Neu und verunsichert

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Bernd111
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Re: Neu und verunsichert

Beitrag von Bernd111 »

So ihr Lieben,

ich möchte nun ein Update zu meinem Fall schreiben, gepaart mit einer Frage, die ich dazu habe.

Mittlerweile wurden 4 Kredite (von 13) gekündigt. Bezüglich einer Kündigung (von einen dieser Internetkredite) habe ich nun ein Inkassoschreiben erhalten (ich solle die Gesamtsumme bis zum 01.07. zahlen).

Die Posten des Inkassoschreibens aufgerundet:

- Hauptforderung 1600 Euro
- Verzugszinsen 69 Euro
- Kosten unverzinsliche 580 Euro (das waren z.b. Dienstleistungen damit das Geld noch am gleichen Tag überwiesen wird)
- Inkassokosten 194 Euro
- Auslagenpauschale 20 Euro

Hier ergibt sich für mich die Frage, ob ich aus irgendeinem Grund Kontakt zum Inkassobüro aufnehmen soll bevor irgendeine Frist ausläuft, beispielsweise um einen Forderungsposten zu widersprechen?

Diese Frage vor dem Hintergrund, dass meine Schuldnerberatung, so war/ist der Plan, im Juli Kontakt zu den Gläubigern zwecks außergerichtlichem Einigungsversuch aufnehmen möchte.
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Bernd111
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Re: Neu und verunsichert

Beitrag von Bernd111 »

Hallo ihr Lieben,

mal ein Update mit einer dazugehörigen Frage... Zurzeit führt meine Schuldnerberatung den außergerichtlichen Schuldenbereinigungversuch durch. Parallel dazu habe ich mittlerweile den ersten Vollstreckungsbescheid von einer (der vielen) Forderungen erhalten. Demzufolge rechne ich quasi täglich mit dem Gerichtsvollzieher. Eine jetzige Vollstreckungsmaßnahme bzw eine Forderungseintreibung eines Gläubigers "beißt" sich ja mit dem aktuellen Bereinigungsversuch, da im Falle einer erfolgreichen Eintreibung eines Gläubiges die Gesamtrechnung der Schuldnerberatung logischerweise nicht mehr stimmt. Inwieweit nimmt der Gerichtsvollzieher eurer Erfahrung nach "Rücksicht" auf diese Sachlage wenn ich diese erkläre?

Meine Schulden würden dann ja quasi sozusagen derzeit von zwei "Fronten" gleichzeitig bearbeitet werden...Schuldnerberatung UND Gerichtsvollzieher.
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Zuletzt geändert von Bernd111 am 1. Sep 2020, 11:23, insgesamt 1-mal geändert.
caffery
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Re: Neu und verunsichert

Beitrag von caffery »

Überhaupt nicht - weil es ihn in keiner Weise zu interessieren hat.

Unterm Strich ist der dargelegte Sachverhalt aber in der Praxis kein echtes Problem.

Das hier jetzt genauer zu erklären macht aber keinen Sinn. Von daher belasse ich es mal dabei, dass Du dir hier um Dinge Gedanken und Sorgen machst, die es nicht wert sind.
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Bernd111
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Re: Neu und verunsichert

Beitrag von Bernd111 »

Danke für die zügige Antwort. Falls es Dir zeitlich möglich ist, bitte ich Dich dennoch dies genauer zu erklären, weil es mich sehr interessiert. Ich würde gerne verstehen warum dies in der Praxis kein Problem ist.
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caffery
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Re: Neu und verunsichert

Beitrag von caffery »

Sorry aber das hätte mir (selbst mit Zeit) deutlich zu viele "wenns, danns, unter Umständens, würdes, könntes und im Endeffekts";)

Ich kann das hier nicht erschöpfend erklären, da die Masse an möglichen Szenarien einfach zu vielfältig ist. In der Praxis verschiebt sich aber "schlimmstenfalls" einfach nur die Quote - wonach die anderen Gläubiger dann mehr kriegen, sich aber an der Gesamtsumme für den Schuldner nichts ändert. In komplexen Fällen sollte der Zusammemhang dann unter Umständen Teil des "Kleingedruckten" im schriftlichen Teil des Plans werden, damit der betreffende Gläubiger dann nicht im Verhältnis zu viel oder gar "doppelt" kassiert. Das sind aber auch alles Sachen, die nicht Dein Problem sein werden da Du den Bereinigungsplan ja sehr wahrscheinlich nicht selbst formulieren wirst.

Ein Gläubiger kann grundsätzlich zwangsvollstrecken bis es zu einem gerichtlichen Schuldenberenigungsverfahren kommt. Dann müssten sie die Maßnahmen beenden. Zumindest dann, wenn der Plan nicht völlig unfachmännisch formuliert wurde. Tun sie dies nicht (hätte ich noch nie erlebt), müsste sie der Schuldner mit einer Klage (die er nicht verlieren kann wenn der Plan anständig formuliert wurde) beenden. Wenn es zu einer Insolvenzeröffnung käme, würden solche "kurzfristigen" Vollstreckungsmaßnahmen vom Gericht ohnehin komplett aufgehoben und rückabgewickelt.
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Witwe Bolte
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Re: Neu und verunsichert

Beitrag von Witwe Bolte »

Bernd111 hat geschrieben: 1. Sep 2020, 11:14 ...
Inwieweit nimmt der Gerichtsvollzieher eurer Erfahrung nach "Rücksicht" auf diese Sachlage wenn ich diese erkläre?

Meine Schulden würden dann ja quasi sozusagen derzeit von zwei "Fronten" gleichzeitig bearbeitet werden...Schuldnerberatung UND Gerichtsvollzieher.
Nein, ein GV nimmt keine Rücksicht auf Deine Erklärungen, er erfüllt nur den Auftrag des Gläubigers.

Und noch einmal "nein", ein GV bearbeitet Deine Schulden nicht.
Ggfs. muss Dein Schuldenberater den Plan entsprechend korrigieren.

Ich hoffe, Du hast eine caritative (kostenlose) und kompetente Schuldnerberatung?

Wie war das? Gibt es schon Lohnpfändungen beim Arbeitgeber? Eine Kontopfändung bei Deiner Bank?
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Bernd111
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Re: Neu und verunsichert

Beitrag von Bernd111 »

Danke erstmal für die Antworten. Ich habe zwar einen Vollstreckungsbescheid, jedoch noch keine Lohn-oder Kontopfändung. Wie gesagt, ich erwarte täglich den Gerichtsvollzieher (natürlich ein scheiß Gefühl, aber das ist ja meine Schuld). Ein Gläubiger hat meinen Arbeitgeber kontaktiert, bereitet also eine Pfändung vor.

Ja, ich bin bei einer (kostenlosen) staatlichen Schuldnerberatung angebunden. Ob diese auch kompetent ist, kann ich nicht beurteilen. Ich gehe mal hoffnungsvoll davon aus, dass sie es ist.

Nun gut, ich hätte mir im Idealfall gerne vorgestellt, dass in der Zeit, in der eine außergerichtliche Schuldenbereinigung zwischen Gläubiger und Schuldnerberatung versucht bzw verhandelt wird, möglicherweise eher von Vollstreckungsmaßnahmen abgesehen oder noch mal "abgewartet" wird. Dies wäre aus meiner Sicht für die Arbeit der Schuldnerberatung schlicht einfacher, als wenn sich die Zahlen durch ständige Eintreibungen fortlaufend verändern.
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Witwe Bolte
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Re: Neu und verunsichert

Beitrag von Witwe Bolte »

Keiner Deiner Gläubiger will es Dir und Deiner Schuldnerberatung einfacher machen. Vergiss es.

Erstaunlich, dass es noch keine Pfändung gibt, wenn bereits Titel vorliegen.
Das ist vermutlich 'Corona-Zeiten' zuzuschreiben.
Wenn Du seit zwei, drei Monaten sämtliche Ratenzahlungen eingestellt hast, dann hast Du ja bereits ein kleines 'Polster'? Hoffentlich nicht in bar unter der Matratze?
Aber ein GV durchsucht die Wohnung im Regelfall eher nicht, wenn Du ihm keinen Anlass dazu bietest.
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caffery
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Re: Neu und verunsichert

Beitrag von caffery »

Es ist aus verschiedenen Gründen auch tatsächlich so, dass Gläubiger während der laufenden AEV-Verhandlungen mit einer geigneten Stelle in der Regel nicht oder weniger wahrscheinlich vollstrecken. Eben weil es sich zu ziemlich hoher Wahrscheinlichkeit einfach nicht für sie lohnt. Aber es gibt immer mal wieder welche, die es trotzdem tun. Man kanns ihnen nicht verbieten.

Es ist aber sehr häufig so, dass Gläubiger bereits pfänden während die Verhandlungen aufgenommen werden.

Das "Rechenproblem" ist aber wie gesagt längst nicht so komplex wie Du es Dir grade vorstellst. Oftmals wird einfach überschlagen - da ist auch normalerweise keiner der "auf den Pfennig guckt". Wenn man so anfinge, müsste man sich auch über jeden Cent Spesenkäse den der eine Gläubiger mehr draufgeschlagen hat als der andere streiten. Das macht man in der Praxis aber auch nur bis zu einem gewissen Punkt. Sonst wäre es auch praktisch unmöglich einen Plan mit einen Multigläubigerportfolio zum Abschluss zu bringen.
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Bernd111
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Re: Neu und verunsichert

Beitrag von Bernd111 »

MrsRob hat geschrieben: 1. Sep 2020, 19:18 Aber ein GV durchsucht die Wohnung im Regelfall eher nicht, wenn Du ihm keinen Anlass dazu bietest.
Ein volles Gehalt seit zwei, drei Monaten und gleichzeitig 0 Euro auf dem Konto ist womöglich ein Anlass. Ich muss schon sagen, der Besuch des Gerichtsvollziehers treibt mir den Angstschweiß auf die Stirn.
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