Insolvenz. Frage zum Freibetrag

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Wanderer
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Insolvenz. Frage zum Freibetrag

Beitrag von Wanderer »

hallo,

mal ne frage zu dem Freibetrag der einem zur verfügung steht.

Gilt der monatlich oder ist das nur die Höchstsumme die ich bei Wertstellung zur verfügung habe?

Also angenommen ich bekomme mein gehalt am 1.9 und 1130 bleiben zur verfügung. Jetzt hebe ich die komplett ab. am 5.9 überweist mir ein Kumpel 100 €. Kontostand ist also 100 €. habe ich die 100 € zur verfügung oder ist die bank so 'klug' und sperrt den Betrag?
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Re: Insolvenz. Frage zum Freibetrag

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Hi Wanderer,

gute Frage, hast du schonmal bei dem Thema "Insolvenz. Frage zum Freibetrag" geschaut?
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caffery
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Re: Insolvenz. Frage zum Freibetrag

Beitrag von caffery »

Ich nehme mal an, dass ist eher eine P-Konto-Frage als eine Insolvenzfrage.

Der Freibetrag ist die Höchstsumme die Du monatlich zur Verfügung hast. Unabhängig von den Geldeingängen.
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Wanderer
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Re: Insolvenz. Frage zum Freibetrag

Beitrag von Wanderer »

Ok und nochmal für dumme: kann ich die abheben oder nicht?

Ein einfaches ja oder nein reicht mir
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caffery
praktischer Schuldnerberater
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Re: Insolvenz. Frage zum Freibetrag

Beitrag von caffery »

Dafür brauche ich erst eine Defintion von "die".
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tidus82
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Re: Insolvenz. Frage zum Freibetrag

Beitrag von tidus82 »

"Die" 100 Euro kannst du entsprechend deinem Freibetrag nutzen - wenn dein Freibetrag 1178,59 Euro ist, dann kannst du von den 100 Euro entsprechend 48,59 Euro abheben. Dann ist dein Freibetrag aber für diesen Monat komplett ausgereizt und alle Abbuchungen etc. gehen zurück.
Wenn dein Freibetrag jedoch 3104,88 Euro ist, dann kannst du "die" 100 Euro komplett abheben ;-)
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Wanderer
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Re: Insolvenz. Frage zum Freibetrag

Beitrag von Wanderer »

Sprech ich spanisch?

Unfassbar hier
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caffery
praktischer Schuldnerberater
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Re: Insolvenz. Frage zum Freibetrag

Beitrag von caffery »

...und schon bereut man wieder, dass man sich die Zeit genommen hat;)
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tidus82
Admin
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Re: Insolvenz. Frage zum Freibetrag

Beitrag von tidus82 »

spanischer Junge,

Du kannst deine Frage mit "vielleicht" beantworten - Ja oder nein wäre einfach pauschal falsch - okay?!?
Wenn du nix verstehen, dann ist das so - mehr als erklären können wir nicht :)

Unfassbar, dat der dat nicht auf die Kette bekommt
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Peter68
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Re: Insolvenz. Frage zum Freibetrag

Beitrag von Peter68 »

Wanderer hat geschrieben: 31. Aug 2020, 11:54 Sprech ich spanisch?

Unfassbar hier
Es steht dir frei dich an den Anwalt deiner Wahl oder die Schuldenberatung deiner Wahl zu wenden wenn dir die Antworten hier nicht passen.
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Witwe Bolte
Guru
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Re: Insolvenz. Frage zum Freibetrag

Beitrag von Witwe Bolte »

Wanderer hat geschrieben: 31. Aug 2020, 11:54 Sprech ich spanisch?

Unfassbar hier
Nö, spanisch ist das eindeutig nicht.

Es ist allerdings auch in der deutschen Sprache hilfreich, die richtigen Worte zu wählen, wenn man verstanden werden will.

Ich habe Deine Frage so verstanden:
Gilt der 'Freibetrag'
a) nur einmal (1x) im Monat oder
b) bei jeder Kontoverfügung neu ?

Finde ich echt witzig, die Frage - wenn sie denn ernst gemeint ist -,
denn wenn "b)" die richtige Antwort wäre, dann könntest Du ja jeden Tag 'Deine' 1.130,00 Euro von Deinem Konto abheben (wenn Du einen netten Kumpel hast, der Dir jeden Tag die 1.130,00 € überweist).

Deswegen mein Tipp an Dich: Erst das Hirn einschalten,
BEVOR der Mund redet (oder die Finger tippen).
Nicht bös gemeint, echt jetzt, aber eine andere Antwort als "a)"
(also 'der Freibetrag gilt pro Monat')
macht nun mal keinen Sinn.

que tengas un buen día
https://translate.google.de/?hl=de&tab=TT

Nachsatz: Banken sind nicht "so klug", die haben einfach Computer, die rechnen können.
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