Erbschaft vor Privatinsolvenz

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caffery
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Re: Erbschaft vor Privatinsolvenz

Beitrag von caffery »

eskepropo hat geschrieben: 21. Sep 2020, 18:18 Ich hoffe aber, die Beratung schafft vllt. noch einen aussergerichtlichen Vergleich, denn aktuell weiss ja keiner der Gläubiger, woher dieses Geld stammt bzw. dass es Teil der Insolvenzmasse wäre.
Du meinst die Beratungsstelle soll die Gläubiger belügen? ;)

ich schrieb da bereits was zu. Die Nummer funktioniert nicht, wenn die anzubietende Summe ganz eindeutig und in Stein gemeißelt deinem Vermögen zuzuordnen ist.

Du kriegst frische 40000 Schleifen aus einem Erbe/Immobilienerlös. Offensichtlicher, nachweisbarer und persönlicher kann einem praktisch kein Vermögen zufließen.

Ich würde sowas mit meinem Briefkopf im Leben nicht tun. Dafür müsste ich ja den Gläubigern gegenüber so tun, als wärst du bettelarm und würdest dir 40 Riesen einfach nur von dritter Seite zum Zweck der Schuldenregulierung leihen. Das wäre ja nachweisbar gelogen...
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Witwe Bolte
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Re: Erbschaft vor Privatinsolvenz

Beitrag von Witwe Bolte »

caffery hat geschrieben: 21. Sep 2020, 18:56 ... Das wäre ja nachweisbar gelogen...
Das sehe ich so problematisch wie caffery.
Mit einem winzigkleinen (?) Unterschied ...
Das LÜGEN ist m.E. nicht so sehr das Problem ...
... aber das NACHWEISLICH.

Bring Dein Geld erstmal in Sicherheit vor den Gläubigern - und finde dann einen Weg,
wie Du aus dem 'Schlamassel' wieder rauskommst.
Ein Insolvenzverfahren (zum richtigen Zeitpunkt) ist ja nur EIN Weg.
Wer weiß ... vielleicht findest Du ja noch andere?

Das kommt ja auch sehr auf die sonstigen Rahmenbedingungen an.
Meine Meinung.
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