Antrag vorzeitige RSB - was muss dabei sein?

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Peter68
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Re: Antrag vorzeitige RSB - was muss dabei sein?

Beitrag von Peter68 »

Die RENO meine TH hat sich gerade bei mir telefonisch beschwert , das mein Arbeitgeber aufhören soll denen das Geld zu überweisen.

Da hab ich nicht schlecht gestaunt, denn ich habe immer noch keinen Beschluß über die RSB. Letzte Woche kam nur die genehmigte Rechnung vom TH in die Bekanntmachungen.

Scheinbar haben die aber auch noch keine Info über die RSB, daher verwundert mich das Vorgehen doch ein wenig.

Gut ist das sie das Geld gestern schon an mich wieder ausgekehrt hat.
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Peter68
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Re: Antrag vorzeitige RSB - was muss dabei sein?

Beitrag von Peter68 »

Das Gericht ist wohl noch gar nicht so weit um zu entscheiden. Die sagen wegen Corona und so kommt man momentan nicht nach. Dann wird wohl Ende September wieder an den TH abgeführt.
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caffery
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Re: Antrag vorzeitige RSB - was muss dabei sein?

Beitrag von caffery »

Peter68 hat geschrieben: 2. Sep 2020, 14:26 Die sagen wegen Corona und so kommt man momentan nicht nach.
Ich halte das aktuell für eine ziemlich benagelte Ausrede. Wie soll denn Corona die Arbeit der Gerichte behindern? Das ist doch in aller Regel eine reine Schreibtischtätigkeit ohne Außenkontakte.

Aus sicherer Quelle weiß ich viel eher, was auch die reine Logik bereits in die Welt brüllt: Die Insolvenzgerichte bohren sich grade so intensiv mit dem langen Finger in der Nase wie schon ewig nicht mehr.

Der Grund ist einfach: Seit dem 01.07. stellt kein Schwein mehr einen Insolvenzantrag und das wird auch noch diesen Monat so bleiben. An dem Tag kam die Pressemitteilung des BMJV bzgl. der höchstwahrscheinlich kommenden RSB nach 3 Jahren für Anträge ab dem 01.10.

Wenn bei Deinem Gericht (warum auch immer) schon jetzt alles extra-langsam geht dann weiß ich nicht, wie das ab Oktober aussehen sollte wenn die ganzen Anträge "auf Halde" in die Welt gesetzt werden.
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Peter68
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Re: Antrag vorzeitige RSB - was muss dabei sein?

Beitrag von Peter68 »

Sie hatte mir am Telefon noch einen Termin gesagt wo es eine Frist gebe. Das wäre in der nächsten Woche.

Als ich dann gerade drüber nachgedacht hatte, ist mir auch eingefallen was an diesem Tag vor 2 Wochen war. Da wurde die TH Entlohnung veröffentlicht. Obwohl es da keine Einspruchsfrist gab will man (meine Interpretation) wohl 2 Wochen Einspruchsfrist einräumen.

Nur zu meinem Arbeitgeber brauch ich mir solche schwammigen Aussagen nicht kommen und sagen er soll das pfänden mal sein lassen.
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Käsebrot
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Re: Antrag vorzeitige RSB - was muss dabei sein?

Beitrag von Käsebrot »

So, hab gerade nochmal rein geschaut. Die Vergütung des TH wurde festgesetzt, es wird auf den Antrag vom 26.08.2020 verwiesen. Zweiwöchige Frist zur Beschwerde wie gehabt.

Kann ich also davon ausgehen, dass die Verwaltung seit Ablauf der drei Jahre nunmehr auch beschlossen ist? Und muss der TH mit dem Auskehren warten, bis die Beschwerdefrist rum ist oder kann er das prinzipiell schon vorher machen?
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Graf Wadula
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Re: Antrag vorzeitige RSB - was muss dabei sein?

Beitrag von Graf Wadula »

caffery hat geschrieben: 2. Sep 2020, 14:35
Peter68 hat geschrieben: 2. Sep 2020, 14:26 Die sagen wegen Corona und so kommt man momentan nicht nach.
Ich halte das aktuell für eine ziemlich benagelte Ausrede. Wie soll denn Corona die Arbeit der Gerichte behindern? Das ist doch in aller Regel eine reine Schreibtischtätigkeit ohne Außenkontakte.

Aus sicherer Quelle weiß ich viel eher, was auch die reine Logik bereits in die Welt brüllt: Die Insolvenzgerichte bohren sich grade so intensiv mit dem langen Finger in der Nase wie schon ewig nicht mehr.

Der Grund ist einfach: Seit dem 01.07. stellt kein Schwein mehr einen Insolvenzantrag und das wird auch noch diesen Monat so bleiben. An dem Tag kam die Pressemitteilung des BMJV bzgl. der höchstwahrscheinlich kommenden RSB nach 3 Jahren für Anträge ab dem 01.10.

Wenn bei Deinem Gericht (warum auch immer) schon jetzt alles extra-langsam geht dann weiß ich nicht, wie das ab Oktober aussehen sollte wenn die ganzen Anträge "auf Halde" in die Welt gesetzt werden.
Hm, da bist du aber ziemlich falsch informiert. Zum einen hatten die Gerichte ihre Tätigkeiten ziemlich heruntergefahren. So waren bei unserem Hausgericht von 4 Rpfl. und 6 Geschäftsstellen nur jeweils eine anwesend und die haben nur die Notsachen bearbeitet. Und das über 2 Monate.
Zum anderen ist es aber auch so, dass wenn keine neuen Sachen kommen, viele InsoVerwalter Ihre komplizierteren Schlussrechnungen abschließen und einreichen. Also bei uns bohrt sich keiner in die Nase. Aber das mag in jedem Gericht anders sein.
Und übrigens wurde die Antragspflicht wohl bis 31.12. weiter ausgesetzt. Ob da wirklich eine Welle ab Oktober herauskommt?
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Graf Wadula
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Re: Antrag vorzeitige RSB - was muss dabei sein?

Beitrag von Graf Wadula »

Käsebrot hat geschrieben: 2. Sep 2020, 17:11 So, hab gerade nochmal rein geschaut. Die Vergütung des TH wurde festgesetzt, es wird auf den Antrag vom 26.08.2020 verwiesen. Zweiwöchige Frist zur Beschwerde wie gehabt.

Kann ich also davon ausgehen, dass die Verwaltung seit Ablauf der drei Jahre nunmehr auch beschlossen ist? Und muss der TH mit dem Auskehren warten, bis die Beschwerdefrist rum ist oder kann er das prinzipiell schon vorher machen?
Die Vergütungsfestsetzung ist ja für die Verteilung erstmal egal. Aber im Grunde ist das ein Zeichen dafür, dass die RSB jetzt kommen müsste. Verteilung müsste dann jetzt nach der RSB kommen.

Also, im Prinzip könnte er vorher verteilen, aber macht eigentlich keiner.
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Käsebrot
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Re: Antrag vorzeitige RSB - was muss dabei sein?

Beitrag von Käsebrot »

Graf Wadula hat geschrieben: 3. Sep 2020, 00:13
Käsebrot hat geschrieben: 2. Sep 2020, 17:11 So, hab gerade nochmal rein geschaut. Die Vergütung des TH wurde festgesetzt, es wird auf den Antrag vom 26.08.2020 verwiesen. Zweiwöchige Frist zur Beschwerde wie gehabt.

Kann ich also davon ausgehen, dass die Verwaltung seit Ablauf der drei Jahre nunmehr auch beschlossen ist? Und muss der TH mit dem Auskehren warten, bis die Beschwerdefrist rum ist oder kann er das prinzipiell schon vorher machen?
Die Vergütungsfestsetzung ist ja für die Verteilung erstmal egal. Aber im Grunde ist das ein Zeichen dafür, dass die RSB jetzt kommen müsste. Verteilung müsste dann jetzt nach der RSB kommen.

Also, im Prinzip könnte er vorher verteilen, aber macht eigentlich keiner.
Es gibt zwei Vergütungsbeschlüsse: einmal nach Ende der drei Jahre im Juli irgendwann und jetzt eben nach Erteilung der RSB. Letztere wurde ja am 20.08. erteilt.
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caffery
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Re: Antrag vorzeitige RSB - was muss dabei sein?

Beitrag von caffery »

Graf Wadula hat geschrieben: 3. Sep 2020, 00:10 Also bei uns bohrt sich keiner in die Nase. Aber das mag in jedem Gericht anders sein.
Bei uns gabs nur kurz eine Notbesetzung. Lediglich der Publikumsverkehr ist weiter stark eimgeschränkt. Das sorgt aber auch deutlich eher für weniger Arbeit als für mehr. Mehrere Telefonate mit Rechtspflegern aus den letzten Wochen O-Ton in etwa: "Tag! Insolvenzberatung blub, entschuldigen Sie die Störung!" Antwort: "Och das macht nichts, wir haben grade endlich mal etwas Zeit!";)
Graf Wadula hat geschrieben: 3. Sep 2020, 00:10 Und übrigens wurde die Antragspflicht wohl bis 31.12. weiter ausgesetzt. Ob da wirklich eine Welle ab Oktober herauskommt?
Was IN Verfahren angeht sicher nicht. Aber die IK Verfahren werden in vier Wochen über die Gerichte hereinbrechen, Jede Beratungsstelle die ich kenne, hat schon haufenweise Anträge in der Ecke liegen, die nur auf den 01.10. warten.
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Graf Wadula
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Re: Antrag vorzeitige RSB - was muss dabei sein?

Beitrag von Graf Wadula »

caffery hat geschrieben: 3. Sep 2020, 08:02
Graf Wadula hat geschrieben: 3. Sep 2020, 00:10 Also bei uns bohrt sich keiner in die Nase. Aber das mag in jedem Gericht anders sein.
Bei uns gabs nur kurz eine Notbesetzung. Lediglich der Publikumsverkehr ist weiter stark eimgeschränkt. Das sorgt aber auch deutlich eher für weniger Arbeit als für mehr. Mehrere Telefonate mit Rechtspflegern aus den letzten Wochen O-Ton in etwa: "Tag! Insolvenzberatung blub, entschuldigen Sie die Störung!" Antwort: "Och das macht nichts, wir haben grade endlich mal etwas Zeit!";)
Graf Wadula hat geschrieben: 3. Sep 2020, 00:10 Und übrigens wurde die Antragspflicht wohl bis 31.12. weiter ausgesetzt. Ob da wirklich eine Welle ab Oktober herauskommt?
Was IN Verfahren angeht sicher nicht. Aber die IK Verfahren werden in vier Wochen über die Gerichte hereinbrechen, Jede Beratungsstelle die ich kenne, hat schon haufenweise Anträge in der Ecke liegen, die nur auf den 01.10. warten.
Jo, wird wohl unterschiedlich sein.
Ich meine, am 07.09. ist ja die erste Beratung hinsichtlich Verkürzung. Ich in gespannt, ob das tatsächlich jetzt so kommt.
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