Antrag vorzeitige RSB - was muss dabei sein?
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Re: Antrag vorzeitige RSB - was muss dabei sein?
Wenn der August noch normal gepfändet wird (wovon ich derzeit ausgehen muss), reden wir hier durchaus von +/- 1500€.
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Re: Antrag vorzeitige RSB - was muss dabei sein?
Ich warte auch noch auf meine RSB. Müsste diese Woche auch kommen.
Was ich nicht verstehe nach welcher Logik Beschlüsse im Netz veröffentlicht werden.
Habe einen ähnlich gelagerten Fall wie meinen in den Bekanntmachungen gesehen und da wurde zb die Festsetzung der Gebühren des TH gar nicht veröffentlicht.
Was ich nicht verstehe nach welcher Logik Beschlüsse im Netz veröffentlicht werden.
Habe einen ähnlich gelagerten Fall wie meinen in den Bekanntmachungen gesehen und da wurde zb die Festsetzung der Gebühren des TH gar nicht veröffentlicht.
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Re: Antrag vorzeitige RSB - was muss dabei sein?
So, hab heut - mangels anderer Möglichkeiten - mit dem Gericht telefoniert. Dieses ist mit Erteilung der RSB nicht mehr zuständig laut deren Aussage. Ich möge mich an den TH wenden.
Meine Frage bitte nochmal an euch: muss das sofort sein, weil ich sonst eine Frist versäumen könnte oder reicht das, wenn ich Mitte September wieder zuhause bin? Bin im Ausland und habe keinerlei Möglichkeit an die Post oder etwaige Unterlagen dran zu kommen!
Meine Frage bitte nochmal an euch: muss das sofort sein, weil ich sonst eine Frist versäumen könnte oder reicht das, wenn ich Mitte September wieder zuhause bin? Bin im Ausland und habe keinerlei Möglichkeit an die Post oder etwaige Unterlagen dran zu kommen!
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Re: Antrag vorzeitige RSB - was muss dabei sein?
1. Kennt der AG die RSB-Entscheidung - ist sie veröffentlicht - sonst den AG telefonisch darauf hinweisen lassen durch xyz (Partner als Zeuge für den Hinweis telefonieren lassen/zuhören lassen bei Lautsprecher an oä)
2. liegt denn schon eine Gehaltsabrechnung vor, die schon "zuviel" abzieht
3. für die Rückforderung vom TH: mE normale Verjährung - kenne keine kurzen Fristen für diesen Anspruch
4. für eine Rückforderung vom AG kann es die arbeitsrechtlichen Ausschlussfristen zu beachten geben, da die meist nicht unter zwei Monaten "sind", keine Probleme bis Mitte September
2. liegt denn schon eine Gehaltsabrechnung vor, die schon "zuviel" abzieht
3. für die Rückforderung vom TH: mE normale Verjährung - kenne keine kurzen Fristen für diesen Anspruch
4. für eine Rückforderung vom AG kann es die arbeitsrechtlichen Ausschlussfristen zu beachten geben, da die meist nicht unter zwei Monaten "sind", keine Probleme bis Mitte September
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Re: Antrag vorzeitige RSB - was muss dabei sein?
Also was meinen AG betrifft, kann ich nur spekulieren. Die Abrechnung wird immer schon zur Monatsmitte gemacht, der Beschluss indes wurde erst am 21. veröffentlicht. Bis das dann an der richtigen Stelle aufschlägt, vergehen sicher nochmal ein paar Tage. Deswegen muss ich vorerst davon ausgehen, dass da nochmal abgezogen wurde. Die schriftliche Abrechnung werde ich erst nach dem Urlaub in die Hände bekommen. Ansprüche gegen den AG kann ich ja so gesehen erst dann geltend machen, wenn er wissentlich weiterhin abführt obwohl er gar nicht mehr muss.
Mein Gedankengang war, dass in solchen Beschlüssen ja oft von einer Notfrist die Rede ist. In der Veröffentlichung steht ja nur ein Bruchteil von dem drin, was ich dann erhalte. Somit wüsste ich jetzt z. B. gar nicht, ob es eine Frist gäbe, innerhalb der ich gegen irgendwas Einspruch/Widerspruch o. ä. einlegen könnte. Sofern das überhaupt nötig wäre, weil das tatsächliche Ende der Abtretungsfrist nicht berücksichtigt wurde.
Mein TH hat im Grunde immer sehr korrekt gearbeitet, so wie ich das einschätzen kann. Entsprechend wird er sich hoffentlich alsbald melden. Die Veröffentlichung ist gerade mal eine knappe Woche her, da will ich noch keine Panik schieben. Außer eben, es gäbe eine kürzere Frist für irgendwas einzuhalten, was aber so weit nicht der Fall zu sein scheint.
Mein Gedankengang war, dass in solchen Beschlüssen ja oft von einer Notfrist die Rede ist. In der Veröffentlichung steht ja nur ein Bruchteil von dem drin, was ich dann erhalte. Somit wüsste ich jetzt z. B. gar nicht, ob es eine Frist gäbe, innerhalb der ich gegen irgendwas Einspruch/Widerspruch o. ä. einlegen könnte. Sofern das überhaupt nötig wäre, weil das tatsächliche Ende der Abtretungsfrist nicht berücksichtigt wurde.
Mein TH hat im Grunde immer sehr korrekt gearbeitet, so wie ich das einschätzen kann. Entsprechend wird er sich hoffentlich alsbald melden. Die Veröffentlichung ist gerade mal eine knappe Woche her, da will ich noch keine Panik schieben. Außer eben, es gäbe eine kürzere Frist für irgendwas einzuhalten, was aber so weit nicht der Fall zu sein scheint.
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Re: Antrag vorzeitige RSB - was muss dabei sein?
Ich stehe vor einem ähnlichen Problem, da mir mein TH von vornherein mitteilte, dass alle Pfändungen die nach der 5 Jahresfrist eingezogen werden, bis zur Erteilung der RSB an die Gläubiger gehen. Der Termin ist bei mir in der zweiten Septemberwoche, danach werde ich sehen, wie zu verfahren ist.
@Käsebrot Ich würde jedoch noch abwarten, bis die 14 Tagesfrist nach Zustellung abgelaufen ist und dann kann man entsprechend reagieren.
@Käsebrot Ich würde jedoch noch abwarten, bis die 14 Tagesfrist nach Zustellung abgelaufen ist und dann kann man entsprechend reagieren.
Eine kleine Frage stellt sich hierzu: Reicht es aus dem Arbeitgeber mitzuteilen, dass die RSB erteilt wurde oder muss hier zwingend auf ein Schreiben des TH an den Arbeitgeber abgewartet werden, dass nun keine Pfändungsbeträge mehr abgeführt werden müssen?
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Re: Antrag vorzeitige RSB - was muss dabei sein?
Gibt es da nicht schon Urteile zu?
Die 5 Jahres RSB gibt es ja schon länger.
Die 5 Jahres RSB gibt es ja schon länger.
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Re: Antrag vorzeitige RSB - was muss dabei sein?
So viele Urteile wird es dazu noch nicht geben - 2014 wurde die 5-Jahres-Insolvenz eingeführt, dementsprechend sind die ersten frühestens 2019 raus gekommen und mit den ganzen Verzögerungen wird da noch nicht so viel passiert sein.
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Re: Antrag vorzeitige RSB - was muss dabei sein?
Was mich an diesem Punkt noch stört ist, dass im §300a InsO vom laufenden Insolvenzverfahren die Rede ist. Ist das gleichzustellen mit der WVP? Wobei da ja auch wiederum auf den §300 InsO verwiesen wird, in dem klar drin steht, wann die RSB zu erteilen ist.
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Re: Antrag vorzeitige RSB - was muss dabei sein?
Also meine Ansicht nach ist das ja in 300a genau geregelt.
(2) 1Bis zur rechtskräftigen Erteilung der Restschuldbefreiung hat der Verwalter den Neuerwerb, der dem Schuldner zusteht, treuhänderisch zu vereinnahmen und zu verwalten. 2Nach rechtskräftiger Erteilung der Restschuldbefreiung findet die Vorschrift des § 89 keine Anwendung. 3Der Insolvenzverwalter hat bei Rechtskraft der Erteilung der Restschuldbefreiung dem Schuldner den Neuerwerb herauszugeben und über die Verwaltung des Neuerwerbs Rechnung zu legen.
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