Ich melde mich, weil ich heute Post von meinem IV bekommen habe.
Wie soll ich sagen....es sind alle Kosten beglichen und ich kann, wenn ich dann aus dem Urlaub zurück bin, den Antrag auf Vorzeitige RSB stellen.
Mir ist aufgefallen, dass mein IV nun doch die komplette Masse als Berechnungsgrundlage für seine Kosten zugrunde legt.
Dies werde ich nun noch nicht beanstanden, sondern erst, wenn es soweit ist.
Das werde ich dann auch so machen.caffery hat geschrieben: ↑23. Sep 2020, 08:41
PS: Bis dahin werde ich nicht müde die Leute dazu zu motivieren gegen die Gebührenrechnung von Verwaltern vorzugehen die ihre Verfahren 2-3-4 Jahre offen lassen und dabei praktisch nur pfändbares EInkommen einsammeln. Legt Rechtsmittel gegen die Gebührenrechnung ein! Verlangt Abschläge! Die Gerichte prüfen das leider selten von sich aus. Im Normalfall muss der Schuldner sich aktiv zu seinem Recht verhelfen. Leider können sich alle Beteiligten in der Regel darauf verlassen, dass die Schuldner lieber nicht "aufmucken" wollen.
Für mein Dafürhalten sind diese zu hoch, da es hauptsächlich nur abgetretenes Einkommen gab. Die Steuererklärung habe ich nach Aufforderung meines IV selber erstellt und mit dem Verkauf der Wohnung hat er jetzt auch nicht so viel Arbeit gehabt.
Aber das ist nur mein persönliches Empfinden.
Und bis ich Einspruch dagegen einlegen kann, fließt noch viel Wasser den Neckar runter
Grüße