ich bin neu in diesem Forum und mich würde eure Meinung interessieren, was ein seriöser Beratervertrag kosten
darf bzw. welche Bedingungen annehmbar/üblich sind.
Hintergrund zu meiner Situation:
Durch Arbeitslosigkeit kann ich meine Kredite nicht mehr bedienen.
Ich habe rund 90T € Schulden bei 5 Gläubigern. (Alles Kreditverträge die jetzt nach und nach durch die Bank gekündigt und die Forderungen an Inkasso-Unternehmen verkauft werden)
Eine Wirtschaftskanzlei (keine Anwälte) haben mir einen Beratungs- und Dienstleistungsvertrag vorgelegt.
Die Hauptaufgabe der Kanzlei bezieht sich auf die außergerichtliche Schuldenbereinigung mit der Verhandlung über den Verzicht von Gläubigerforderungen.
Der Vertrag soll über 12 Monate geschlossen werden.
Das Fix- Honorar soll in den ersten 6 Monaten 250€/monatlich und in den zweiten 6 Monaten 300€/monatlich betragen.
Hinzu kommt eine Erfolgsprovision von 10-30 % der eingesparten Gläubigersumme.
Uns zwar 10% bis 30T € der ersparten Gläubigerforderungssumme
20% bis 60T € der ersparten Gläubigerforderungssumme und 30% bis zum vollen Betrag der Gläubigerforderungssumme.
Was meint ihr dazu? Sind das in etwa die gängigen Kosten für eine solche Dienstleistung?
Freue mich sehr über eure Meinung und Antworten

Viele Grüße
Leo