Hallo zusammen!
Nur mal für mein Verständnis.
Wenn jemand, ob nun Einzelperson oder aber ein Unternehmen, bei einer Insolvenz eine Forderung anmeldet, sollte diese Person oder eben das Unternehmen doch als Gläubiger gelten und im Verlauf der Insolvenz die eine oder andere Information bekommen.
Woran könnte es liegen wenn es keinerlei Informationen gibt?
Forderungsanmeldung
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Re: Forderungsanmeldung
Eigentlich sollte niemand Informationen einfach so bekommen. Jeder muss sich die Informationen selbst besorgen.
Einzig der Insolvenzverwalter müsste sich melden - sei es weil er weitere informationen braucht oder er der Forderung Widerspricht.
Aber sonst müssten ja Vodafone und Co mit Briefen vom Gericht zugeschüttet werden
Einzig der Insolvenzverwalter müsste sich melden - sei es weil er weitere informationen braucht oder er der Forderung Widerspricht.
Aber sonst müssten ja Vodafone und Co mit Briefen vom Gericht zugeschüttet werden
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Re: Forderungsanmeldung
Müsste nicht, von wem auch immer, die Information erteilt werden, es gibt was oder es gibt nichts?
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Re: Forderungsanmeldung
ob es was gibt, kann der interessierte Gläubiger in den Insolvenzveröffentlichungen erfahren. Darüber hinaus kann der interessierte Gläubiger als Verfahrensbeteiligter auch Einblick in die bei Gericht geführte Akte nehmen.
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"Es ist nicht möglich, den Tod eines Steuerpflichtigen als dauernde Berufsunfähigkeit im Sinne von § 16 Abs. 1 Satz 3 EStG zu werten und demgemäß den erhöhten Freibetrag abzuziehen." (Bundessteuerblatt), rezitiert
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Re: Forderungsanmeldung
Von was ich lerne, wenn der Gläubiger an der Insolvenz teilnehmen möchte, dann muss er diese Forderung beim Insolvenzverwalter anmelden. Die Anmeldung ist auch dann erforderlich, wenn der Insolvenzverwalter die Forderung bereits aus der Insolvenzanmeldung kennt.
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Zuletzt geändert von tidus82 am 16. Sep 2020, 16:23, insgesamt 1-mal geändert.
Grund: Beitrag editiert und den User darauf hingewiesen, dass der Beitrag aus einer fremden Webseite kopiert wurde
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Re: Forderungsanmeldung
Dieser Thread basiert auf der im Netz getätigten Aussage, dass eine Regelinsolvenz ca. vier Jahre dauert. Da ich als Gläubiger bei einer Regelinso aufgetreten bin, hat es mich gewundert, dass bislang nichts an Informationen gekommen ist.
Ich habe schon gedacht, dass ich möglicherweise gar nicht als Gläubiger eingetragen bin, weil möglicherweise die vom IV gegebene Frist zur Meldung überschritten war.
Nun Habe ich mich mit dem IV in Verbindung gesetzt und erfahren, dass ich in der Tabelle stehe und die Inso noch nicht abgeschlossen ist, bzw. noch kein Schlussbericht erstellt worden ist.
Die hier relevante Inso geht Ende des Monats ins achte Jahr.
Ich gehe im übrigen davon aus, dass aus diese Inso nichts zu holen ist.
Ich habe schon gedacht, dass ich möglicherweise gar nicht als Gläubiger eingetragen bin, weil möglicherweise die vom IV gegebene Frist zur Meldung überschritten war.
Nun Habe ich mich mit dem IV in Verbindung gesetzt und erfahren, dass ich in der Tabelle stehe und die Inso noch nicht abgeschlossen ist, bzw. noch kein Schlussbericht erstellt worden ist.
Die hier relevante Inso geht Ende des Monats ins achte Jahr.
Ich gehe im übrigen davon aus, dass aus diese Inso nichts zu holen ist.
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