Fragen zum Thema Stundung

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yoyo
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Re: Fragen zum Thema Stundung

Beitrag von yoyo »

Hallo,

ich bin's nochmal.

Eine Frage habe ich noch. Wenn man Stundung beantragt. Wie lange rückwirkend werden die Vermögensverhältnisse geprüft? Es geht darum. Nehmen wir an, ich hätte 1000 Euro gespart und würde die ein Jahr vor dem Stundungsantrag ausgeben. Wäre das ein Problem? Wären wir da schon im Geldverschleuderbereich?
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Witwe Bolte
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Re: Fragen zum Thema Stundung

Beitrag von Witwe Bolte »

Ich habe keine Ahnung, ob das BVA Kontoauszüge der letzten 6 oder 12 Monate von Dir will - aber selbst WENN sie was sehen wollen - egal. Es kann ja immer mal die Waschmaschine oder sonst was kaputt gehen.

Warum willst Du überhaupt "Stundung" beantragen?
D.h. ja, Du hast JETZT kein Geld, das BVA möge bitte warten, vielleicht hast Du ja später mal Geld.
Du gehst ja davon aus, dass Du auch später kein Geld hast, dann beantrage doch gleich die Niederschlagung, leg Deinen ALGII-Bescheid dazu (nur ne Kopie natürlich) und schreib, dass Du weder pfändbares Einkommen noch pfändbares Vermögen hast. Und dann mal abwarten, was kommt.
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yoyo
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Re: Fragen zum Thema Stundung

Beitrag von yoyo »

Niederschlagung ist ein ganz neuer Begriff in diesem Zusammenhang, denn das Bafögamt hat gemäß Homepage nur Stundung zur Auswahl. Dankeschön. Das ist eine Möglichkeit, die mir nicht bewußt war.
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