, sondern an wie viele er tatsächlich Unterhalt leistet. Der Arbeitgeber darf sich dabei auf die Angaben des Arbeitnehmers verlassen, sofern er nicht sichere Anhaltspunkte für die Unrichtigkeit dieser Angaben hat (BAG, Urteil 26.11.1986, Az: 4 AZR 786/85; DB 1987, 794). Zu Beweiszwecken sollten Arbeitgeber von seinem Arbeitnehmer eine schriftliche Erklärung verlangen.
Mrsunshine hat geschrieben: 21. Jan 2019, 12:11 Ist echt mega viel arbeit, für 5 Jahre die Kontoauszüge ausdrucken etc.😐
Echt jetzt?
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Mrsunshine
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Re: Sonn-Feiertags, Nachtzuschläge Pfändbar?

Beitrag von Mrsunshine »

Danke für den ausführlichen Post.

Ich schliesse zusammen:

Wohnt das Kind im gleichen Haushalt, muss man keinen Bar Unterhalt zahlen, trotzdem wird es berücksichtigt.

Wohnt das Kind nicht im gleichen Haushalt, wird es nur berücksichtigt, wenn man tatsächlich Unterhalt zahlt, zahlt man keinen, wirds auch nicht berücksichtigt.

So is richtig,ja?! :)

Nur noch eine Frage (sorry :D )

Sie schreiben:

Die Ehefrau gilt immer als unterhaltsberechtigt. Das gilt auch für die Kinder des Arbeitnehmers die in seinem Haushalt leben. 

Was ist aber, wenn es nicht sein ( mein Haushalt) ist?
Es ist ja nicht MEINE Wohnung, sondern ich wohne als Untermieter.
Zusammen wohnen wir aber.
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Mrsunshine
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Re: Sonn-Feiertags, Nachtzuschläge Pfändbar?

Beitrag von Mrsunshine »

Noch eine Sache, mein Kind hatte den zweit Wohnsitz immer bei mir, reicht das auch schon aus?
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Mrsunshine
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Re: Sonn-Feiertags, Nachtzuschläge Pfändbar?

Beitrag von Mrsunshine »

Also immer noch keine Antwort nach fast ein und einen halben Monat.
Es wird immer gesagt, man wartet selbst gespannt auf Antwort da dass Thema selbst sehr interessiert.

Aber warum dauert das solange? Wird mir jedenfalls nicht gesagt was sie unternommen haben.
Auch nicht auf welche Antwort sie von wo erwarten.
Ich habe mehrere Theorien.
Vielleicht wurde mein TH angeschrieben und gibt keine Antwort.Oder es wurde selbst ein Anwalt eingeschaltet.
Aber was dauert da solange, habt ihr Ideen?

Gang zum Betriebsrat wird nichts bringen,erstens stecken alle unter einer Decke, zweitens kennt der sich eh nicht mit irgendwelchen BgB Paragraphen aus, noch weniger kann er Zahlungen anweisen.
Bleibt wohl nur noch der Gang zum Anwalt, dass der mir ein Schrieb aufsetzt.
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Mrsunshine
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Re: Sonn-Feiertags, Nachtzuschläge Pfändbar?

Beitrag von Mrsunshine »

Hallo Leute!

Also ich möchte gern schreiben wie das nun ausging.

AG berücksichtigt nun die Zuschläge.
AG hat für drei Monate nachgezahlt.
Ich wollte ja für 3 Jahre eine Nachzahlung.

Natürlich geht das nicht...weil:

Leider kommt meine Firma jetzt mit einer Tariflichen Ausschlussfrist von 3 Monaten.
So ein Mist!

Niemand hier hat etwas von einer Ausschlussfrist geschrieben.
Ihr wisst doch immer soviel , hatte das wirklich niemand auf dem Schirm?

Das ist auch nichts seltenes.
Ich habe gelesen das fast alle Firmen so eine Klausel im Arbeitsvertrag haben um sich abzusichern.
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FinLaure
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Re: Sonn-Feiertags, Nachtzuschläge Pfändbar?

Beitrag von FinLaure »

Du, hier sind keine Arbeitsrechtler und Rechtsberatung im Internet ist auch nicht zulässig. Von daher: Nein, es hatte offenbar niemand auf dem Schirm, ich für meinen Teil höre zu ersten Mal davon.

Jetzt also mit Vorwürfen zu kommen, obwohl Du ja in der Lage warst, Dich auch selber schlau zu machen, finde ich ein wenig....seltsam.
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Käsebrot
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Re: Sonn-Feiertags, Nachtzuschläge Pfändbar?

Beitrag von Käsebrot »

Hallo,

ich hab mich jetzt nicht durch alle Beiträge hier durchgeforstet. Allerdings hat man als Arbeitnehmer - ungeachtet einer PI o. ä. - auch gewisse Pflichten. Man sollte sich zumindest ein bisschen mit den Voraussetzungen auskennen, unter denen man arbeitet. Jetzt rum zu heulen, man hätte von einer Ausschlussfrist nichts gewusst lässt mich nur den Kopf schütteln. Ein Blick in den angewandten Tarifvertrag hätte das Rätsel gelöst ohne dem Forum nun Vorwürfe machen zu müssen.

Ich gehe mal ganz stark davon aus, dass die meisten in diesem Forum, die sich beruflich mit Insolvenzen beschäftigen, das hauptberuflich machen. Die müssen dann nicht noch zusätzlich ihr Wissen in einem Forum verbreiten, sondern könnten sich nach Feierabend auch ganz genüsslich mit nem Bier auf die Couch setzen und sich gepflegt am Allerwertesten lecken lassen.
Das solltest du dir einfach mal vor Augen führen: wir alle Insolaner würden ordentlich im Dunkeln tappen, würde sich nicht eine Handvoll Profis bereit erklären, einen Teil ihrer Freizeit in so einem Forum so verbringen. Da dürfen Antworten auch mal dauern. Oder es weiß grad niemand was dazu, weil der Wissende gerade eben nicht greifbar ist.
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caffery
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Re: Sonn-Feiertags, Nachtzuschläge Pfändbar?

Beitrag von caffery »

Tjo, bei so viel Dankbarkeit wird mir wirklich ganz warm ums Herz.

Ganz nebenbei ist es wohl, da ja niemand hier Deinen Arbeits- bzw. Tarifvertrag kennen kann, unmöglich auf den "angemahnten" Umstand genauer hinzuweisen als z.b. S.Nitschke es hier getan hat:
S.Nitschke hat geschrieben: 4. Jan 2019, 07:50 "Wer Lohn- und Gehaltsansprüche geltend machen will, darf damit nicht zu lange warten. Denn auch sie können verjähren und verfallen. Darum sollte man die Fristen kennen. Lohnforderungen verjähren regulär gemäß § 195 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) nach drei Jahren. ---->Anderes kann aber im Arbeitsvertrag oder Tarifvertrag geregelt sein.<----"


gugge hier:

https://www.anwalt.de/rechtstipps/gehal ... 23230.html
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FinLaure
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Re: Sonn-Feiertags, Nachtzuschläge Pfändbar?

Beitrag von FinLaure »

Na dann wäre das ja auch geklärt...ich bekomme grad ein Schleudertrauma vom Kopfschütteln :?
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Mrsunshine
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Re: Sonn-Feiertags, Nachtzuschläge Pfändbar?

Beitrag von Mrsunshine »

Hehe ich wusste, dieser eine Satz und alle werden wach gerüttelt hier und der Shitstorm wird losgehen.

Nicht alles gleich Böse nehmen..war nämlich nich böse gemeint.

Wundern mich trotzdem das einige davon noch nie gehört haben.
Ist wohl in fast jedem Tarifvertrag so geregelt.

Und ja ...nächstes mal bitte besser helfen 😅😅😅😅
Scherz 😅😅😅
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