Hallo,
beginnt bei einem Mahnbescheid die 14 Tage Frist für den Widerspruch am Tag des Zugangs des Mahnbescheides oder am darauffolgenden Tag?
Beispiel:
Mahnbescheid zugegangen am Samstag 05. September 2020.
1. Bei Fristbeginn 05. September 2020 müßte der Widerspruch spätestens am 18. September 2020 bei Gericht eingehen?
2. Bei Fristbeginn 06. September 2020 würde die Frist am 19. September 2020 enden. Da der 19. September aber ein Samstag ist, würde ja der nächste Montag, also der 21. September 2020 der Tag des Fristendes sein?
Ist nun 1. oder 2. korrekt?
Berechnung Widerspruchsfrist Mahnbescheid
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Re: Berechnung Widerspruchsfrist Mahnbescheid
Hi DerKaiser,
gute Frage, hast du schonmal bei dem Thema "Berechnung Widerspruchsfrist Mahnbescheid" geschaut?
gute Frage, hast du schonmal bei dem Thema "Berechnung Widerspruchsfrist Mahnbescheid" geschaut?
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Re: Berechnung Widerspruchsfrist Mahnbescheid
Praktisch in solchen Fällen ist der Fristenrechner
https://www.lto.de/juristen/rechner/fristenrechner/
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