P-Konto

Hier geht es in erster Linie um eine sachbezogene Diskussion rund um das Thema Ver- und Überschuldung (z.B. zur Existenzsicherung, Zwangsvollstreckung, Verbraucherinsolvenzverfahren). Für aktive und ehemals Selbstständige haben wir ein eigenes Forum 'Selbstständige' eingerichtet. Wie man mit Schulden und den damit resultierenden persönlichen Belastungen und Problemen umgeht und lebt, geht es im Schwesterforum 'life!'.
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Hometown
Neuankömmling
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Beiträge: 1
Registriert: 21. Aug 2020, 18:31

P-Konto

Beitrag von Hometown »

Hallo Community
Ich habe eine kleine Frage
Ich muss wahrscheinlich ein P-Konto eröffnen dieses hat ja einen Pfändungsfreibetrag 1.178,59
Dieser Freibetrag ist wesentlich geringer als das was mir bei einer Pfändung übrigbleibt.
Wie kann ich den Pfändungsfreibetrag des Pkontos .
Ich bin geschieden und habe keine Unterhaltsverpflichtungen.


Danke für euere Antworten
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Beiträge: 263
Registriert: 26. Jan 2020

Re: P-Konto

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Hi Hometown,

gute Frage, hast du schonmal bei dem Thema "P-Konto" geschaut?
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Käsebrot
Allwissender
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Beiträge: 774
Registriert: 19. Mai 2019, 13:40

Re: P-Konto

Beitrag von Käsebrot »

Wenn bei deinem Arbeitgeber bereits gepfändet wird und du somit nur noch den pfändungsfreien Betrag ausgezahlt bekommst, musst du eine sog. Quellenfreigabe beantragen. Das erfolgt formlos bei dem Gericht, welches den PfÜB erlassen hat.

Wie es sich verhält, wenn das Konto direkt gepfändet wird, weiß ich leider nicht, dürfte aber vermutlich genauso ablaufen.
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Witwe Bolte
Guru
Reaktionen: 173
Beiträge: 1600
Registriert: 23. Feb 2019, 07:29

Re: P-Konto

Beitrag von Witwe Bolte »

Wer suchet, der findet, z.B. hier:
https://schuldner-community.de/pfaendun ... _Konto_vor

Stichwort: "Doppelpfändung".

Du brauchst vom Vollstreckungsgericht einen Freigabebeschluss.
Schließlich möchte der Gesetzgeber Dich motivieren, weiter tüchtig zu arbeiten und zu verdienen - und nicht, dass Du Deinen Job hinschmeisst oder auch nur reduzierst.
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