Vielen Dank für deine Antwort caffery,
Eventuell gibt es einen weg und zwar wenn das Amtsgericht oder Vollstreckungsgericht sowas aufheben würde.
Oder halt die Gläubiger anschreiben die auf dem Pkonto sind und das die dann die Altpfändungen aufheben.
In meinem Fall sind es noch 3 Gläubiger mit Altpfändungen.
Blöde Situation mit dieser öffentlich rechtlichen Verstrickungen.
Änderung der gesetzlichen Grundlagen für das P-Konto
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- praktischer Schuldnerberater
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Re: Änderung der gesetzlichen Grundlagen für das P-Konto
Die Anschreiben an die Gläubiger kannst du dir schenken. Das wäre reine Porto, Ressourcen und Zeitverschwendung.
Du musst in der Tat die Aufhebung der Vollstreckungen beantragen. Ob der Antrag durchgeht, steht allerdings völlig in den Sternen. Dazu gibt es keine einheitliche Rechtsprechung und meines Wissens aktuell noch nicht einmal eine Tendenz/herrschende Rechtsmeinung.
Aber Versuch macht kluch. Stelle den Antrag, die Maßnahmen aufzuheben. Dabei kannst du dich ja auf eine Entscheidung beziehen, die schuldnerfreundlich ausgefallen ist. Etwa diese AG Essen, Beschluss vom 01.08.2018, Az. 163 IK 206/15 oder diese AG Göttingen, Beschluss. vom 26. 10. 2018, Az. 74 IK 155/18 GÖ.
Du musst in der Tat die Aufhebung der Vollstreckungen beantragen. Ob der Antrag durchgeht, steht allerdings völlig in den Sternen. Dazu gibt es keine einheitliche Rechtsprechung und meines Wissens aktuell noch nicht einmal eine Tendenz/herrschende Rechtsmeinung.
Aber Versuch macht kluch. Stelle den Antrag, die Maßnahmen aufzuheben. Dabei kannst du dich ja auf eine Entscheidung beziehen, die schuldnerfreundlich ausgefallen ist. Etwa diese AG Essen, Beschluss vom 01.08.2018, Az. 163 IK 206/15 oder diese AG Göttingen, Beschluss. vom 26. 10. 2018, Az. 74 IK 155/18 GÖ.
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Re: Änderung der gesetzlichen Grundlagen für das P-Konto
Dankeschön caffery für die Informationen.
Ich probiere es mal über den Weg den Du beschrieben hast und hoffe das es klappt.
Ich probiere es mal über den Weg den Du beschrieben hast und hoffe das es klappt.
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Re: Änderung der gesetzlichen Grundlagen für das P-Konto
Ich finde da leider nirgends, wer oder welche Partei die Änderung des §850c ZPO blockiert bzw. verhindert hat. Eigentlich war im Gesetzesentwurf vorgesehen, die Pfändungsfreigrenzen zukünftig jährlich und nicht mehr nur alle 2 Jahre anzupassen.
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- praktischer Schuldnerberater
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Re: Änderung der gesetzlichen Grundlagen für das P-Konto
Das hat niemand verhindert, schrub ich auch bereits.
Im PDF zu finden auf Seite 9 mittig.
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Re: Änderung der gesetzlichen Grundlagen für das P-Konto
Danke!
Dann bleibt ja jetzt nur noch zu hoffen, dass der Bundesrat das nicht alles noch blockiert.
Dann bleibt ja jetzt nur noch zu hoffen, dass der Bundesrat das nicht alles noch blockiert.
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