Wenn es ein P-Konto ist, dann gilt jedenfalls der Grundfreiberag von 1.178,59 Euro/Monat.
Darüber kann sie jeden Monat verfügen, egal, woher das Geld kommt, was da auf dem Konto eingeht
(ob Kindergeld oder Lohn oder ALG oder Rente oder aus selbständiger Arbeit usw).
Die Antwort ist also NEIN, die Bank sperrt das Geld nicht
(oder hat Deine Frau bei dieser Bank Schulden? Das klang nicht so).
Wenn es ein P-Konto ist, dann sollte man es zum Monatsende auch immer schön auf Null bringen
(also alles abheben) und nichts in den nächsten Monat übertragen.
Merke: Ein P-Konto ist kein Sparkonto.
Pfändungs und Überweisungsbeschluß
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Re: Pfändungs und Überweisungsbeschluß
Rede mit dem Vermieter und las das Guthaben mit der
Miete verrechnen,so kann es nicht gepfändet werden.Mache es schon Jahrelang so.
Gruß
Miete verrechnen,so kann es nicht gepfändet werden.Mache es schon Jahrelang so.
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