Restschuldbefreiung nach 3 Jahren wohl in absehbarer Zeit standard...
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- Fortgeschrittener
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- Wohnort: Essen
Re: Restschuldbefreiung nach 3 Jahren wohl in absehbarer Zeit standard...
Würde mich auch sehr interessieren, besonders das Thema Speicherfristen.
Da ich in absehbarer zeit eine neue Unterkunft suchen werde wäre das doch eine erhebliche Erleichterung bei der suche.
Da ich in absehbarer zeit eine neue Unterkunft suchen werde wäre das doch eine erhebliche Erleichterung bei der suche.
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Weiter, immer weiter
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- praktischer Schuldnerberater
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Re: Restschuldbefreiung nach 3 Jahren wohl in absehbarer Zeit standard...
Nein
Tu es nicht.
Weiß grad keiner.
Abgesehen von ganz wenigen und ganz bestimmten Ausnahmefällen sollte gewartet werden. Das ist so ziemlich die einhellige Empfehlung sämtlicher Dachverbände der Beratungsbranche die ich kenne.
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Re: Restschuldbefreiung nach 3 Jahren wohl in absehbarer Zeit standard...
kleinen Moment bitte, bin gerade im Keller, die Glaskugel ist beim Putzen die Treppe runtergefallen.......
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- Neuankömmling
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Re: Restschuldbefreiung nach 3 Jahren wohl in absehbarer Zeit standard...
Gibt es vielleicht einen neuen Termin wann wieder darüber beraten/beschlossen wird?
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- praktischer Schuldnerberater
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Re: Restschuldbefreiung nach 3 Jahren wohl in absehbarer Zeit standard...
Nein. Hier die letzte "Wasserstandsmeldung" der Berater-Fachverbände von vorgestern zu dem Thema:
"Der Gesetzentwurf der Bundesregierung zur weiteren Verkürzung des
Restschuldbefreiungsverfahrens steht weiterhin zur Entscheidung aus ( 19/21981).
Auf der Tagesordnungsliste ist auch diese Woche die Änderung weder im Bundestag noch im Rechtsausschuss Thema, so dass eine kurzfristige Entscheidung nicht zu erwarten ist."
Im Westen nix Neues...
"Der Gesetzentwurf der Bundesregierung zur weiteren Verkürzung des
Restschuldbefreiungsverfahrens steht weiterhin zur Entscheidung aus ( 19/21981).
Auf der Tagesordnungsliste ist auch diese Woche die Änderung weder im Bundestag noch im Rechtsausschuss Thema, so dass eine kurzfristige Entscheidung nicht zu erwarten ist."
Im Westen nix Neues...
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Re: Restschuldbefreiung nach 3 Jahren wohl in absehbarer Zeit standard...
ja, das ist schon ein unangenehmes Warten...
ich schau inzwischen auch auf die geplanten Themen/Tagesordnungspunkte des Bundestages..und da ist viel zu lesen, aber von diesem Thema bisher nichts
das geht irgendwie über "Sitzungswochen Bundestag" und dann die Themen oder Tagesordnung durchscrollen
ich schau inzwischen auch auf die geplanten Themen/Tagesordnungspunkte des Bundestages..und da ist viel zu lesen, aber von diesem Thema bisher nichts
das geht irgendwie über "Sitzungswochen Bundestag" und dann die Themen oder Tagesordnung durchscrollen
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Re: Restschuldbefreiung nach 3 Jahren wohl in absehbarer Zeit standard...
wird unser Weihnachtsgeschenk. also nach Corona.
2022.
:/
2022.
:/
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- praktischer Schuldnerberater
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Re: Restschuldbefreiung nach 3 Jahren wohl in absehbarer Zeit standard...
... auch in dieser Woche steht das Thema nicht auf der Tagesordnungsliste des Bundestages. Ich könnte jetzt etliche mehr oder weniger "lustige" Beispiele von Themen nennen die in der kommenden Woche scheinbar wichtiger sind.
Aber lassen wir das...
Ach komm was solls;)
- Beratung des Antrags der Fraktionen der CDU/CSU und SPD
Für den Erhalt des Vertrags über den Offenen Himmel eintreten
(da geht es um millitärische Beobachtungsflüge)
- Zweite und dritte Beratung des von der
Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines
Gesetzes zur Verschiebung des Zensus in das Jahr 2022
(da gehts um eine erneute Volkszählung)
– zu dem Antrag der FDP
Keine Diskriminierung von Motorradfahrern
(Es geht hier scheinbar wirklich einfach nur um beleidigte Motorradfahrer)
- unzählige Anträge der AfD über mehrere Stunden täglich zum Ausstieg aus allerhand Verträgen und etlichem Weiteren von denen sowieso jeder weiß, dass alles abgelehnt wird.
... und hier mein Favorit. Eine ganze Stunde wird gesprochen über:
Beratung der Unterrichtung durch die Enquete Kommission Künstliche Intelligenz
(Hier geht es um den zukünftigen Einfluss der Künstlichen Intelligenz (KI) auf unser (Zusammen-)Leben, die deutsche Wirtschaft und die zukünftige Arbeitswelt.)
Man muss halt Prioritäten setzen...
PS: Der in der Beraterpraxis als äußerst weise geltende RA Henning aus dem wunderschönen Dortmund lässt in seinem Newsletter gestern Abend verlauten, dass er als Grund für die Verzögerung intensive Diskussionen der beiden Regierungsparteien zu drei wesentlichen Streitpunkten vermutet. Speicherfrist RSB-Merkmal 1 oder 3 Jahre, Versagungsgrund Neuverschuldung von Amts wegen, sowie Befristung des ganzen Kladderadatsches bis 2025 werden als Streitpunkte genannt.
Laut Henning sei eigentlich für den 06.11. die zweite und dritte Lesung im Bundestag "beabsichtigt" gewesen. Diese findet aber unter Hinweis auf das Fehlen des Themas in den Tagesordnungspunkten (siehe oben) scheinbar nicht statt.
Er schließt mit der konkreten Abwortung: "Insolvenzanträge sollten vor diesem Hintergrund von Schuldnern, die ein dreijäriges Verfahren möchten, weiterhin nicht gestellt werden."
Aber lassen wir das...
Ach komm was solls;)
- Beratung des Antrags der Fraktionen der CDU/CSU und SPD
Für den Erhalt des Vertrags über den Offenen Himmel eintreten
(da geht es um millitärische Beobachtungsflüge)
- Zweite und dritte Beratung des von der
Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines
Gesetzes zur Verschiebung des Zensus in das Jahr 2022
(da gehts um eine erneute Volkszählung)
– zu dem Antrag der FDP
Keine Diskriminierung von Motorradfahrern
(Es geht hier scheinbar wirklich einfach nur um beleidigte Motorradfahrer)
- unzählige Anträge der AfD über mehrere Stunden täglich zum Ausstieg aus allerhand Verträgen und etlichem Weiteren von denen sowieso jeder weiß, dass alles abgelehnt wird.
... und hier mein Favorit. Eine ganze Stunde wird gesprochen über:
Beratung der Unterrichtung durch die Enquete Kommission Künstliche Intelligenz
(Hier geht es um den zukünftigen Einfluss der Künstlichen Intelligenz (KI) auf unser (Zusammen-)Leben, die deutsche Wirtschaft und die zukünftige Arbeitswelt.)
Man muss halt Prioritäten setzen...
PS: Der in der Beraterpraxis als äußerst weise geltende RA Henning aus dem wunderschönen Dortmund lässt in seinem Newsletter gestern Abend verlauten, dass er als Grund für die Verzögerung intensive Diskussionen der beiden Regierungsparteien zu drei wesentlichen Streitpunkten vermutet. Speicherfrist RSB-Merkmal 1 oder 3 Jahre, Versagungsgrund Neuverschuldung von Amts wegen, sowie Befristung des ganzen Kladderadatsches bis 2025 werden als Streitpunkte genannt.
Laut Henning sei eigentlich für den 06.11. die zweite und dritte Lesung im Bundestag "beabsichtigt" gewesen. Diese findet aber unter Hinweis auf das Fehlen des Themas in den Tagesordnungspunkten (siehe oben) scheinbar nicht statt.
Er schließt mit der konkreten Abwortung: "Insolvenzanträge sollten vor diesem Hintergrund von Schuldnern, die ein dreijäriges Verfahren möchten, weiterhin nicht gestellt werden."
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Re: Restschuldbefreiung nach 3 Jahren wohl in absehbarer Zeit standard...
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"Es ist nicht möglich, den Tod eines Steuerpflichtigen als dauernde Berufsunfähigkeit im Sinne von § 16 Abs. 1 Satz 3 EStG zu werten und demgemäß den erhöhten Freibetrag abzuziehen." (Bundessteuerblatt), rezitiert
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- praktischer Schuldnerberater
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- Registriert: 13. Aug 2018, 20:45
Re: Restschuldbefreiung nach 3 Jahren wohl in absehbarer Zeit standard...
Das stimmt leider nicht - da geht es um was anderes.Toni hat geschrieben: ↑11. Nov 2020, 12:52 https://www.bundestag.de/dokumente/text ... etz-804206
am Mittwoch, 18.11.2020 geht es weiter
Der Gesetzentwurf zur weiteren Verkürzung des Restschuldbefreiungsverfahrens ( 19/21981) steht auch in der kommenden Woche NICHT auf der Tagesordnungsliste des Bundestags.
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