Inkasso und Zinsverjährung

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Padawan
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Inkasso und Zinsverjährung

Beitrag von Padawan »

Hallo zusammen,

nachdem ich sehr lange mitgelesen habe und viele Tips bekommen habe, brauche ich jetzt Eure Hilfe.

Ich habe noch Verbindlichkeiten aus ganz alten Sachen (ehem. Selbsständigkeit). Ich bin am Überlegen im neuen Jahr ggf. in die Privatinsolvenz zu gehen. Die öffentlichen Gläubiger (KK und FA) sind glücklicherweise komplett erledigt und es gibt noch einige Inkassoforderungen von div. Lieferanten, Handyverträgen, Banken, Versicherungen. Diese haben Titel von Anfang des Jahrtausends. Die Zinsen und Gebühren sind zumTeil höher als die Hauptforderungen.

1. Jetzt meine Frage zu der Verjährung von Zinsen. Wenn ich Anfang kommenden Jahres die Einrede der Verjährung einlege dann sollten doch üblicherweise alle Zinsen vor 2018 verjährt sein, ist das so?

2. In wie weit kann/wird die Verjährung durch diverse Vollstreckungsversuche verhindert ? In der Regel habe ich alle 2-3 Jahre meine EV abgegeben. Neue Titel für angelaufene Zinsen gibt es nicht.

3. Können Zinsen auf Vollstreckungstiteln inkludiert sein und damit nicht verjähren?

Ich bin über sachdienliche Hinweise sehr dankbar.

Viele Grüße
Padawan
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Re: Inkasso und Zinsverjährung

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Hi Padawan,

gute Frage, hast du schonmal bei dem Thema "Inkasso und Zinsverjährung" geschaut?
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caffery
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Re: Inkasso und Zinsverjährung

Beitrag von caffery »

Padawan hat geschrieben: 20. Sep 2020, 14:33
1. Jetzt meine Frage zu der Verjährung von Zinsen. Wenn ich Anfang kommenden Jahres die Einrede der Verjährung einlege dann sollten doch üblicherweise alle Zinsen vor 2018 verjährt sein, ist das so?
Ja
Padawan hat geschrieben: 20. Sep 2020, 14:33 2. In wie weit kann/wird die Verjährung durch diverse Vollstreckungsversuche verhindert ? In der Regel habe ich alle 2-3 Jahre meine EV abgegeben. Neue Titel für angelaufene Zinsen gibt es nicht.
Vollstreckungsmaßnahmen unterbrechen die Verjährung von Zinsen. Das beudeutet praktisch betrachet, dass bei so einer Maßnahme alles an Zinsen zurück bis Jahresanfang und zusätzlich 3 Jahre rückwärts vor der Verjährung "gerettet" wird.

Beispiel:

Titel vom 01.06.2003

Zwangsvollstreckung am 01.06.2010

Sonst keine weiteren verjährungsunterbrechenden Ereignisse.

In diesem Fall wären Stand heute folgende Zinsen (nach entsprechender Einrede) verjährt:

02.06.2003 bis 31.12.2006
und
02.06.2010 bis 31.12.2016

Die Verjährung der Zinsen zwischen dem 01.01.2007 und dem 01.06.2010 wurde durch die Vollstreckungsmaßnahme verhindert.
Die Zinsen ab dem 01.01.2017 sind Stand heute durch Zeitablauf noch nicht verjährt.
Padawan hat geschrieben: 20. Sep 2020, 14:33 3. Können Zinsen auf Vollstreckungstiteln inkludiert sein und damit nicht verjähren?
Ja, die Zinsen bis zur Tilulierung werden regelmäßig mit tituliert. In einem Vollstreckungsbescheid Zinsen für die Zukunft mit zu titulieren, bzw. mit dem Titel die Möglichkeit der Verjährung dieser auszuschließen ist nicht möglich.
Padawan hat geschrieben: 20. Sep 2020, 14:33
Ich habe noch Verbindlichkeiten aus ganz alten Sachen (ehem. Selbsständigkeit). Ich bin am Überlegen im neuen Jahr ggf. in die Privatinsolvenz zu gehen. Die öffentlichen Gläubiger (KK und FA) sind glücklicherweise komplett erledigt
Dazu seien mir bitte zwei Rückfragen gestattet.
1. Wenn du in die Insolvenz gehen willst - wozu genau machst du dir dann die Gedanken um mögliche Zinsverjährungen. Geh doch einfach zu einer Beratungsstelle, schildere deine Situation und lass einen Profi einschätzen was für dich Sinn machen würde.
2. Wenn du wie du schreibst ohnehin in die Privatinsolvenz willst - zu welchem Sinn und Zweck hast du dann vorher "glücklicherweise" Krankenkasse und Finanzamt als Gläubiger "erledigt" (woraus ich mal "abbezahlt" interptetiere)?
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Padawan
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Re: Inkasso und Zinsverjährung

Beitrag von Padawan »

Hallo Caffery,

erst einmal vielen Dank für dein Antwort.

Dazu noch eine Nachfrage: Wie sieht den der Nachweis einer Zwangsvollstreckung aus? Bei der Abgabe der EV beim örtlichen GV werden doch weitere ZV-Maßnahmen innerhalb von 24 Monaten in der Regel mit dem Verweis auf die EV abgewiesen. Wie oder wodurch weißt der Gläubiger die ZV-Maßnahme nach?

Zu deinen Rückfragen:

1. Als ehemaliger Gewerbetreibender stehen mir die Beratungsstellen nicht zur Verfügung und einen Anwalt werde ich zu gegebener Zeit einschalten. Wenn die ausstehenden Verbindlichkeiten durch Verjährung signifikant reduziert werden ist möglicherweise eine Privatinsolvenz nicht nötig.
2. Bei der KK und dem FA. war das Thema vubH dabei von daher ist dies nun vom Tisch (bezahlt).

Viele Grüße
Padawan
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caffery
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Re: Inkasso und Zinsverjährung

Beitrag von caffery »

Padawan hat geschrieben: 20. Sep 2020, 17:21 Wie oder wodurch weißt der Gläubiger die ZV-Maßnahme nach?
Manche Fragen habe auch ich mir noch nicht gestellt;) Ich sage mal: Durch nen PfÜB, VA-Protokoll - sowas eben.
Padawan hat geschrieben: 20. Sep 2020, 17:21 1. Als ehemaliger Gewerbetreibender stehen mir die Beratungsstellen nicht zur Verfügung und einen Anwalt werde ich zu gegebener Zeit einschalten.
Das stimmt so ohne Weiteres nicht. bzw. es stimmt nur dann, wenn es Verbindlichkeiten aus Arbeitsverhältnissen gegen dich gibt. Das scheint nicht (mehr) so zu sein, da du ja FA und KK als Gläubiger nicht (mehr) hast. Da blieben ja fast nur ausstehende Lohnzahlungen von ehemaligen Mitarbeitern.
... oder wenn du 20 oder mehr Gläubiger hast. Wenn dem aber so sein sollte, würde ich mich ernsthaft fragen wie sinnvoll eine Regulierung ohne InsO wäre.
Padawan hat geschrieben: 20. Sep 2020, 17:21 2. Bei der KK und dem FA. war das Thema vubH dabei von daher ist dies nun vom Tisch (bezahlt).
Na dann... wenn dem wirklich so war.

Die Nachfragen haben den Hintergrund, dass ich dich hier gerne davon abhalten würde deine Gläubiger einmal alle durch ggf. ungelenkes Tun in Eigenregie einmal auf links zu drehen bevor du sie einem Profi für ggf. einen außergerichtlichen Einigungsversuch übergibst.
Ich denke dabei an Fälle die ich häufiger mal habe. Wenn Leute zu mir kommen, die ihre Gläubiger vorher alle frisch mit Eigenbemühungen durchgekaut haben
- Einzelne abbezahlt
- andere angezahlt
- weitere mit erfolglosen Verhandlungen behelligt
- den Rest mit seinem eigenen rechtlichen Standpunkt vergrätzt

... dann hat man als Berater oft schon die Verhandlungsgrundlage verloren bevor man überhaupt angefangen hat;)
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Padawan
Neuankömmling
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Re: Inkasso und Zinsverjährung

Beitrag von Padawan »

Hallo Caffery,

vielen Dank für deine Hinweise. Bisher habe ich keine Versuche unternommen mit Inkassounternehmen Kontakt aufzunehmen und da gebe ich dir Recht ohne ganzheitliche Betrachtung und Risikoabschätzung wird hier nichts unternommen. Was nützt es eine (um Verjährung, Kosten berichtigte) Creditreform Forderung mit einem Vergleich zu erledigen, wenn noch 3 in der Warteschlage sind, blöd sind die auch nicht.

Dein letzter Punkt hat mich noch einmal nachdenken lassen und ich werde bevor ich in Aktion trete mir fachmännischen Rat holen.

Viele Grüße
Padawan
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