Antrag vorzeitige RSB - was muss dabei sein?

Hier geht es in erster Linie um eine sachbezogene Diskussion von Problemen im Verbraucherinsolvenzverfahren (z.B. zur Existenzsicherung, Zwangsvollstreckung, Verbraucherinsolvenzverfahren). Für aktive und ehemals Selbstständige haben wir ein eigenes Forum 'Selbstständige' eingerichtet. Allgemeine Fragen und Probleme rund um das Thema Schulden können im Forum 'Schuldenprobleme' diskutiert werden. Wie man mit Schulden und den damit resultierenden persönlichen Belastungen und Problemen umgeht und lebt, geht es im Schwesterforum 'life!'.
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caffery
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Re: Antrag vorzeitige RSB - was muss dabei sein?

Beitrag von caffery »

Na dann ist ja bei Dir jetzt Schicht
Drum gibts jetzt ein Gedicht

Jetzt hast Du die unbeschwerte Zukunft eingetütet
und die Schulden weggebrütet

Einen Teil des Weges mit uns zum Geleit
wusstest Du ein bisschen besser Bescheid

Doch hoffen wir Du bleibst uns erhalten
damit wir nunmehr nicht nur Deinen Namen verwalten

Gib weiter was Du hast vernommen
an jene die da nach Dir kommen

Ich wünsche Dir einen schönen Urlaub ohne Verbote
und viele leckere Käsebrote.
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insolaner
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Re: Antrag vorzeitige RSB - was muss dabei sein?

Beitrag von insolaner »

Du hast die Quellenangabe vergessen, das ist aus: lerne reimen, ohne zu schleimen :D

Glückwünsch' auch von misch, woll!
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Käsebrot
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Re: Antrag vorzeitige RSB - was muss dabei sein?

Beitrag von Käsebrot »

Schade, das Foto mit dem Käsekühlschrank lässt sich nicht einfügen 😂
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Käsebrot
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Re: Antrag vorzeitige RSB - was muss dabei sein?

Beitrag von Käsebrot »

Moment mal, jetzt hab ich doch noch ne Frage: wie muss ich diesem Satz interpretieren? Die WVP endet mit Rechtskraft dieses Beschlusses. Heißt das, dass die bis dahin überzahlten Pfändungen weg sind???
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Peter68
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Re: Antrag vorzeitige RSB - was muss dabei sein?

Beitrag von Peter68 »

Die Diskussion hatten wir ja schon oder? Also nach der hier geltenden Meinung gelten die 3 Jahre und kein Tag mehr.

Ich bin auch gespannt was mein TH macht wenn ich hoffentlich nächste Woche meine RSB bekomme. Die Frist ist bei mir seit 10 Tagen abgelaufen und ein ähnlicher Fall in meinem Gericht ist auch in einem ähnlichen Zeitraum beschieden wurden.
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Käsebrot
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Re: Antrag vorzeitige RSB - was muss dabei sein?

Beitrag von Käsebrot »

Peter68 hat geschrieben: 22. Aug 2020, 11:38 Die Diskussion hatten wir ja schon oder? Also nach der hier geltenden Meinung gelten die 3 Jahre und kein Tag mehr.
Ändert aber nix an der Tatsache, dass da ein Satz veröffentlicht ist, mit dem ich nix anzufangen weiß.
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Graf Wadula
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Re: Antrag vorzeitige RSB - was muss dabei sein?

Beitrag von Graf Wadula »

Käsebrot hat geschrieben: 21. Aug 2020, 21:34 Moment mal, jetzt hab ich doch noch ne Frage: wie muss ich diesem Satz interpretieren? Die WVP endet mit Rechtskraft dieses Beschlusses. Heißt das, dass die bis dahin überzahlten Pfändungen weg sind???
§ 300a in Verbindung mit § 300 inso. Das wird teilweise unterschiedlich interpretiert. Selbst unter den Entscheidern und Treuhändern. Eine höchstrichterliche Entscheidung gibt es noch nicht, nichtmal eine halbwegs Entscheidung. Aber Sie können dann der erste sein, wenn man ihnen „nur“ die Beträge ab Rechtskraft zurück erstattet, nicht aber ab Ablauf der 3 Jahre. Wäre wohl eine Klage vor dem Prozessgericht notwendig.
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Käsebrot
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Re: Antrag vorzeitige RSB - was muss dabei sein?

Beitrag von Käsebrot »

Welches Gericht ist in diesem Fall dann der Ansprechpartner? Und wie schnell müsste ich die Klage ggf. einreichen?
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Graf Wadula
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Registriert: 15. Mär 2019, 16:20

Re: Antrag vorzeitige RSB - was muss dabei sein?

Beitrag von Graf Wadula »

Prozessgericht am Sitz des TH. Kommt allerdings auf die Summe drauf an.
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Peter68
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Re: Antrag vorzeitige RSB - was muss dabei sein?

Beitrag von Peter68 »

So wie ich es gelesen hatte geht es um ca1500€
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