Ich grüße euch,
bei mir steht wohl bald eine eidesstattliche Erklärung über mein Einkommen und mein Vermögen an, da ich meine Schulden nicht bezahlen kann. Bald darauf wird wohl auch die erste Kontopfändung kommen. Ich habe mich darauf vorbereitet.
Bei mir ist es so, dass ich nur 100 KM von der österreichischen Grenze entfernt wohne und überlegt habe, nach der Erklärung dort ein Konto zu eröffnen um so Pfändungen zu entgehen. Laut Infos braucht man dazu nur einen gültigen Personalausweis. Mein AG würde auch das Gehalt in ein EU Land zahlen, dass wäre kein Problem.
Ich wollte mal fragen, wie eure Einschätzung dazu ist oder Ihr vielleicht sogar Erfahrungen habt. Mit meinem Einkommen bewegt sich bei ca. 2000€ monatlich und wäre über dem Pfändbaren Betrag.
LG
Ein Konto in Österreich eröffnen um Pfändungen zu entgehen?
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Re: Ein Konto in Österreich eröffnen um Pfändungen zu entgehen?
Hi Kassandra,
gute Frage, hast du schonmal bei dem Thema "Ein Konto in Österreich eröffnen um Pfändungen zu entgehen?" geschaut?
gute Frage, hast du schonmal bei dem Thema "Ein Konto in Österreich eröffnen um Pfändungen zu entgehen?" geschaut?
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- praktischer Schuldnerberater
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- Beiträge: 2589
- Registriert: 13. Aug 2018, 20:45
Re: Ein Konto in Österreich eröffnen um Pfändungen zu entgehen?
Hallo und herzlich Willkommen.
Ich hoffe du nimmst mir das nicht übel aber ich weiß wirklich nicht, wie ich das anders formulieren soll:
Deine Idee ist aus etlichen Gründen Unsinn.
Ich hoffe du nimmst mir das nicht übel aber ich weiß wirklich nicht, wie ich das anders formulieren soll:
Deine Idee ist aus etlichen Gründen Unsinn.
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Re: Ein Konto in Österreich eröffnen um Pfändungen zu entgehen?
Hallo Kassandra,
Du würdest also in der eidesstattlichen Versicherung dein Gehalt nicht angeben? Oder deinen Arbeitgeber verschweigen?
Das macht absolut keinen Sinn - vielmehr solltest du vielleicht das als Anlass sehen die Schulden in Angriff zu nehmen?
Du würdest also in der eidesstattlichen Versicherung dein Gehalt nicht angeben? Oder deinen Arbeitgeber verschweigen?
Das macht absolut keinen Sinn - vielmehr solltest du vielleicht das als Anlass sehen die Schulden in Angriff zu nehmen?
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Re: Ein Konto in Österreich eröffnen um Pfändungen zu entgehen?
stimmt, der Arbeitgeber ist das Problem... Wenn das Konto erst nach der eV eröffnet würde, wäre zumindest dieser Teil der Idee 'sauber'
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Re: Ein Konto in Österreich eröffnen um Pfändungen zu entgehen?
Erst einmal danke für eure Antworten. Ich habe versehentlich vergessen anzugeben, dass mein Arbeitsverhältnis befristet ist und im März 2021 endet. Ich weiß natürlich, dass ich mich strafbar mache, wenn ich in der e. E. meinen derzeitigen Arbeitgeber nicht angebe. Ich arbeite in einem Beruf, in dem ich trotz Corona schnell wieder eine Arbeit finde. Mein langfristiges Ziel ist auch die Private Insolvenz um mich von den Schulden zu befreien. Ich denke das eine EU Überweisung auch bei dem Neuen AG Kein Problem sein sollte.
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Re: Ein Konto in Österreich eröffnen um Pfändungen zu entgehen?
Kennst Du den § 156 StGB:
Falsche Versicherung an Eides Statt
Wer vor einer zur Abnahme einer Versicherung an Eides Statt zuständigen Behörde eine solche Versicherung falsch abgibt oder unter Berufung auf eine solche Versicherung falsch aussagt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
https://dejure.org/gesetze/StGB/156.html
Ich habe keine Ahnung, wie hoch das Risiko ist (es kommt vermutlich auch auf den Gläubiger an) - aber warum willst Du es überhaupt eingehen, wenn Dein Ziel ein Insolvenzverfahren mit Restschuldbefreiung ist?
Meines Erachtens ist es in D ein Leichtes, einen Arbeitgeber ausfindig zu machen
(z.B. via Sozialversicherung oder Finanzamt),
und wenn Du angibst, von Transferleistungen zu leben, will der GV Belege sehen.
Schulden machen ist in D nicht strafbar, deswegen:
Überleg es Dir gut, ob Du Dich wirklich strafbar machen willst.
Viel Glück!
Falsche Versicherung an Eides Statt
Wer vor einer zur Abnahme einer Versicherung an Eides Statt zuständigen Behörde eine solche Versicherung falsch abgibt oder unter Berufung auf eine solche Versicherung falsch aussagt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
https://dejure.org/gesetze/StGB/156.html
Ich habe keine Ahnung, wie hoch das Risiko ist (es kommt vermutlich auch auf den Gläubiger an) - aber warum willst Du es überhaupt eingehen, wenn Dein Ziel ein Insolvenzverfahren mit Restschuldbefreiung ist?
Meines Erachtens ist es in D ein Leichtes, einen Arbeitgeber ausfindig zu machen
(z.B. via Sozialversicherung oder Finanzamt),
und wenn Du angibst, von Transferleistungen zu leben, will der GV Belege sehen.
Schulden machen ist in D nicht strafbar, deswegen:
Überleg es Dir gut, ob Du Dich wirklich strafbar machen willst.
Viel Glück!
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Re: Ein Konto in Österreich eröffnen um Pfändungen zu entgehen?
ich glaub besser als MrsRob kann das hier kaum jemand erklären - Wenn doch dein Ziel ist die Restschuldbefreiung via Insolvenz zu erhalten, dann solltest du jetzt nicht noch mit irgendwelchen Mauscheleien anfangen - denn auch das könnte die Insolvenz eventuell gefährden und die Restschuldbefreiung am Ende versagen.
Geh zu einer Schuldnerberatung, sprich ganz offen und ehrlich mit denen und da wird sicher eine Lösung gefunden. Vielleicht sogar eine, die du überhaupt nicht bedacht hast. Lass da jemanden unabhängiges einfach mal ganzheitlich drüberschauen und dich beraten.
Geh zu einer Schuldnerberatung, sprich ganz offen und ehrlich mit denen und da wird sicher eine Lösung gefunden. Vielleicht sogar eine, die du überhaupt nicht bedacht hast. Lass da jemanden unabhängiges einfach mal ganzheitlich drüberschauen und dich beraten.
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Re: Ein Konto in Österreich eröffnen um Pfändungen zu entgehen?
Wenn es zu einer Vermögensauskunft/eidesstattlichen Versicherung kommt, sind nicht nur aktuelle Konten, sondern auch aktuelle Arbeitsgeber anzugeben.
Findet also eine Vollstreckung statt, wird der Gläubiger beim Arbeitgeber pfänden - oder soll auch der Arbeitgeber nach Östereich umziehen ?
Und nach meiner Bewertung macht man sich mit einer Kontoeröffnung im Ausland nicht strafbar, wenn man denn dieses Konto in der VAK und mE auch bei Steuererklärungen (Zusammenarbeit mit ausländischen Kreditinstituten ist mE dort die Frage) a n g i b t .
Schönen gerichtlchen Schuldenbereinigungsplan gestalten und sonst einen Insolvenzplan mal auf Bezahlbarkeit prüfen, aber ewig weglaiufen, macht müde Beine und die "Hunde" sind geschulter als Otto-Normalverbraucher.
Und auch dran denken: Nicht der gesamte Betrag über dem unpfändbaren Betrag ist beim Arbeitseinkommen pfänbar - bereite diesen Blick doch noch einmal sauber auf (Du schreibst mein Einkommen ist über dem pfändbaren Betrag..so ist die Tabelle und das Gesetz nicht aufgebaut).
Findet also eine Vollstreckung statt, wird der Gläubiger beim Arbeitgeber pfänden - oder soll auch der Arbeitgeber nach Östereich umziehen ?
Und nach meiner Bewertung macht man sich mit einer Kontoeröffnung im Ausland nicht strafbar, wenn man denn dieses Konto in der VAK und mE auch bei Steuererklärungen (Zusammenarbeit mit ausländischen Kreditinstituten ist mE dort die Frage) a n g i b t .
Schönen gerichtlchen Schuldenbereinigungsplan gestalten und sonst einen Insolvenzplan mal auf Bezahlbarkeit prüfen, aber ewig weglaiufen, macht müde Beine und die "Hunde" sind geschulter als Otto-Normalverbraucher.
Und auch dran denken: Nicht der gesamte Betrag über dem unpfändbaren Betrag ist beim Arbeitseinkommen pfänbar - bereite diesen Blick doch noch einmal sauber auf (Du schreibst mein Einkommen ist über dem pfändbaren Betrag..so ist die Tabelle und das Gesetz nicht aufgebaut).
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